23.09.2024
Deutscher Verein (DV) als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bei öffentlicher Anhörung
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich auf Grundlage eines Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 23. September 2024, mit der steuerlichen Stärkung von Familien. DV-Referentin Dr. Romy Ahner vertritt den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. als Sachverständige und begrüßt, den Blick auf die notwendige Unterstützung von Familien und die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben für Eltern zu richten.
Neben der steuerlichen Entlastung ist eine verlässliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur für die Familien wie die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sowie wohnortnahe Pflegeangebote unerlässlich. Auch ist die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen sinnvoll.
Steuerliche Maßnahmen erreichen immer nur diejenigen Familien, die ein ausreichendes Einkommen erzielen, um von steuerlichen Abzügen und Entlastungen zu profitieren. Zum anderen sind weitere zeitpolitische Maßnahmen, wie etwa ausstehende Vorhaben zur sog. „Familienstartzeit“ oder auch der Einführung einer flexiblen Freistellung und finanziellen Absicherung der Pflege Angehöriger durch die Einführung einer Familienpflegezeit bzw. eines Familienpflegegelds bedeutsam.
Begrüßt wird die Forderung nach einer gleichlaufenden Anhebung des Kindergeldes mit steigenden steuerlichen Freibeträgen für 2024 und die gesetzliche Verankerung dieses Gleichlaufs. Auch an dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von einer Kindergelderhöhung aufgrund der geltenden Anrechnungsregelung Familien im Grundsicherungsbezug nicht sowie nicht alle Kinder von Alleinerziehenden profitieren.
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf https://www.bundestag.de/übertragen.