Fachveranstaltungen 2020

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF | belegt

  • Datum: 17.02.2020, 14:00 Uhr bis 19.02.2020, 14:00 Uhr
  • Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sowie angrenzender Fachbereiche, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesministerien, an Leistungserbringer und fachspezifischen Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen sowie an Dienste und Einrichtungen, die mit der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung befasst sind.
  • Anmeldung bitte bis: 10.01.2020, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 1/4510/20
  • Ort: Hotel Kaiserin Augusta Weimar | Carl-August-Allee 17

Logo des Projekts "Umsetzungsbeteiligung Bundesteilhabegesetz"

INHALT

Die ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Sie beinhaltet einige der für eine Leistungsplanung definierten Regeln. Das bedeutet auch: Die ICF an sich ist kein Instrument zur Bedarfsfeststellung. Sie kann und soll jedoch in solchen Instrumenten genutzt und angewandt werden (§ 13 Abs. 2 SGB IX, § 118 Abs. 1 SGB IX).

Wie dies gelingen kann und welche Rolle Ziele und Wünsche der betroffenen Person dabei spielen, ist Gegenstand dieser Vertiefungsveranstaltung. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom 17. Juni 2009 sowie die seit dem 1. Januar 2018 geltenden rechtlichen Bedingungen nach dem Bundesteilhabegesetz für die Bedarfsermittlung sowie für das Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren werden in dem Seminar aufgegriffen und berücksichtigt. Hierfür werden einleitend der Hintergrund und die wesentlichen Inhalte des Bundesteilhabegesetzes im Überblick vorgestellt.
Für die Fallbearbeitung in Arbeitsgruppen können Sie selbst anonymisierte Fälle einbringen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

ZIELE

1. Sie kennen die wesentlichen Inhalte, die Phasen des Inkrafttretens und den aktuellen Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes.

2. Sie kennen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Teilhabeplan, Gesamtplan und individueller Hilfe-/Förderplanung.

3. Die Zielhierarchie einer Planung sowie deren Bedeutung für die Bedarfsermittlung sind bekannt.

4. Die Teilnehmenden kennen das Verständnis von Behinderung nach der ICF sowie die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention.

5. Aufbau und Inhalte der ICF sind bekannt.

  • Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen können identifiziert werden.
  • Die Leistungsfähigkeit der Betroffenen kann wahrgenommen und beschrieben werden.
  • Barrieren und Förderfaktoren können wahrgenommen und benannt werden.
  • Die Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Teilhabe kann beschrieben werden.

6. Es hat ein Austausch zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern stattgefunden.


Mit der Zusage zur Veranstaltung erhalten Sie Informationen zur Buchung einer Übernachtung.


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 140 KB]
Formular zur Kostenübernahme Hotelzimmerbuchung [PDF, 100 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 160,00 € | Nichtmitglieder: 200,00 €


Sachbearbeiter/in:

Bärbel Winter
Telefonische Sprechzeiten: Di. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 605
E-Mail: Baerbel.Winter@deutscher-verein.de




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