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Themenschwerpunkte 2024
Als Forum des Sozialen hat der Deutsche Verein im Jahr 2024 eine Vielzahl an Stellungnahmen und Empfehlungen verabschiedet sowie mit seinen Fachveranstaltungen Raum für Diskussion und Wissenstransfer geboten. Zudem erstellt der Deutsche Verein Sozialrechtsgutachten bei ungelösten oder strittigen Rechtsfragen von allgemeinem Interesse.
Stellungnahmen und Empfehlungen 2024 Übersicht der Veranstaltungen 2024 Gutachten 2024
Im Folgenden finden Sie Informationen zu ausgewählten Themenschwerpunkten, die die Arbeit des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. im Jahr 2024 besonders geprägt haben.
Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Verein hat sich im Jahr 2024 weiter mit der inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe befasst:
- Verabschiedet wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes. Zur Vertiefung fand dazu eine Fachtagung statt und die Empfehlungen wurden auf dem ASD-Bundeskongress 2024 sowie in mehreren Vorträgen bundesweit verbreitet.
- Zum Referentenentwurf des „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (IKJHG) wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins eine Stellungnahme im Rahmen eines AG-Prozesses erarbeitet.
- Die Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Regelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde begleitet: Die dreitägige Fachtagung „Alle an Bord. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf Kurs“ bot eine Plattform zum Austausch von Wissen und Erfahrungen und gab wertvolle Impulse für den weiteren Reformprozess.
Mit diesen Formaten hat der Deutsche Verein Herausforderungen und Fortschritte sichtbar gemacht sowie praxisnahe Lösungsansätze präsentiert.
Frühkindliche Bildung und Betreuung
Die Sicherstellung und die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der Frühen Bildung und Betreuung standen auch im Jahr 2024 im Fokus der Arbeit des Deutschen Vereins. So beteiligte er sich in zahlreichen Gremien auf Bundes- und Landesebene, insbesondere aber in den Expertengremien des BMFSFJ zum Monitoring des KiTa-Qualitätsgesetzes wie auch zur Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes und nahm zum Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung Stellung. Hier setzte er sich für eine Beteiligung des Bundes an den Kosten einer guten Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege auch über 2026 ein. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat außerdem zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ Stellung genommen und als Sachverständiger in der Bundestagsanhörung mitgewirkt. Qualität in der Kindertagesbetreuung ist auch bei Kita-Trägern bedeutsam. Der Deutsche Verein hat in 2024 Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kita-Trägern beschlossen und verbreitet.
Familienpolitik und Familienrecht
Der Deutsche Verein hat sich 2024 intensiv mit Reformvorschlägen des Bundesministeriums der Justiz im Bereich des Abstammungs-, Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Familienverfahrensrechts beschäftigt. Im Rahmen von Stellungnahmen, Vorträgen und Fachgesprächen konnte sich der Deutsche Verein weiter in die Diskussionen einbringen und betonen, dass anstehende Reformen im Zusammenhang und unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zu betrachten sind. Dabei sind insbesondere die Kinder und Jugendlichen sowie der angemessene Schutz gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder zu fokussieren.
Auf die Notwendigkeit eines konsistenten Gesamtsystems monetärer Leistungen für Familien und Kinder wurde im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Gesetzentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 als auch im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses zur steuerlichen Stärkung von Familien hingewiesen. Um alle Anspruchsberechtigten zu erreichen, ist die vernetzte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene maßgeblich. Gelingensbedingungen für die Abmilderung von Kinderarmutsfolgen hat der Deutsche Verein durch die Beteiligung im Ausschuss des Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder“ beim BMFSFJ und mit einer Kooperationsveranstaltung mit dem BMFSFJ zu kommunaler Armutsprävention aufgegriffen.
Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII unterstützt und stärkt Familien in ihrem Alltag und bietet damit Hilfestellung. Der Deutsche Verein hat 2024 Empfehlungen zu kommunalen Infrastrukturen für Familien verabschiedet, die die strukturierte Planung von Familienförderung, den Finanzierungsrahmen sowie die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur dieser Unterstützungsangebote in den Blick nehmen.
Alter und Pflege
Die Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden bleibt eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Dazu hat der Deutsche Verein 2024 Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII (Altenhilfe) beschlossen. Empfohlen wird unter anderem, den § 71 SGB XII als Rechtsgrundlage für die Infrastrukturentwicklung zu verstehen und dieser nachzukommen. Ebenso gilt es, den präventiven Charakter des § 71 SGB XII sowie den enthaltenen Beratungsauftrag konsequenter umzusetzen. Das Empfehlungspapier stieß auf großes Interesse. Vorträge wurden sowohl von Akteuren aus der Länderebene als auch von Seiten der Politik angefragt.
