Vorbemerkung

Die weltweiten Wanderungs- und Fluchtbewegungen der letzten Jahre haben unter anderem auch dazu geführt, dass Familien oftmals nicht als Einheit migrieren oder flüchten können, sondern sich in verschiedenen Ländern oder auch Kontinenten aufhalten. Häufig werden Familien auf der Flucht auseinandergerissen.

Die Familie ist der Kern unserer Gesellschaft und ihre Einheit ist durch Grund- und Menschenrechte geschützt. Das Ankommen in Deutschland ist für Menschen schwer, die in Sorge um ihre Angehörigen im Herkunfts- oder Transitland leben. Der gegenseitige Halt und die Unterstützung im Familienverbund ist eine zentrale Ressource für die Integration in Deutschland. Auch die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie bekräftigt, dass eine Familienzusammenführung „zur Schaffung soziokultureller Stabilität bei[trägt], die die Integration Drittstaatsangehöriger in dem Mitgliedstaat erleichtert … [und] dadurch … auch der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gefördert [wird] …“

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Dr. Tillmann Löhr

stellv. Arbeitsfeldleiter/Wissenschaftlicher Referent Migration und Integration, insbesondere Ausbildung- und Erwerbsintegration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund; Schutz von Zugewanderten und Diskriminierungsschutz; Einwanderungsr