Empfehlungen/Stellungnahmen 2013

11.09.2013 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 [1]

Gemäß den vom Deutschen Verein im September 2007 beschlossenen weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)[2] überprüft der Deutsche Verein die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.

[1] Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dorette Nickel. Die Empfehlungen wurden im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und am 11. September 2013 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

[2] Vgl. NDV 2007, 439 ff.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 11.09.2013 [PDF, 100 KB]

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