Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Aus Sicht des Deutschen Vereins sind Weiterentwicklungen der Strukturen der Eingliederungshilfe nach SGB IX notwendig und sinnvoll, um einerseits den gestiegenen bürokratischen Aufwand bezüglich der Verwaltungsverfahren und andererseits den steigenden Ausgaben entgegen zu wirken. Darüber hinaus sind der Bund und die Länder gefordert, dringend nachhaltige und sichere Finanzierungsansätze für die Eingliederungshilfe zu entwickeln. Diese sollten im Rahmen des derzeit laufenden Dialogprozesses zur Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erörtert werden.
Darüber hinaus sieht der Deutsche Verein es als Aufgabe, den durch das BTHG eröffneten Systemwechsel in der Praxis zielgerichtet weiter umzusetzen. Mit den vorliegenden Empfehlungen gibt der Deutsche Verein Hinweise, die eine effektivere und effizientere Umsetzung und Ausgestaltung der reformierten Eingliederungshilfe unterstützen sollen. Hierfür sind auch Möglichkeiten zu nutzen, um Steuerungspotenziale zu heben und den Grundsatz der Angemessenheit zu wahren. Handlungsleitend für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach SGB IX sollte dabei das in den §§ 1 und 4 SGB IX und für die Eingliederungshilfe speziell in § 90 SGB IX formulierte Ziel des Reha- und Teilhaberechts sein, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Ziel muss es sein, personenzentrierte und bedarfsgerechte Leistungen auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen sicherzustellen.
DV-12-25_Empfehlungen_Weiterentwicklung_der_Eingliederungshilfe.pdf [PDF, 389 KB]