Die "Ära Muthesius"

Die Verabschiedung des Grundgesetzes und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als sozialer Rechtsstaat schufen neue Rahmenbedingungen für die öffentliche und private Fürsorge im Gesamtsystem der sozialen Sicherung. Eine Phase wirtschaftlicher Prosperität setzte ein, die die Voraussetzung für den Ausbau und die Modernisierung des Sozialstaates bot und damit auch für die Wirksamkeit des Deutschen Vereins.

Wichtige Persönlichkeiten

Foto von Rudolf PenseRudolf Pense
* Hanau 13.2.1908, † Wiesbaden 21.12.1986
1934 Dr. jur., 1937 NSDAP-Beitritt, seit 1935 Leiter des Sozialreferats des Deutschen Handwerks in Berlin, dann Abteilungsleiter beim Deutschen Genossenschaftsverband, 1941–1944 Dezernent für die Gesamtwirtschaft bei der Zivilverwaltung für Litauen, gleichzeitig Leiter der dortigen Wirtschaftskammer, nach Kriegsende Flüchtlingsbetreuer im Kreis Peine, 1946 Leiter des Kreiswohnungsamtes, 1947 des Kreissozialamtes sowie später auch des Soforthilfeamtes, seit Dezember 1949 stellvertretender Oberkreisdirektor. 1951–1968 Geschäftsführer des DV, anschließend im International Council on Social Welfare (ICSW) aktiv.


Foto von Hans ReschkeHans Reschke
* Posen 22.3.1904, † Mannheim 17.10.1995
1927 Dr. jur., 1929 Regierungsassessor in der Kreisverwaltung Herford, 1933 NSDAP-Eintritt, 1934–1939 Landrat in Höxter, anschließend kommunalpolitisch in Recklinghausen und Minden tätig, 1937–1943 ehrenamtliches Mitglied des NS-Sicherheitsdienstes, 1943 in die Parteikanzlei beordert, 1945–1947 interniert, 1947/48 Sonderbeauftragter beim Evangelischen Hilfswerk, seit 1949 Geschäftsführer des Instituts zur Förderung öffentlicher Aufgaben e.V. in Frankfurt a.M., 1956–1972 Oberbürgermeister von Mannheim. 1949–1980 Mitglied im DV-Hauptausschuss, 1962–1980 Vorstandsmitglied, 1964–1970 Vorsitzender des DV. In zahlreichen kommunalpolitischen Gremien wie dem Deutschen Städtetag aktiv.


Foto von Hans MuthesiusHans Muthesius
* Weimar 2.10.1885, † Frankfurt a.M. 1.1.1977
1909 Dr. jur., 1956 Honorarprofessor für Fürsorgerecht, 1960 Dr. h.c. 1914 Magistratsassessor in Berlin-Schöneberg, dort seit 1917 besoldeter Stadtrat und seit 1921 Stadtrat sowie stellvertretender Bürgermeister, stark in der sozialen Berufsausbildung engagiert, 1928 Verfasser des Standardwerks "Fürsorgerecht". 1933 Beurlaubung kurz vor Auslaufen seiner Wahlperiode als Stadtrat, 1933–1935 Referent beim DV, 1935–1939 Gutachter im Rechnungshof des Deutschen Reiches, 1940–1945 Referatsleiter im Reichsinnenministerium, dort Mitwirkung an verbrecherischen NS-Gesetzen, Mitglied von Nationalsozialistischer Volkswohlfahrt und NSDAP, seit Mai 1945 Fachreferent in der Gesundheitsverwaltung der Provinz Brandenburg, 1947/48 im DV beschäftigt, 1948–1953 Beigeordneter für Soziales beim Deutschen Städtetag. 1948–1977 DV-Vorstandsmitglied, 1950–1964 DV-Vorsitzender, 1955 Mitverfasser der "Rothenfelser Denkschrift".

