Perspektiven für einen modernen, starken und wirksamen Sozialstaat
Am 24. März 2026 luden der Deutsche Verein und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. zum 12. gemeinsamen Parlamentarischen Abend zum Thema „Perspektiven für einen modernen, starken und wirksamen Sozialstaat“ ein. Die Veranstaltung widmete sich den Erkenntnissen des Berichts der Kommission zur Sozialstaatsreform und die sich daraus ergebenden notwendigen Reformschritte. Über 100 Gäste kamen in den Kaisersaal der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.
Filmische Impression
Begrüßung
In ihrer Begrüßungsrede betonte die Präsidentin Dr. Irme Stetter-Karp, dass der erreichte Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Kommission zur Sozialstaatsreform, vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Kommunen, keineswegs selbstverständlich sei. Vielmehr sei es ein starkes Signal für die Reformbereitschaft aller staatlichen Ebenen. Daher gelte es jetzt, nicht nachzulassen und diesen Weg der Reformbereitschaft konsequent weiterzugehen.
Sie appellierte: „Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, von Beginn an eine zielgerichtete ressortübergreifende Zusammenarbeit und eine enge Verzahnung zwischen den verschiedenen Handlungsfeldern sicherzustellen. Insbesondere die Abstimmung zwischen der Neusystematisierung von Sozialleistungen und den Digitalisierungsmaßnahmen erfordert ein durchdachtes Schnittstellenmanagement sowie den anhaltenden Mut und die Offenheit, neue Wege zu gehen und über das bestehende System hinauszudenken.“
Impuls
Prof. Dr. Frank Nullmeier vermittelte in seinem Einstiegsimpuls seine Erkenntnisse aus den Ergebnissen der Kommission. Insbesondere sei die erfolgreiche Konsensfindung aller föderalen Ebenen in der Sozialstaatskommission aus politikwissenschaftlicher Sicht höchst ungewöhnlich. Dieser müsse bei der Umsetzung fortgeführt und verstetigt werden – sowohl zwischen den föderalen Ebenen als auch zwischen den Parteien. Wichtig sei ebenfalls ein klares Signal im Bundeshalt 2027, da nur mit einer starken Bundesfinanzierung die notwenige Digitalisierung und Modernisierung umgesetzt werden könne. Darüber hinaus empfiehlt er, neben der Kooperation der Verwaltungen, auch die Expertise von Trägern, Verbänden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft einzubeziehen. Sein Vorschlag: Bei Zwischenschritten sollten die verwaltungszentrierten Arbeitsgruppen Prozesse durch ein Praxischeck von Expert*innen flankiert werden.
Diskussion
In der anschließenden Podiumsrunde diskutierten Katja Mast, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Irene Vorholz, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Landkreistages sowie als Praxisvertreter, Jan Schwab von der Sozialberatung „Respekt und Halt“ Wuhlegarten e. V. und Nils Wohltmann von der Sozialberatung/ Mobile Beratung vor den Berliner Jobcentern des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ).
Dabei wurde nochmals deutlich, dass die komplexe Sozialgesetzgebung sowohl für die Bürger*innen als auch für die Sozialverwaltungen mittlerweile oftmals nicht mehr nachvollziehbar und verständlich sind. Daher seien die Erwartungen hinsichtlich einer Rechtsvereinfachung und Modernisierung hoch.
Kommentierung
Als Vertreter*innen aus dem parlamentarischen Raum kommentierten die Abgeordneten Annika Klose, SPD- Bundestagsfraktion, Peter Aumer, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Timon Dzienus, Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion und Janine Wissler, Die Linke-Bundestagsfraktion.
Impressionen
Der Deutsche Verein bringt sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern und der damit verbundenen breiten fachlichen Expertise in den nun anstehenden Prozess der Erarbeitung schlüssiger Konzepte gerne ein. So wurde in der letzten Präsidiumssitzung eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Kommission verabschiedet, die sich auf ausgewählte Empfehlungen der Kommission konzentriert und benennt Bereiche, in denen wir Konkretisierungen, Ergänzungen oder abweichende Akzentsetzungen formulieren.