Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

21.04.2021 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

Vorbemerkung
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Bereits 2015 hatte sich der Deutsche Verein für die Prüfung, einen solchen Rechtsanspruch einzuführen, ausgesprochen. 2019 formulierte er Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung desselben. Diesen folgt der vorgelegte Referentenentwurf zu weiten Teilen. Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie noch stärker offenbar gewordenen Notwendigkeit, der Bildungsbenachteiligung von Kindern entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu stärken, ist nach Auffassung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ein individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter dringend erforderlich.

Eingangs sei darauf verwiesen, dass der Deutsche Verein 2019 bei der Frage des Regelungsortes für einen Rechtsanspruch darum gebeten hat, auch andere Verankerungsmöglichkeiten, z.B. in den Landesgesetzen, zu prüfen. Angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 2020 scheint es zumindest fraglich,
ob der Bund den Kommunen weitere Aufgaben im Rahmen des SGB VIII zuweisen kann. Andererseits ist eine Verankerung im SGB VIII für den Bund die einzige Möglichkeit, für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Aufwachsensbedingungen von Kindern und ihren Familien Sorge zu tragen.

Wenngleich die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins es begrüßt, dass der Gesetzgeber immerhin zum Ende der Legislatur einen Referentenentwurf vorlegt – und das obwohl es im Koalitionsvertrag als prioritäres Vorhaben benannt wurde –, kritisiert sie sehr deutlich die unzulässig kurze Frist zur Stellungnahme. Ein derart überstürztes Verfahren wird der Bedeutung und Komplexität dieses Themas keineswegs gerecht. Zudem greift der Referentenentwurf in seiner jetzigen Fassung den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten wie auch der Abstimmung zwischen den Bundesressorts vor.

Damit ist dem Deutschen Verein eine Befassung durch seine Gremien nicht möglich. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt daher unter dem Vorbehalt weiterer Äußerungen durch den Deutschen Verein nur zu ausgewählten Regelungsvorschlägen Stellung, beruft sich dabei auf bestehende Beschlusslagen des Deutschen Vereins und formuliert weitere Handlungsbedarfe

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.04.2021 [PDF, 140 KB]

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