Empfehlungen/Stellungnahmen 2024

20.03.2024 – Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kita-Trägern

Vorbemerkung
Bereits 2013 hat der Deutsche Verein in seinen Empfehlungen zur Qualität von Kindertageseinrichtungen die Rolle und Bedeutung der Träger und 2012 die der Fachberatung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den Einrichtungen hervorgehoben. Inzwischen rückt die Rolle von Trägern erlaubnispflichtiger Kindertageseinrichtungen als zentrale Akteure zur Gewährleistung und Sicherstellung eines qualitäts- und bedarfsorientierten Angebots mehr und mehr in den Fokus von Bund, Ländern, Praxis, Wissenschaft und Politik. So hat der Bund mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ 2019 die „Trägerqualität“ erstmals in den Blick genommen. Einige Länder haben diesen Impuls aufgegriffen bzw. Aspekte der Qualität von Kita-Trägern landesgesetzlich oder untergesetzlich gerahmt. Gleichwohl steht die Diskussion der Frage, welchen Stellenwert die Qualität von Kita-Trägern im System der Kindertagesbetreuung hat und wie sie sich auf Einrichtungen auswirkt, noch am Anfang.

Nach Ansicht des Deutschen Vereins müssen sich nicht nur die Mitarbeitenden mit der Qualität in ihren jeweiligen Kindertageseinrichtungen auseinandersetzen. Vielmehr sind die Träger selbst gefordert, sich ihrer Verantwortung für die Qualitätssicherung in den Einrichtungen bewusst zu sein und sich dieser zu stellen. Da ihre eigene Qualität entscheidenden Einfluss auf die Qualität der von ihnen zu verantwortenden Einrichtungen hat, müssen sich Träger auch damit auseinandersetzen.

Mit den nachstehenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein deshalb erstens zur Sichtbarmachung dieses Zusammenhangs beitragen. Zweitens sollen die Empfehlungen dazu dienen, über Qualitätsanforderungen an Kita-Träger zu informieren, deren Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Landschaft der Kita-Träger ist ebenso wie die der Kindertageseinrichtungen durch eine große Pluralität und Vielfalt hinsichtlich ihrer Leitbilder, pädagogischen Ansätze und Handlungskonzepte, strukturellen Verankerung und Rechtsformen gekennzeichnet. Das entspricht dem Subsidiaritätsprinzip gemäß des § 4 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und kann auch als Antwort auf gesellschaftliche wie globale Entwicklungen verstanden werden. Sie hat sich in den letzten Jahren noch weiter ausdifferenziert und wird zum besseren Verständnis der Empfehlungen kurz dargestellt (vgl. Kap. 1). Die Empfehlungen nehmen des Weiteren in den Blick, welche strukturellen Einbindungen und Verantwortlichkeiten für Kita-Träger bestehen (Kap. 2 und 3). Schließlich werden Empfehlungen zu ihren konkreten Aufgaben gemäß SGB VIII bzw. zu den fachlichen, personellen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und organisationalen Voraussetzungen des Tätigseins als Kita-Träger als auch für die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen formuliert (vgl. Kap. 4).

Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an die (zukünftigen) Träger von Kindertageseinrichtungen und ihre geschäftsführenden, verantwortlichen Personen und Gremien, Fachberater/innen und verantwortliche Geschäftsbereiche, Kita-Leiter/innen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunen (Bürgermeister/innen oder Kommunalverwaltungen, Jugendämter) sowie an die Vertreter/innen der mit diesem Thema befassten Bundes- und Länderministerien und ihrer Behörden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 20.03.2024 [PDF, 330 KB]

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