Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

15.06.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG)

1. Vorbemerkungen
Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10,– € auf 204,– € für das erste Kind anzuheben. Dementsprechend soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 erhöht werden. Für die gleichen Veranlagungszeiträume sollen der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben werden. Damit sollen Familien gestärkt und entlastet und insbesondere – im Sinne einer angemessenen und gerechten Besteuerung – auch das mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern sowie die Wirkungen der kalten Progression berücksichtigt werden. Dieser Referentenentwurf dient damit der Umsetzung der entsprechenden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die monetäre Entlastung von Kindern und Familien in den Blick genommen wird. Mit der Erhöhung von Freibeträgen und Kindergeld werden die finanziellen Spielräume von Familien vergrößert. Dies gilt jedoch nicht für alle Familien. Familien im Sozialleistungsbezug profitieren aufgrund der aktuellen Anrechnungsregeln von diesem Familienentlastungsgesetz ebenso wenig wie viele Alleinerziehende. Insofern sollte auch mit Nachdruck an der besseren Unterstützung für diese Familien gearbeitet werden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 15.06.2018 [PDF, 170 KB]

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