Eine Papierfamilien auf einen Einhundert-Euroschein –

Viele Kinder benötigen dringend Schutz und Förderung in einer Pflegefamilie. Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen.

Pflegekinder erhalten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Unterhalt vom zuständigen Jugendamt. Der Unterhalt steht Pflegefamilien in Form von monatlichen Pauschalen zu und umfasst unter anderem Kosten für den Lebensunterhalt, einen Anerkennungsbetrag für die Erziehung und Pflege der anvertrauten jungen Menschen sowie einen Beitrag zur Alterssicherung der Pflegeperson.

Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundesländer an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um. 

„Was Pflegefamilien Tag für Tag für ihre Pflegekinder leisten, ist in Geld gar nicht aufzuwiegen“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Für viele Kinder und Jugendliche, die aufgrund von belastenden Lebenssituationen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist eine Pflegefamilie die am besten geeignete Unterstützung. Bundesweit werden Pflegepersonen dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder die Ausgaben von Pflegeeltern und deren großes Engagement angemessen würdigt.“

Der Deutsche Verein hat daher für das Jahr 2026 die Pauschalen für den Lebensunterhalt und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie entsprechend der Steigerung der Verbraucherpreise erhöht.

Für das Jahr 2026 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung der monatlichen Pauschalbeträge entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Daher stehen Pflegefamilien folgende monatlichen Pauschalen zu:

  • für ein 0-6-jähriges Pflegekind 1203 €
  • für ein 6-12-jähriges Pflegekind 1362 €
  • für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1511 €

Besondere Bedarfe der Pflegekinder werden ggf. durch eine Erhöhung der Pauschalbeträge ausgeglichen. Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson werden in der Regel zur Hälfte erstattet. Hinzu kommt die Erstattung einmaliger Bedarfe wie Erstausstattung, Einschulung, Fahrrad usw. sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern. 

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2026 sind unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-7-25_Pauschalbetraege_in_der_Vollzeitpflege.pdf abrufbar.

Über den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.