Hilfe für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Mit den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII stellt die Sozialhilfe eine Leistung zur Überwindung einer sozialen Notlage bereit. Diese Hilfen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die besonderen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Hierzu gehören u.a. Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens oder Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer (Ersatz-) Wohnung, die Kontaktaufnahme mit der Schuldner- oder Suchtberatung. Sie bieten Unterstützung bei der Mediation möglicher Konflikte zwischen dem betroffenen Haushalt und z.B. der Vermieterin bzw. dem Vermieter, der Nachbarschaft oder Ämtern, psychosoziale Betreuung sowie Vermittlung in weiterführende soziale Dienste. Der Deutsche Verein trägt mit seiner Arbeit zur Vereinheitlichung der Rechtsnanwendung bei und fördert den Austausch der Akteurinnen und Akteure im Hilfefeld nach §§ 67 ff. SGB XII.