Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

24.11.2020 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom
25. September 2020

Einleitung
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen, zu dem der Deutsche Verein im Folgenden Stellung nimmt.

Der Entwurf wird in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen vom Deutschen Verein unterstützt: Die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit ihren Rechten sowie die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen stehen im Zentrum vieler Neuregelungen. Die Vielfalt der Vormundschaftsformen wird in einem klar strukturierten System zusammengefasst, ebenso wie die rechtliche Betreuung, gewillkürte Bevollmächtigung und neu geschaffene gesetzliche Ehegattenvertretung. Auch die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt an wesentlichen Stellen eine spürbare Stärkung. Das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert.

Über die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen von Vormundschaft und Betreuung hinaus regt der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten an, um Bedarfe und Probleme einordnen und Qualitätsstandards flächendeckend umsetzen zu können. Mit Blick auf die zum Teil sehr einschneidenden Veränderungsvorschläge empfiehlt der Deutsche Verein eine Evaluation zu Auswirkungen der Reform.

Der Deutsche Verein bedankt sich für die frühe Einbeziehung in den Gesetzgebungsprozess. Insbesondere im Rahmen des partizipativen Diskussionsprozesses zum Betreuungsrecht wurde den verschiedenen Akteuren des Betreuungswesens, sowie im Rahmen eines Selbstvertreter-Workshops auch den im Mittelpunkt der Regelungen stehenden Betroffenen selbst, Gelegenheit gegeben, ihre wesentlichen Anliegen einzubringen. Für das Vormundschaftsrecht wurden der Fachöffentlichkeit frühzeitig Diskussionsentwürfe vorgelegt. Viele Ergebnisse dieses umfassenden Austauschs im Vorfeld der Reform finden sich im Referentenentwurf wieder.

Der Deutsche Verein nimmt im Folgenden zu ausgewählten Regelungen des Gesetzentwurfs Stellung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 570 KB]

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