Fachveranstaltungen 2021

Leistung zur Sozialen Teilhabe: Leistungskatalog und Entwicklung neuer Angebote | neue Veranstaltung

  • Datum: 21.04.2021, 09:00 Uhr bis 23.04.2021, 14:45 Uhr
  • Zielgruppe: Die digitale Fachveranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiter/innen von Trägern der Eingliederungshilfe, an Mitarbeiter/innen von Leistungserbringer für Fachleistungen der Eingliederungshilfe, Vertreter/innen der „maßgeblichen Interessenvertretungen“ von Menschen mit Behinderungen. Vorkenntnisse in leistungsrechtlichen Fragen bzw. in der Ausgestaltung von Leistungen zu Sozialen Teilhabe werden vorausgesetzt.

    Veranstaltungsgröße:

    max. 60 Personen

  • Anmeldung bitte bis: 22.03.2021, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 13/4510/21
  • Ort: Digitale Fachveranstaltung

INHALT


Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“ eingeführt. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe ersetzen die bisherigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und machen den Großteil der Eingliederungshilfeleistungen aus. Sie werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Neben dieser reformierten Leistungsgruppe im SGB IX hat der Bundesgesetzgeber die Länder verpflichtet, ein flächen- und bedarfsdeckendes Angebot an inklusiv ausgerichteten und sozial-raumorientierten Leistungen herzustellen. Sie sollen die Träger der Eingliederungshilfe in ihrem Sicherstellungsauftrag unterstützen. Dieser besagt, dass Leistungen personenzentriert und unabhängig von deren Wohnort erbracht werden. Damit soll Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben im eigenen Wohn- und Sozialraum ermöglicht werden.
Im Sinne des Sicherstellungsauftrags schließen die Träger der Eingliederungshilfe Verträge über Leistungsangebote mit Leistungserbringern. Mit dem BTHG hat sich die Grundlage für diese Verträge verändert. Leistungsträger, -erbringer und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen mussten übergeordnete Landesrahmenverträge aushandeln. Darin sind die Regelungsinhalte für die einzelnen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu finden. Bezüglich der Leistungen zur Sozialen Teilhabe stellen sich im Wesentlichen drei Fragen: Wie werden die im Gesetz aufgeführten Leistungsarten in den Landesrahmenverträgen personenzentriert ausgestaltet, welche Vorgaben für deren Qualität und Wirksamkeit werden gemacht und welche innovativen Möglichkeiten bieten die Rahmenverträge, individuelle Angebote zu entwickeln, um Bedarfe passgenau abzudecken?
Die Veranstaltung beleuchtet den Zusammenhang zwischen den Aufgaben der Länder und dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungsgruppe Soziale Teilhabe und den Landesrahmenverträgen. Anhand konkreter Fragestellungen und Beispiele nähern sich die Teilnehmenden einerseits der konkreten, personenzentrierten Ausgestaltung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe sowie Konzepten zur Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe.

ZIELE


Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Änderungen durch das BTHG, die Intention des Gesetzgebers und das damit verbundene Entwicklungspotenzial für personenzentrierte Teilhabeleistungen in der Eingliederungshilfe.
Die Teilnehmenden kennen die umstrukturierte und reformierte Leistungsgruppe Soziale Teilhabe gemäß Teil 2 SGB IX und ihr Verhältnis zu anderen Leistungsgruppen.
Die Teilnehmenden kennen die Grundstrukturen des neuen Vertragsrechts sowie die Regelungen zu den Vertragsinhalten für die Leistungsvereinbarungen.
Die Teilnehmenden können sich auf die Verhandlungen auf Ebene der Einzelvereinbarungen vorbereiten. Sie haben relevante Fragen zur Vorbereitung der Leistungsvereinbarungen, zur Umsetzung der Personenzentrierung und Antwortmöglichkeiten erarbeitet. Sie wissen zudem, was bei der Erstellung eines Fachkonzepts für die personenzentrierte Erbringung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe zu beachten ist.
Die Teilnehmenden haben sich zu Möglichkeiten der Entwicklung neuer Leistungen sowie eines inklusiven Sozialraums mit anderen Teilnehmenden ausgetauscht.


REFERENTINNEN/REFERENTEN


Prof. Dr. Arne von Boetticher, Professor für Sozialrecht Fachhochschule Potsdam
Matthias Dehmel, Wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Tristan Fischer, Wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Marcus Rietz, Wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Prof. Dr. Herber Schubert, Inhaber von "Sozial • Raum • Management – Büro für Forschung und Beratung“

MODERATION: Rainer Schmidt


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 200 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 133 € | Nichtmitglieder: 167 €


Sachbearbeiter/in:

John Richter
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 606
E-Mail: John.Richter@deutscher-verein.de



Referent/-innen:

Projektleitung
Tristan Fischer

Tel: +49 30 62980 136
E-Mail: Tristan.Fischer@umsetzungsbegleitung-bthg.de



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