Fachveranstaltungen 2020

Schnittstellen der Eingliederungshilfe

leider abgesagt
  • Datum: 16.03.2020, 13:00 Uhr bis 18.03.2020, 13:00 Uhr
  • Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen der Träger der Eingliederungshilfe, an Mitar-beiter/innen anderer Rehabilitations- und Leistungsträger, an Mitarbeiter/innen der Leistungs-erbringer sowie an Leistungsberechtigte bzw. deren rechtliche Vertreter/innen.
  • Anmeldung bitte bis: 31.01.2020, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 3/4510/20
  • Ort: Wyndham Hannover Atrium | Karl-Wiechert-Allee 68

Logo des Projekts "Umsetzungsbeteiligung Bundesteilhabegesetz"

INHALT

Schnittstelle zur Hilfe zur Pflege und gesetzlicher Pflegeversicherung


Durch die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Leistungen der Pflegeversicherung stärker teilhabeorientiert ausgestaltet. Da sie gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe gleichrangig sind (§ 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI), entsteht ein Abgrenzungsproblem zwischen den Leistungen der Assistenz einerseits und den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen (§ 36 SGB XI) bzw. Leistungen zur Unterstützung im Alltag (§ 45 a SGB XI) andererseits.

Wie lassen sich Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen voneinander abgrenzen, um herauszufinden, aus welchem System der jeweilige Bedarf zu decken ist? Aufgrund des Gleichrangs zwischen Eingliederungshilfe und Pflege kann eine Abgrenzung nur im Einzelfall und anhand des jeweiligen Zwecks der Leistung erfolgen.


Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe


Das System der Kinder- und Jugendhilfe gewährt Eingliederungshilfeleistungen gegenwärtig allein für Kinder, Jugendliche und ggf. junge Volljährige mit seelischer Behinderung. Bei Vorliegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist dagegen das Leistungssystem der Eingliederungshilfe (künftig SGB IX Teil 2) zuständig. Dabei ist insbesondere die Einordnung der Erkrankungsbilder in diese gesetzliche Zuständigkeitsverteilung häufig problematisch und führt daher zu erheblichen Abgrenzungsproblemen der verschiedenen Leistungssysteme. Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe könnte hier möglicherweise Abhilfe in Form einer Zusammenlegung der Leistungssysteme in einem Gesetzbuch schaffen.




Mit der Zusage zur Veranstaltung erhalten Sie Informationen zur Buchung einer Übernachtung.
Kosten EZ mit Frühstück/ Tag im Wyndham Hannover Atrium: 65 €
Kosten EZ mit Frühstück/ Tag im Ghotel: 72 €


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 90 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 160,00 € | Nichtmitglieder: 200,00 €


Sachbearbeiter/in:

Petra Prums
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 419
E-Mail: Petra.Prums@deutscher-verein.de




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