Internationaler Sozialdienst (ISD)

Aktuelles

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Empfehlungen und Stellungnahmen

Empfehlung/Stellungnahme vom 19. April 2024

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Schutz von Minderjährigen bei im Ausland geschlossenen Ehen


Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 19. April 2024 [PDF, 140 KB]

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 5. April 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen vorgelegt. Der Deutsche Verein bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die nachfolgende Stellungnahme wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der Kürze der Stellungnahmefrist zum 19. April nicht möglich.

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Empfehlung/Stellungnahme vom 27. Oktober 2023

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur inhaltlichen Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels


Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 27. Oktober 2023 [PDF, 240 KB]

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt die Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels und bedankt sich für die Gelegenheit, Vorschläge zu unterbreiten. In diesem Instrument zur Gewährleistung der Rechte Betroffener liegt ein wichtiges Signal – nicht nur an alle Betroffenen von Menschenhandel in Deutschland, sondern auch an die Regierungen weiterer europäischer Länder, die sich die Erstellung eines NAP Menschenhandel vorgenommen haben. Um entsprechende Wirkung zu entfalten, sollte der NAP umfassende Maßnahmen für eine bundesweite Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Menschenhandels enthalten.

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Empfehlung/Stellungnahme vom 20. September 2022

Eckpunkte des Deutschen Vereins zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland


Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 20. September 2022 [PDF, 510 KB]

Auslandsmaßnahmen sind Hilfen zur Erziehung, die im Ausland erbracht werden. 2008 hatte der Deutsche Verein Eckpunkte zu den Auslandsmaßnahmen verabschiedet.

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Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 25. Mai 2023

Zum Tag des vermissten Kindes am 25. Mai 2023: Neuer Erklärfilm zum Haager Kindesentführungsübereinkommen


Was tun, wenn ein Kind von einem Elternteil ins Ausland entführt wurde?
Jährlich erleiden weltweit viele hundert Kinder das gleiche Schicksal: Sie werden von einem Land in ein anderes entführt, weil die Eltern sich getrennt haben. Sie sind Leidtragende einer Situation, die sie oft nicht verstehen und nicht beeinflussen können.

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Pressemitteilung vom 19. Oktober 2022

Nicht immer risikofrei: Maßnahmen für Jugendliche im Ausland


Neue Eckpunkte des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland, erschienen

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Pressemitteilung vom 25. Mai 2022

ZAnK.de: Durch gezielte und frühzeitige Beratung, Information und Mediation Entführungen verhindern


Mehrere hundert Anrufe von Elternteilen, die nach einer hochstrittigen Trennung eine Entführung ihres Kindes befürchten, gehen jährlich bei den Beraterinnen und Beratern der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation (ZAnK) ein. ZAnK.de berät Eltern und Fachkräfte allparteilich, kostenfrei und stets am Kindeswohl orientiert.

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Publikationen

Veranstaltungen

Veranstaltungen vom 11. September 2024, 14:00 Uhr bis 13. September 2024, 12:30 Uhr | Veranstaltungsnummer: F 4524/24

ASD-Bundeskongress 2024: Neue Anforderungen – alte Probleme. Wege und Lösungen für einen zukunftsfesten ASD


Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) steht unter Druck. Die angespannte Personalsituation trifft auf ein erweitertes Aufgabenspektrum. Die Krisen und Umbrüche unserer Zeit stellen nicht nur Kinder und Familien vor neue Herausforderungen, sondern auch die Fachkräfte und ihre Organisationen. Zwischen Allzuständigkeit und Überforderung müssen sie mit dem schnellen Wandel schritthalten und zugleich hohen Erwartungen gerecht werden.
Das Zukunftsprojekt der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe tritt neben das fordernde Tagesgeschäft und macht tiefgreifende Veränderungen notwendig. Neue Anforderungen treffen nicht nur hier auf altbekannte Probleme – wie aber sehen Wege und Lösungen für einen zukunftsfesten ASD aus, der den permanenten Feuerwehrmodus hinter sich lässt?

