07.06.2024

Einigung über neues Gewalthilfegesetz mit bundesweit verbindlichen Regelungen für Schutz und Beratung dringend erforderlich!

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Aktuelle Bundesstatistik alarmierend: Zahlen gewaltbetroffener Frauen steigen in Deutschland – eine schnelle Einigung über das geplante Gewalthilfegesetz ist angesichts der Lücken im Hilfesystem dringend notwendig

Das vom Bundesinnenministerium (BMI), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam vorgestellte aktuelle Bundeslagebild Häusliche Gewalt zeigt, dass die Zahlen gewaltbetroffener Frauen und ihrer hiervon mitbetroffenen Kinder steigen. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache – auch nicht, wenn sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Gewaltschutz ist eine innenpolitische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die alle staatlichen Ebenen und damit Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verantwortlich sind.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert daher dringend die Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und hält es angesichts der vorhandenen Lücken im bestehenden Hilfesystem für erforderlich, endlich bundesweit verbindliche Regelungen zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen in Deutschland einzuführen. Ohne diese gibt es keinen gesicherten Zugang für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder zu bedarfsgerechter Beratung und Schutz. Zudem fehlen erforderliche Kapazitäten im deutschen Hilfesystem, betroffene Frauen müssen teilweise abgewiesen werden. Das ist mit der Istanbul-Konvention ebenso wenig vereinbar wie mit der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, betont: „Alle staatlichen Ebenen müssen, das gemeinsam ändern wollen. Sie sollten sich zu einem Gewalthilfegesetz verständigen und mehr Geld für den Ausbau des Hilfesystems bereitstellen. Die Chance, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung kommen, muss schnellstmöglich ergriffen werden! Dem politischen Willen müssen nun Taten folgen“.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.