Auszeichnung Aufrechter Paragraf

Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. würdigte am 2. März 2017 den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für seine Empfehlungen „Leistungsberechtigte in besonderen sozialen Schwierigkeiten bedarfsdeckend unterstützen“ mit dem Positivpreis „Aufrechter Paragraf“.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist der erste Preisträger des Positivpreises „Aufrechter Paragraf“. Seit 2004 hat die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V., jetzt Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe alle zwei Jahre den Verbogenen Paragrafen an öffentliche Stellen verliehen, um auf systematisch gravierende Missstände und rechtswidrigen Verwaltungsvollzug hinzuweisen.

„Der Deutsche Verein leistet mit seiner durch den Preis gewürdigten Empfehlung einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII und der Realisierung dieser Hilfe. EBET unterstützt durch die Verleihung des Positivpreises Aufrechter Paragraf Bemühungen zur rechtskonformen Umsetzung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, so Stefan Gillich, stellvertretende Vorsitzende des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)


Zur kompletten Begründung der EBET [PDF, 1,2 MB]

Direkt zu den Empfehlungen „Leistungsberechtigte in besonderen sozialen Schwierigkeiten bedarfsdeckend unterstützen

„Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie unterstreicht unser Anliegen Menschen in besonderen Notsituationen eine zügige, aber auch nachhaltig wirksame Unterstützung zur Sicherung der Existenz und zur sozialen Teilhabe zu geben.“


Zur Pressemitteilung vom 2. März 2017.

Foto von Michael Löher und Stefan Gillich











Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und Stefan Gillich, stellvertretender Vorsitzender des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V.



Preisverleihung des Aufrechten Paragrafen v.l.n.r.: Andreas Krampe, Michael Löher, für den DV, Stefan Gillich und Rolf Keicher für die EBET











Für den DV: Andreas Krampe und Michael Löher und für den EBET: Stefan Gillich und Rolf Keicher (v.l.n.r.)

Filmerisches Statement

Statements von Stefan Gillich, stellvertretender Vorsitzender des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) und Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Informationen zum Preis

Foto vom Aufrechten ParagrafenDer Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist der erste Preisträger des Positivpreises „Aufrechter Paragraf“. Seit 2004 hat die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V., jetzt Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe alle zwei Jahre den Verbogenen Paragrafen an öffentliche Stellen verliehen, um auf systematisch gravierende Missstände und rechtswidrigen Verwaltungsvollzug hinzuweisen.

Sowohl der Postivpreis „Aufrechter Paragraf“ sowie der Verbogenene Paragraf werden alle zwei Jahre verliehen. Der Preis ist ein Wanderpreis.

Die Figur wurde bei Gebal Gevelsberg entworfen und hergestellt.
Gebal steht für Gevelsberger Beratungs- und Arbeitsgelegenheiten und ist wie das Drevermannstift und das Haus im Stift Teil der Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe Gevelsberg im Hilfeverbund des Stiftungsbereichs Vor Ort der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel.

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