Schnittstellen zwischen ordnungsrechtlicher Unterbringung von obdachlosen Menschen und den Hilfen gemäß §§ 67 ff. SGB XII ausgestalten
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Stärkung der Durchlässigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung hin zum System sozialer Hilfen
Die Zahl der in Deutschland ordnungsrechtlich untergebrachten Personen und Haushalte konnte lange Zeit nur auf der Grundlage vereinzelter Erhebungen auf kommunaler oder Landesebene geschätzt werden. Detailliertere Angaben hierzu liegen seit der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmals 2022 eingeführten Erhebung zur Anzahl untergebrachter wohnungsloser Menschen in Deutschland vor. Die aktuelle Statistik zum Stichtag 31. Januar 2024 weist rund 439.500 Personen aus, die aufgrund von Wohnungslosigkeit durch Städte und Gemeinden und in Einrichtungen freier oder privater Träger untergebracht sind. Menschen, die aufgrund eines Wohnungsverlustes untergebracht sind, verbleiben häufig über einen sehr langen Zeitraum in dem jeweiligen Unterbringungssystem. Insgesamt leben rund 60 % der untergebrachten Menschen länger als ein Jahr, rund 30 % sogar länger als zwei Jahre im Unterbringungssystem.
DV-1-24_Unterbringung-obdachloser-Menschen.pdf [PDF, 267 KB]