Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Angeboten der Familienerholung im Sinne des § 16 Abs. 2 SGB VIII

Vorbemerkung
Familienerholung ist ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 2 SGB VIII und bedeutet damit mehr als Erholung im engeren Sinne. Familienerholung will dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, entlastend zu wirken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen zu informieren. Als Bestandteil eines konsistenten und bedarfsgerechten Gesamtsystems ineinandergreifender Leistungen zur Förderung und Unterstützung von Familien und Kindern leistet Familienerholung insoweit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen.

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung