02.04.2026
Deutscher Verein plädiert für bundeseinheitliche Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Ab Januar 2027 müssen die Bundesländer auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes (GewHG) des Bundes ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechte Schutz- und Beratungsangebote für Mädchen, Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellen. In seinen jüngsten Empfehlungen gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise, was die Bundesländer beachten sollten, um dieses Ziel zu erreichen und umzusetzen. Er hält dabei ein abgestimmtes Vorgehen der Länder erforderlich, damit für jede gewaltbetroffene Frau unabhängig von ihrem Wohnort ein Zugang zu Schutz und Beratung gewährleistet ist. „Gewalttaten gegen Frauen und Kinder sind ein gewichtiges Problem in Deutschland und bereits die Zahlen des sogenannten Hellfelds erschüttern. Nunmehr hat die Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“, die die Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag untersucht, ganz aktuell gezeigt, wie groß das Ausmaß nicht angezeigter Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland ist: weniger als 5 % der Gewalttaten in Partnerschaften werden zur Anzeige gebracht“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins. „Hier braucht es ein gemeinsames Tätigwerden aller Akteur*innen, um einen umfassenden Gewaltschutz zu erreichen.“ Ende Februar 2025 ist mit dem Gewalthilfegesetz in Deutschland erstmals eine spezifische rechtliche Regelung geschaffen worden, die den Ausbau und die Verbesserung des derzeitigen Hilfesystems bewirken soll und ab 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch für Frauen und Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorsieht. Die Bundesländer sind für die Umsetzung des GewHG verantwortlich – auch finanziell. Sie haben aktuell bestimmte Umsetzungsaufgaben und -fragen zu klären, die bis Ende 2026 in Länderregelungen umzusetzen sind. Das GewHG stellt die Länder nicht nur vor zeitliche Herausforderungen. Denn dieses gibt ihnen nur einen Rahmen vor, d.h. maßgebliche inhaltliche Anforderungen werden für länderspezifische Lösungen offengelassen und einige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die nun ausgefüllt werden müssen. Die an die Länder gerichteten Empfehlungen legen einen Fokus auf unmittelbar anstehende Aufgaben zur Realisierung ihrer Sicherstellungsverantwortung und auf Handlungsschritte, die diese für den Aufbau eines bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Hilfesystems dringend berücksichtigen sollten. Für die Umsetzung des Gesetzes empfiehlt der Deutsche Verein den Ländern, die Analyse und Planung des Hilfesystems gemeinsam mit den Akteur*innen der Versorgungspraxis vorzunehmen und deren Expertise einzubeziehen. Besondere Aufmerksamkeit müsse den Bedarfen vulnerabler gewaltbetroffener Frauen sowie (mit)betroffener Kinder und Jugendlicher gelten, etwa bei Behinderung, psychischer Beeinträchtigung, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit sowie Migrations- oder Fluchtbiografien. Zu einem wirksamen Gewalthilfesystem gehören nach Auffassung des Deutschen Vereins zudem Prävention, Öffentlichkeits- und Täterarbeit sowie eine enge Vernetzung der Angebote. Datenschutz und Anonymität müssten zum Schutz der Betroffenen oberste Priorität haben. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) sind unter https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-umsetzung-des-gewalthilfegesetzes-gewhg/ abrufbar. Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung. Über den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen sozialen Dienste und der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. |