25.11.2024
Zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder: Gewalthilfegesetz dringend verabschieden und die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorantreiben
Zentrales Anliegen des Deutschen Vereins ist es, die zügige Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes mit verbindlicher Kostenregelung und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zu unterstützen |
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen und Mädchen fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verstärkte und zügige Maßnahmen zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder in Deutschland. Die aktuellen Zahlen des ersten Lagebilds zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten, welches am 19. November 2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgestellt worden ist, zeigen einen besorgniserregenden Anstieg geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Für den Deutschen Verein sind der Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder eminent wichtige Themen. „Wir möchten noch einmal auf die Dringlichkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes hinweisen, um endlich verbindliche Regelungen für Schutz und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auch im Hinblick auf eine Kostentragung zu schaffen und die notwendigen Ressourcen für das Hilfesystem bereitzustellen. Es darf so kurz vor Zielerreichung nicht im Sande verlaufen“, betont Vorständin Dr. Verena Staats. Der Deutsche Verein e.V. hat durch ein Diskussionspapier, verschiedene Empfehlungen, als auch auf verschiedenen Fachtagungen die vorhandenen Lücken und Herausforderungen im bestehenden Hilfesystem erörtert und sich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie insbesondere für eine bundesgesetzliche Regelung für den Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen außerhalb der Sozialleistungsgesetze ausgesprochen. Dr. Verena Staats betont: „Nur durch konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention können wir den Schutz von Frauen nachhaltig verbessern. Neben der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes betrifft das auch die Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Familien- und Familienverfahrensrecht. Hierzu haben wir als Deutscher Verein ebenfalls konkrete Empfehlungen formuliert.“ Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. |