Der Deutsche Verein unterstützt das BMFSFJ bei der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie (NDS), insbesondere im Kontext der Maßnahme „Erstbegleitung durch Ehrenamtliche". Eine digitale Fachtagung ermöglichte u. a. den fachlichen Austausch zwischen umsetzenden Netzwerken, Akteuren aus Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft. Die Fachtagung bot eine Einordnung der Thematik in den Gesamtkanon verschiedener Beratungs- und Begleitangebote für Menschen mit Demenz.
Eine Fachtagung widmete sich aktuellen Entwicklungen in der Pflege. Insbesondere die Verbesserung der ambulanten Versorgung wurde in den Blick genommen, aber auch gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundes- und auf Landesebene vorgestellt und diskutiert. Der Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz wurde mit einer Stellungnahme und Erörterungen in den Gremien begleitet. Das Gesetz wurde in der 20. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde zu Beginn der 21. Legislaturperiode erneut auf den Weg gebracht und wird vom Deutschen Verein fachlich begleitet.
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Betreuungsrecht
Die flächendeckende systematische Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Menschen mit Behinderungen und einer Fluchterfahrung bleibt eine für alle Akteure herausfordernde Aufgabe. In einer Fachtagung erörterte der Deutsche Verein Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Strukturen. Thematisiert wurden die Lücken beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu barrierefreien örtlichen Angeboten sowie die verstärkte Vernetzung und Kooperation der Hilfestrukturen in den Bereichen Flucht und Migration sowie Behindertenhilfe.
Assistenzleistungen sind ein zentrales Element einer personenzentrierten Eingliederungshilfe. Der Deutsche Vereins hat 2024 Empfehlungen zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX und Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus verabschiedet. Ziel beider Papiere ist es, Lösungsvorschläge zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen sowie Hinweise zur Weiterentwicklung zu geben, um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen.
Zehn Bundesländer haben inzwischen zur Umsetzung der Betreuungsrechtsreform 2023 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das neue Instrument der Erweiterten Unterstützung nach § 8 und § 11 BtOG auf einzelne Modellprojekte zu übertragen. In geeigneten Fällen können Betroffene mittels temporärer Fallbegleitung durch nachhaltige Anbindung an das System sozialer Hilfen unterstützt werden. Das vom Deutschen Verein moderierte Arbeitstreffen der Modellprojekte Erweiterte Unterstützung ermöglichte die bundesweite Vernetzung und den Austausch aller beteiligten Modelle. Die betreuungsrechtliche Fachtagung des Deutschen Vereins griff 2024 Fragen der Zusammenarbeit von rechtlicher Betreuung und sozialen Hilfen auf und bot Denkanstöße zu den Themen Gewaltschutz im Betreuungskontext sowie unterstützte Entscheidungsfindung. Thematisiert wurde außerdem die Situation der Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Deutsche Verein hat 2024 in Empfehlungen für eine Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung aufgezeigt, wie Leistungsberechtigte im SGB II in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen werden können. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses fehlt es noch an ausreichend etablierten Strukturen wie bundesweit anerkannten Lehrgängen, Zeugnissen und Förderungen. Der Bund sollte in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern initiativ werden, Teilqualifizierungen als ergänzendes Instrument beruflicher Nachqualifizierung in der Fläche umzusetzen. Jobcenter sollten auch zukünftig eine aktive Rolle in der Realisierung von Weiterbildung wahrnehmen.
In einem Workshop erörterten Expert*innen, wie Alleinerziehende im SGB II Chancen für eine nachhaltige Erwerbsintegration nutzen können. Demnach stellen eine ganzheitliche Beratung, der Zugang zu einer flexiblen Kindertagesbetreuung, berufliche Weiterbildung und die Vereinbarkeit von Betreuung und Teilnahme an einer Maßnahme bzw. Erwerbsarbeit Gelingensbedingungen dar, auf die Jobcenter besonders achten sollten. Die Ergebnisse des Workshops sind unter anderem in die Erarbeitung von Empfehlungen zur Unterstützung von Alleinerziehenden im SGB II-Bezug bei der Erwerbsintegration durch die Jobcenter eingeflossen, deren Beschlussfassung durch das Präsidium für 2025 geplant ist.
