Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

10.08.2020 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Einleitung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat wie im Koalitionsvertrag vorgesehen einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt, zu dem wir vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins nachfolgend Stellung nehmen. Der Entwurf wird in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen vom Deutschen Verein unterstützt: Die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt sowie die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen stehen im Zentrum vieler Neuregelungen. Die Vielfalt der Vormundschaftsformen wird in einem klar strukturierten System zusammengefasst, ebenso wie die rechtliche Betreuung, gewillkürte Bevollmächtigung und neu geschaffene gesetzliche Ehegattenvertretung. Auch die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt an wesentlichen Stellen eine spürbare Stärkung. Das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert.

Die Ernsthaftigkeit des Anliegens, betroffene Personen insgesamt besser zu informieren, stärker einzubinden und ins Zentrum zu stellen, zeigt sich auch darin, dass eine umfassende Erklärung des Reformvorhabens in Leichter Sprache vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Webseite zur Verfügung gestellt wird.

Über die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen von Vormundschaft und Betreuung hinaus fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten, um Bedarfe und Probleme einordnen und Qualitätsstandards flächendeckend umsetzen zu können. Mit Blick auf die zum Teil sehr einschneidenden Veränderungsvorschläge empfiehlt der Deutsche Verein eine Evaluation zu Auswirkungen der Reform.

Der Deutsche Verein bedankt sich für die frühe Einbeziehung in den Gesetzgebungsprozess. Insbesondere im Rahmen des partizipativen Diskussionsprozesses zum Betreuungsrecht wurde den verschiedenen Akteuren des Betreuungswesens, sowie im Rahmen eines Selbstvertreter-Workshops auch den im Mittelpunkt der Regelungen stehenden Betroffenen selbst, Gelegenheit gegeben, ihre wesentlichen Anliegen einzubringen. Für das Vormundschaftsrecht wurden der Fachöffentlichkeit frühzeitig Diskussionsentwürfe vorgelegt. Viele Ergebnisse dieses umfassenden Austauschs im Vorfeld der Reform finden sich im Referentenentwurf wieder.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt im Folgenden zu ausgewählten Regelungen des Referentenentwurfs Stellung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 10.08.2020 [PDF, 600 KB]

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