Empfehlungen/Stellungnahmen 2014

30.09.2014 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 392/14)

Die Stellungnahme hat ausschließlich die in Artikel 1 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderungen im AsylbLG zum Gegenstand. Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Urteil vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) umzusetzen. Das Gericht hatte in dieser Entscheidung die damalige Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG für verfassungswidrig erklärt, den Gesetzgeber zu einer unverzüglichen Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums verpflichtet und bis dahin eine Übergangsregelung zur Höhe der Grundleistungen getroffen, die sich an den §§ 5 bis 8 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) orientierte. Der Entscheidung des BVerfG sind weitere Vorgaben zu entnehmen, u.a.: (a) Absenkung der Wartefrist, nach der Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Leistungen entsprechend dem SGB XII beziehen; (b) Übergang zu den Leistungen entsprechend dem SGB XII in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet; (c) keine akzessorische Anspruchseinschränkung aufgrund des Verhaltens eines anderen Familienangehörigen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 30.09.2014 [PDF, 140 KB]

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