Weiterentwicklung der Sozialhilfe
Mit seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Zusammenführung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII in ein neues Lebensunterhaltskapitel hat der Deutschen Verein 2024 erneut auf seine Positionen zur Rechtsvereinfachung des SGB XII hingewiesen. Der Deutsche Verein begrüßt die Einführung eines neuen Lebensunterhaltskapitels im SGB XII und fordert, ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Fragen der Rechtsvereinfachung im SGB XII wurden auch in einer Fachtagung erörtert. Vorrangiger Handlungsbedarf wird in der Vereinfachung der Antragsstellung sowie in der Harmonisierung der Existenzsicherungssysteme, insbesondere bei der Angleichung der Regelungen im SGB II, gesehen.
Der Deutsche Verein gibt regelmäßig Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe als Orientierungshilfe für die Jobcenter und Sozialämter heraus. Mit Hilfe eines Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) wurden erstmals die spezifischen ernährungsbedingten Bedarfe von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen ermittelt. Dieses ernährungsmedizinische Gutachten bildete die Grundlage für Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII, die 2024 erstmals veröffentlicht wurden.
Hilfe in prekären Lebenslagen und Hilfe bei Gewalt
Der Deutsche Verein hat 2024 in seinen Empfehlungen zur Stärkung der Durchlässigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung hin zum System sozialer Hilfen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen ordnungsrechtlicher Unterbringung von obdachlosen Menschen und den Hilfen gemäß §§ 67 ff SGB XII in den Blick genommen. Die Empfehlungen zeigen Maßnahmen auf, um weiterführende persönliche Hilfen für Menschen in der ordnungsrechtlichen Unterbringung zu erschließen und zu fördern. Hierzu sollten die Träger der Sozialhilfe in der ordnungsrechtlichen Unterbringung Beratungs- und Unterstützungsangebote organisieren und vorhalten, die weitergehende Hilfebedarfe feststellen und zugänglich machen.
Auch 2024 wurde die Umsetzungsbegleitung Housing First mit zwei digitalen Austauschrunden zu praxisrelevanten Fragen der Umsetzung und Weiterentwicklung von Housing First – vor allem hinsichtlich der Verstetigung der bisher noch als Projekte bestehenden Angebote hin zu Regelangeboten der Wohnungsnotfallhilfen – fortgeführt. Die weiterhin große Zahl an Teilnehmenden an den beiden Austauschrunden verdeutlichte den anhaltend hohen Bedarf an fachlichem Austausch zum diesem Thema.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen Ebenen. Dazu hat der Deutsche Verein 2024 auf der Grundlage seiner Empfehlungen aus 2022 zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder die Verabschiedung einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung erneut gefordert und in einer Fachtagung konkrete Anforderungen an ein neues Gewalthilfegesetz aufgezeigt. In dem ab Anfang November 2024 erfolgten Gesetzgebungsprozess zum Gewalthilfegesetz hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Stellung genommen. Der Deutsche Verein wird die Umsetzung des Ende Februar 2025 in Kraft getretenes Gewalthilfegesetzes begleiten und dabei weiterhin den Blick auf die Schließung der Lücken im Hilfesystem legen.
Die Bundesregierung hat 2024 mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit erstmals einen bundesweiten Handlungsleitfaden vorgelegt, der deutlich macht, dass es gemeinsamer Anstrengungen aller beteiligten Institutionen und Akteure bedarf, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland zu überwinden. Im Rahmen des Prozesses zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Geschäftsstelle des Deutschen zu dem entsprechenden Referentenentwurf Stellung genommen. Zudem wirkte der Deutsche Verein 2024 als Träger des vom Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderten Projekts „Facharbeitsgruppen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit“ mit.
Soziale Berufe
Die angespannte Personalsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) war ein Schwerpunkt des ASD-Bundeskongresses 2024, der unter dem Motto „Neue Anforderungen – alte Probleme. Wege und Lösungen für einen zukunftsfesten ASD“ in Berlin stattfand. Der Kongress setzte an den spezifischen Herausforderungen des ASD und der dort Beschäftigten an. Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis diskutierten mit den über 300 Teilnehmenden Antworten auf den Fachkräftemangel.
