Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Vorbemerkung
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine gemeinsame Reform des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes vor und entspricht damit einer Vereinbarung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013. Ziel der Reform ist, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu erhöhen. Im Jahr 2011 wurden knapp 1,2 Millionen von insgesamt 2,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen ausschließlich durch Angehörige versorgt.[2"> Informelle Pflege ist mithin eine tragende Säule des deutschen Pflegesystems, und etwa fünf bis sechs Prozent aller Erwachsenen im Erwerbsalter üben regelmäßig informelle Pflegetätigkeiten aus.[3"> Der Anteil der Erwerbstätigen unter ihnen ist in den letzten Jahren gestiegen und liegt mittlerweile bei fast zwei Dritteln.[4"> Um bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege- und Erwerbsarbeit zu schaffen, hat der Gesetzgeber zum 1. Juli 2008 daher bereits das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und zum 1. Januar 2012 das Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) verabschiedet. Die Regelungen sollten Beschäftigten mehr zeitliche Flexibilität verschaffen.
DV-26-14_Vereinbarkeit.pdf [PDF, 186 KB]