Hans Muthesius als herausragender Sozialpolitiker
Der gewaltige Aufschwung, den der DV in den 1950er-Jahren nahm und der ihn in das Zentrum der Fürsorgegesetzgebung rückte, ist untrennbar mit dem Namen des Vereinsvorsitzenden Hans Muthesius verknüpft. Er erkannte vorausschauend die neuen Herausforderungen, die die moderne Industriegesellschaft an die soziale Sicherung seiner Bürger stellte, und entwickelte teilweise visionäre Ideen. Im DV gelang es ihm, die Lage zu stabilisieren, indem er mit Rudolf Pense einen verlässlichen Geschäftsführer einstellte, dem mit Ministerialrat a.D. Carl Ludwig Krug von Nidda ein erfahrener Fürsorgerechtsexperte zur Seite stand. Durch den Beitritt zum International Council on Social Welfare (ICSW) verankerte Muthesius den DV in der Ökumene der sozialen Arbeit. Durch den Umzug der Geschäftsstelle in die Savignystraße 37 und später in die Beethovenstraße 61 gelang es ihm, die räumlich beengte Situation zu entspannen. Mit der Einrichtung eines weit gefächerten Systems aus Fachausschüssen und Arbeitskreisen baute er die Organisationsstruktur des DV entscheidend aus. Hinzu trat eine beträchtliche Erweiterung des Publikationswesens, u.a. durch die Gründung des Eigenverlags.

Foto Mitarbeiter/innen des DV in der Bibliothek der Geschäftstelle in der Beethovenstr. 61, Frankfurt/Main
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DV in der Bibliothek der Geschäftstelle in der Beethovenstr. 61, Frankfurt/Main











Fürsorgereform und Bestimmung des Existenzminimums
Durch Muthesius ́ exzellente Beziehungen in das damals für die Fürsorge zuständige Bundesinnenministerium schaltete sich der DV frühzeitig in die kaum überschaubaren Sozialreformdebatten der Adenauer-Zeit ein. Neben der Novellierung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes leistete er einen wichtigen Beitrag zum Fürsorgeänderung sgesetz vom 20. August 1953. Das enorme Renommee des Vereinsvorsitzenden spiegelt sich auch in dem Auftrag von Bundeskanzler Adenauer zur Ausarbeitung eines Konzepts einer umfassenden Sozialreform wider. Muthesius legte daraufhin zusammen mit Hans Achinger, Ludwig Neundörfer und dem Theologen Josef Höffner im Frühjahr 1955 die "Rothenfelser Denkschrift" vor, die entsprechende, allerdings später nicht verwirklichte Neuordnungspläne der Sozialleistungen enthielt. Auch übernahm der DV den Auftrag zur Ermittlung des sozialen Existenzminimums. Der DV-Arbeitskreis "Aufbau der Richtsätze" berechnete im Winter 1954/55 erstmals auf wissenschaftlicher Basis die staatlich garantierte Mindestversorgung von Fürsorgeempfänger/innen. Obwohl der so ermittelte erste "Warenkorb" mehr als bescheiden ausfiel, wies er doch methodisch einen gangbaren Weg zur Festlegung der Unterstützungssätze und bildete bis Anfang der 1980er-Jahre einen zentralen Parameter des bundesdeutschen Sozialstaates.

Bundessozialhilfegesetz und Jugendwohlfahrtsgesetz
Maßgeblich beteiligt war der DV auch an der Ausarbeitung des Bundessozialhilfe- und des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Auf dem Deutschen Fürsorgetag 1957 wurden von Seiten des federführenden Bundesinnenministeriums erstmals die Leitlinien des geplanten Sozialhilfegesetzes umrissen und von den Expert/innen des DV intensiv erörtert. Auch der Arbeitsausschuss für Fragen der Fürsorge, der unter der Leitung von Muthesius beim Bundesarbeitsministerium gebildet worden war, setzte sich nahezu ausschließlich aus DV-Mitgliedern zusammen. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 30. Juni 1961 verwirklichte v.a. mit der Aufnahme der Menschenwürde, eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf Fürsorgeleistungen sowie der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" eine richtungsweisende Synthese. Allerdings lebten restriktive Traditionen der Armenfürsorge im neuen Sozialgesetz fort, primär in Gestalt der Arbeitshausunterbringung bei "Arbeitsscheu" (§ 26 BSHG). Hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren besonders heftig umkämpften Subsidiaritätsfrage war der DV, ebenso wie der Deutsche Bundestag, zerstritten. 1967 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der im BSHG vorgesehenen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege gegenüber der öffentlichen Fürsorge. Gleichzeitig erklärte es aber die Bewahrungsregelung des BSHG für verfassungswidrig.

Foto von Willy Brandt, Regierende Bürgermeister und Hans Muthesius auf dem DFT 1959 in Berlin
Der Regierende Bürgermeister Brandt und Muthesius auf dem DFT 1959 in Berlin

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