Dokumentation des ASD-Bundeskongresses 2024
Auch in Fachtagungen thematisierte der Deutsche Verein 2024 die angespannte Personalsituation im gesamten sozialen Sektor bei gleichzeitig erweiterten Bedarfen und erhöhten Qualitätsanforderungen. Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung des Deutscher Vereins und der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogischer Fachkräfte (WiFF) unter dem Motto „Macht Personalnot erfinderisch? Perspektiven und Lösungsansätze zum Fachkräftemangel ― Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Eingliederungshilfe im Austausch“ diskutierten Akteure dieser unterschiedlichen Arbeitsfelder Strategien zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie weiterem Personal. Handlungsfeldübergreifendes Ziel ist es, die Attraktivität des sozialen Sektors insgesamt zu stärken, Konkurrenz um Fachkräfte unter den verschiedenen sozialen Berufsfeldern entgegenzutreten sowie das gemeinsame Eintreten für bessere Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Der Gesetzgebungsprozess zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wurde intensiv begleitet. Die Geschäftsstelle hat zu einem entsprechenden Entwurf der Bundesregierung Stellung genommen und sich für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil ausgesprochen, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt. Das Gesetz wurde in der 20. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde zu Beginn der 21. Legislaturperiode erneut auf den Weg gebracht und wird vom Deutschen Verein fachlich begleitet.
Im Bereich der Erzieher*innenausbildung setzte der Deutsche Verein seine Mitwirkung im Beirat der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte fort. Seine im Jahr 2022 beschlossenen Empfehlungen zur Eröffnung von Berufswegen und Implementierung von Karrierewegen in der Kindertagesbetreuung fanden auch in 2024 großen Anklang in Politik und den zuständigen Fachministerkonferenzen. Auch flossen sie in die Empfehlungen der AG Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag des Bundes ein.
Sozialraum und Sozialplanung
Das Forum Sozialplanung 2024 thematisierte die Perspektiven und Zugänge zur Sozialplanung als auch die Anforderungen und das Selbstverständnis von Planer*innen sowie die unterschiedlichen Arbeits- und Handlungsebenen der Sozialplanung und die Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Disziplinen.
Der Deutsche Verein thematisierte außerdem in einer Fachtagung die Möglichkeiten der Erschließung und Förderung von Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Zielgruppen sowie entsprechende Handlungsfelder und Perspektiven aus der Sicht des Bundes, der Länder und der kommunalen Akteure am Wohnungsmarkt. Neu zu schaffendes marktfernes Wohnen hängt insbesondere von Organisationswissen, Expertise, zeitlichen Kapazitäten und zu beschaffendem Sozialkapital ab. Die Interessen und Strategien der Akteure am Wohnungsmarkt sind zwar sehr unterschiedlich, ergänzen sich jedoch häufig in gemeinsamen Kooperationen und Zielen.
In zwei Netzwerktagungen für Controller*innen und Führungskräfte aus den Bereichen SGB VIII, IX und XII stand das Thema der Wirkungsorientierung im Fokus. Die voranschreitende Entwicklung und Praxiserprobung von Wirkmodellen und Indikatoren wurde ausgiebig behandelt und mit der übergeordneten Frage einer wirkungsorientierten Steuerung über den Einzelfall hinaus in Verbindung gebracht. Zudem wurden zentrale Trends wie das Nachhaltigkeitscontrolling und die Entwicklung digitaler Tools zum Datenmanagement aufgegriffen.
Migration und Integration
Praktiker*innen bei freien Trägern und in Behörden haben es an der Schnittstelle von Sozial- und Migrationsrecht mit unterschiedlichsten Vorschriften zu tun. Komplexe Regelungen, häufige Rechtsänderungen und eine Fülle an Rechtsprechung schaffen Bedarf nach Informationen und Austausch. Auch gibt es Bedarf nach Austausch zu integrationsspezifischen Förderinstrumenten und Praxisprojekten. Der Deutsche Verein griff dies im November 2024 mit dem digitalen „Forum Migrationssozialrecht und Integration“ auf. Ziel war es, Impulse für eine rechtssichere und effektive Leistungsgewährung und Beratung zu geben sowie über Beispiele gelingender Integrationsarbeit zu informieren.
Die Berufsausbildung Geflüchteter hat eine hohe Bedeutung für die Teilhabe an Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Der Deutsche Verein griff dies 2024 in zweierlei Hinsicht auf: In einer digitalen Fachtagung ging es um rechtliche Fragen ebenso wie um Beispiele gelingender Praxis in Bezug auf die Berufsausbildung Geflüchteter. Darüber hinaus hat der Deutsche Verein 2024 Empfehlungen zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter verabschiedet. Für Geflüchtete ebenso wie für ausbildende Stellen bestehen fluchtspezifische Herausforderungen, die zu berücksichtigen sind.
