Gutachten 2018

12.11.2018 – Zum Anspruch auf ein erhöhtes Pflegegeld i.S.d. § 39 SGB VIII

Genaue Vorgaben, welche Gesichtspunkte eine Erhöhung des Pflegegelds gemäß § 39 SGB VIII erfordern oder gar welche Beträge im Falle einer Erhöhung angemessen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Hier ist im Einzelfall darzulegen, welche Gesichtspunkte einen – verglichen mit anderen Pflegeverhältnissen – erhöhten Aufwand der Pflegepersonen für Pflege und Erziehung begründen bzw. welche notwendigen Ausgaben für das Pflegekind über dem liegen, was durchschnittlich für Kinder seiner Altersgruppe aufzuwenden ist.

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