Empfehlungen/Stellungnahmen 2016

18.05.2016 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz)

Die Stellungnahme (DV 5/16) wurde am 18. Mai 2016 vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins beschlossen.

I. Grundsätzliche Anmerkungen
Der Deutsche Verein bekräftigt das Anliegen, die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) fortzuentwickeln.

Dazu gehört insbesondere eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine stringent durchgeführte, bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung und eine nahtlose und zügige Leistungserbringung.

Der Deutsche Verein kritisiert, dass der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dem nicht Rechnung trägt. Die notwendige Stärkung der vorgelagerten inklusiv ausgerichteten Regelsysteme wird noch zu wenig umgesetzt. Zudem fehlt es an einer klaren Abgrenzung und Zuordnung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege. Ob die Zuordnung zwischen Fach- und existenzsichernden Leistungen hinreichend praxistauglich ist, ist derzeit nicht abzusehen. Der Deutsche Verein hält eine stärkere Verzahnung der Gesamtplanung der Eingliederungshilfe mit der Teilhabeplanung aller Rehabilitationsträger für dringend notwendig.

Der Referentenentwurf hat zum Ziel, die bestehende, nach wie vor ungebrochene Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe mittels geeigneter Steuerung zu bremsen und keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag angekündigt worden, die Kommunen im Zuge der Verabschiedung des BTHG um fünf Milliarden Euro zu entlasten. All dies wird durch den vorgelegten Referentenentwurf nicht gewährleistet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 18.05.2016 [PDF, 420 KB]

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