Internationale und europäische Sozialpolitik
Im Vorfeld der Europawahlen in 2024 hat der Deutsche Verein seine Erwartungen an das neue Europaparlament und die EU-Kommission (2024-2029) an relevante politische Akteure auf europäischer Ebene kommuniziert und ist mit Vertreter*innen verschiedener Institutionen hierzu in den Austausch getreten, um wichtige Forderungen für ein sozialeres Europa zu besprechen: Hierzu gehören insbesondere die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie die Stärkung der Kommunen und freigemeinnützigen Organisationen durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für soziale Dienste, beispielsweise im EU-Beihilfen- und Vergaberecht.
Die erste große Herausforderung für die neue Europäische Kommission besteht in der Erarbeitung der Vorschläge für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, die in der zweiten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht werden sollen. Der Deutsche Verein brachte sich 2024 mit Empfehlungen zur Zukunft der Struktur- und Kohäsionspolitik im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU frühzeitig in die politische Diskussion ein und adressierte relevante politische Akteure der Landes-, Bundes- und Europapolitik.
Im Mai 2024 war der Deutsche Verein Gastgeber des Drei-Länder-Treffens, dass alle zwei Jahre im Rahmen des International Council on Social Welfare Europa in Kooperation mit den österreichischen und schweizerischen Partnerorganisationen veranstaltet wird. Unter der Überschrift „Fachkräftemangel in Pflege und sozialer Arbeit: Voneinander lernen – gemeinsam profitieren!“ tauschten sich 40 Fachexpert*innen aus den drei Ländern zu neuen Ansätzen und Erfahrungen in der Bewältigung der Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung aus. Dabei wurde deutlich, dass die strukturellen und institutionellen Problemstellungen durchaus vergleichbar sind, aber unterschiedliche Maßnahmen zur Bewältigung ergriffen werden. Das Treffen trägt dazu bei, Kontakte zu schließen und Arbeitsbeziehungen zwischen den Partnerinstitutionen aufzubauen.
Grenzüberschreitende Sozialarbeit/ Internationaler Sozialdienst (ISD)
2024 war für den Internationalen Sozialdienst ein besonderes Jahr: Im Jahr 1924 wurde das weltweite Netzwerk International Social Service (ISS) in Genf gegründet. Es entstand aus den großen Wanderungsbewegungen als eine der Folgen des ersten Weltkrieges. Das damalige Ziel, migrationsbedingte Effekte für Familien in Einzelfällen zu mildern, bestimmt auch heute noch die Arbeit des Netzwerkes. Begangen wurde das 100-jährige Jubiläum des Internationale Social Service (ISS) insbesondere durch eine internationale Konferenz in Genf und die Ausstellung „Across Times and Borders“, die die Geschichte der Migration und der Sozialen Arbeit mit der der Arbeit des ISS verwebt. Aus den vielen Erkenntnissen über die Geschichte des ISS sind besonders die Bedeutung von Frauen für die Entstehung, aber auch das Fortbestehen des Netzwerkes, seine methodischen Errungenschaften wie die Entwicklung einer damals revolutionären Methodik der Einzelfallarbeit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie gemeinsam verabredete internationale Standards festzuhalten.
Der Internationale Sozialdienst (ISD) berät als Lotse Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Behörden und Gerichte zu jeglichen grenzüberschreitenden Kindeswohlfragen. Mit Mandat der Bundesregierung betreibt er die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation (ZAnK), die neben Fachkräften auch Privatpersonen informiert und berät. In beiden Bereichen sind die Beratungszahlen auch 2024 weiter angestiegen.
Die neue Webseite www.issger.de enthält vielfältige Informationen zum Umgang mit grenzüberschreitenden kindeswohlbezogenen Situationen und Themen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Ausland. Komplettiert wurde außerdem die Veranstaltungsreihe „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg“, die über das Jahr verteilt mehrere kurze digitale Fachveranstaltungen anbietet. Mit fünf verschiedenen Veranstaltungen führt die Reihe nun in die Themenbereiche Grundzüge der Zusammenarbeit mit dem Ausland, Familienkonflikt und Kindesentführung, Kinderschutz und Kinderhandel, Unterbringung im Ausland sowie Jugendhilfe und Ausländerrecht ein.