Empfehlungen/Stellungnahmen 2022

28.11.2022 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. November 2022

Vorbemerkung
Der Referentenentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um mehr Menschen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt das Anliegen, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern und die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern. Die vorgesehenen Regelungen zur Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe, zur Aufhebung der Deckelung der Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit sowie die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins grundsätzlich begrüßt. Um das Ziel eines offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarktes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erreichen, sind jedoch darüber hinaus weitere Anstrengungen notwendig. Insbesondere sollte die Nutzung der Instrumente zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX stärker gefördert werden. Zum einem muss der Bekanntheitsgrad der Instrumente zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere des Budgets für Arbeit, gesteigert werden. Zum anderen muss das Budget für Arbeit weiterentwickelt werden, um mehr Anreize für die Inanspruchnahme zu schaffen.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt zu ausgewählten Regelungen Stellung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 28.11.2022 [PDF, 180 KB]

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