Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

27.11.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke- Familien-Gesetz – StaFamG) vom 14. November 2018

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben einen Entwurf zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und zur Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgelegt. Dieser sieht hinsichtlich des Kinderzuschlags in einer ersten Stufe zum Juli 2019 die Anhebung des Höchstbetrags und dessen Kopplung an das sächliche Existenzminimum, eine veränderte Anrechnung von Kindeseinkommen, die Vereinfachung der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum und konkrete Bemessungszeiträume sowie in einer zweiten Stufe zum Januar 2020 die Abschaffung der sog. Abbruchkante, eine veränderte Anrechnung elterlichen Einkommens sowie einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag vor. Hinsichtlich der Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die Erhöhung des Betrages für den persönlichen Schulbedarf, die Abschaffung der Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen und die Schülerbeförderung sowie die Klarstellung vorgesehen, dass die Lernförderung nicht von einer Versetzungsgefährdung abhängt. Diese Änderungen sollen ebenfalls zum Juli 2019 in Kraft treten. Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen sollen Familien und ihre Kinder – auch aus der verdeckten Armut – besser erreicht und der Lebenssituation von Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch von Alleinerziehenden, Rechnung getragen werden. Kinder sollen unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 27.11.2018 [PDF, 420 KB]

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