Empfehlungen/Stellungnahmen 2013

09.10.2013 – Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen – Bundesteilhabegeld einführen[1]

Seit Langem wird darüber diskutiert, ob und wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer personenzentrierten Hilfe weiterentwickelt und aus dem Fürsorgesystem herausgeführt werden können. Mit dieser inhaltlichen Diskussion wurde stets auch die Fragestellung verbunden, wie die Finanzierung der stetig steigenden Leistungen der Eingliederungshilfe zukünftig erfolgen soll. Neuer Schwung kam in die Diskussion durch die Fiskalpaktverhandlungen[2], in denen der Bund den Kommunen durch eine noch nicht exakt bezifferte Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund weitere Entlastungen ihrer Haushalte in Aussicht stellte.

[1]Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Daniel Heinisch. Die Empfehlungen wurden von der Redaktionsgruppe Bundesteilhabegeld erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Rehabilitation und Teilhabe“ vom Präsidium des Deutschen Vereins am 9. Oktober 2013 verabschiedet.

[2] Fiskalpakt vom 24. Juni 2012 und darauf folgend: Grundlagenpapier zu den Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ der ASMK vom 23. August 2012, Beschluss der ASMK vom 28./29. November 2012 zu TOP 5.10.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 09.10.2013 [PDF, 150 KB]

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