Der ASD-Bundeskongress 2024 setzt an den spezifischen Fragen und Herausforderungen der Allgemeinen Sozialen Dienste und der dort Beschäftigten an und richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte sowie an Studierende der Sozialen Arbeit.
Der ASD-Bundeskongress 2024 fragt nach Antworten auf den Fachkräftemangel, fokussiert die Vielfalt der Handlungsfelder und Zielgruppen und nimmt die Perspektiven einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in den Blick. Er lässt Wissenschaft und Praxis zu Wort kommen, benennt und diskutiert die aktuellen Entwicklungen aus einer fachlichen und professionellen Sicht und verfolgt das Ziel, sich zu ihnen zu positionieren und Impulse für konkrete Handlungsschritte zu setzen.

Abend der Begegnung

(Ausgebucht)
Der Abend der Begegnung findet am 12.09.2024, 18.00-21.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Zehlendorf statt und beinhaltet ein Abendessen in Buffettform. Getränke auf Selbstzahlerbasis. Eintrittspreis: 39,00€.

Übernachtung


Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, nutzen Sie gern die Zimmerkontingente unserer kooperierenden Hotels.
Hier geht's zur Hotelübersicht [PDF, 160 KB]

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Veranstaltungen vom 18. September 2024, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Veranstaltungsnummer: F 1759/24

Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – offenes Beratungsangebot und Grundfragen der Zusammenarbeit mit dem Ausland


Inhalt


Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von grenzüberschreitenden Konstellationen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Fachveranstaltung dient dazu, den Teilnehmenden Orientierung im Internationalen Familienrecht, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, zu geben. Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch den ISD werden vorgestellt und es werden Handlungsmöglichkeiten zu anonymisierten Fallbeispielen der Teilnehmenden besprochen.

Ablauf


Die Veranstaltung findet in 2 Blöcken am 18.9.2024 statt:

  • 9.30 bis 10.00 Uhr: Check-In
  • 1. Block: 10.00 bis 10.30 Uhr, Begrüßung, Vorstellung des ISD, Fallbeispiele
  • 2. Block: 10.35 bis 12.00 Uhr, Offener Beratungsraum für Fragen und Fälle der Teilnehmenden


Wie nehme ich teil?

  • Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
    Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.
  • Weitere Informationen zur Teilnahme entnehmen Sie der Anleitung zur Nutzung von Webex (PDF) .

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Veranstaltungen vom 1. Oktober 2024, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr bis 12:30 Uhr | Veranstaltungsnummer: F 1754/24

Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug unter besonderer Beachtung von Fällen von Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen


Inhalt


Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Fällen von Kindeswohlgefährdung Kinderschutz auch über Grenzen hinweg sicherzustellen. Kinderschutzfälle können einen Auslandsbezug aufweisen, wenn eine Familie während eines laufenden Kinderschutzverfahrens ins Ausland verzieht oder ein Elternteil bei bestehender Kindeswohlgefährdung das Kind ins Ausland verbringt. Wenn Kinder Opfer von Menschenhandel werden ist dies für Fachkräfte häufig nur schwer erkennbar. Ein besonderes Augenmerk wird in der Veranstaltung daher auch auf Kinderschutzfälle gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind.

Ablauf


Die Veranstaltung findet in 2 Blöcken am 1.10.2024 statt:

  • 9.30 bis 10.00 Uhr: Check-In
  • 1. Block: 01.10.2023, 10:05 bis 11:05 Uhr
    - Möglichkeiten der Weiterverfolgung von Kindeswohlgefährdungen und Gewährleistung von Kinderschutz über Grenzen hinweg
    - Herangehensweisen nach Vorgaben int. Abkommen (BIIb-VO, KSÜ)
  • 2. Block: 01.10.2023, 11:15 bis 12:30 Uhr
    - Spezifische Anforderungen an den Kinderschutz in Fällen von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, die aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat stammen und in Deutschland Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung wurden
    - Länderübergreifende Zusammenarbeit zur Gefährdungseinschätzung sowie Klärung der Rückkehroption ins Herkunftsland


Wie nehme ich teil?

  • Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
    Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.
  • Weitere Informationen zur Teilnahme entnehmen Sie der Anleitung zur Nutzung von Webex (PDF) .

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