Fachveranstaltungen 2022

Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)

  • Datum: 07.09.2022, 14:00 Uhr bis 09.09.2022, 13:00 Uhr
  • Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe
  • Anmeldung bitte bis: 05.08.2022, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: F 3405/22
  • Ort: Wyndham Hannover Atrium | Karl-Wiechert-Allee 68

Inhalt


Das sozialhilferechtliche Nachrangprinzip verpflichtet die nachfragenden Personen, vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe, alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu nutzen.

Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab. Vor Gewährung der Leistungen sind daher die Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch die Sozialhilfeträger umfangreich zu prüfen. Hierbei muss ein komplexes Regelwerk unterschiedlicher Vermögensfreigrenzen, nicht zu berücksichtigendem Einkommens, verschiedener Absetzbeträge etc. nach den teils unterschiedlichen Regelungen der Leistungen des Dritten und Vierten Kapitels sowie den Leistungen nach dem Fünften bis Elften Kapitel des SGB XII berücksichtigt werden.

Im Hinblick auf eine bundesweit möglichst einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Einkommens- und Vermögenseinsatz positioniert sich situativ auch das BMAS, auf Grundlage der Bundesauftragsverwaltung und in Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII). Entsprechende Weisungen oder Verwaltungsrichtlinien des Bundes haben zwar keine Bindungskraft bei Durchführung der übrigen, in kommunaler Eigenverantwortung erbrachten, Leistungen des SGB XII, sie wirken aber durchaus auf die Praxis ein.
Innerhalb der Fachtagung wird das zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nötige Fachwissen im SGB XII vermittelt und die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins vom 10.05.2022 dazu vorgestellt.


Lernziele der Veranstaltung


- Vermittlung und Auffrischung von Kenntnissen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere
- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen sowie
- Anrechnung und Verwertbarkeit von Einkommen/ Vermögen
- Anwendung des erworbenen Wissens in der Fallarbeit



Es gilt die Infektionsschutzverordnung des Landes Niedersachsen.
Hygienekonzept für Fachtagungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.


Referent


Dr. Dirk Zitzen, Richter am Sozialgericht Duisburg


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 110 KB]


Leseempfehlungen:


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 250 € | Nichtmitglieder: 312 €

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):
Mitglieder: 282 € | Nichtmitglieder: 282 €

* Sie haben die Auswahl zwischen drei Pauschalen der Tagungsstätte. Die Höhe der anderen Pauschalen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Buchung mindestens einer Tagungspauschale, die damit für jeden Tag der Veranstaltung festgelegt ist und nicht geändert werden kann, ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden, um sich die Übernachtung zu sichern.


Sachbearbeiter/in:

John Richter
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 606
E-Mail: John.Richter@deutscher-verein.de



Referent/-innen:

Wissenschaftliche Referentin
Claudia Sammler
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), XI (Pflege) und XII (Sozialhilfe) sowie das Arbeitstreffen der Schiedsstellen

Tel: +49 30 62980 421
Fax: +49 30 62980 350
E-Mail: Claudia.Sammler@deutscher-verein.de



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