Fachveranstaltungen 2019

Trennung der Komplexleistung Eingliederungshilfe in existenzsichende Leistungen und Fachleistungen

  • Datum: 18.03.2019, 14:00 Uhr bis 20.03.2019, 13:00 Uhr
  • Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen von (zukünftigen) Trägern der Eingliederungshilfe, sowie an Leistungserbringer und Vertreter der „maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung i.S.d. § 131 Abs. 2 SGB IX.
  • Anmeldung bitte bis: 06.02.2019, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 17/4499/19
  • Ort: Holiday Inn Hotel Berlin City West | Rohrdamm 80

Logo des Projekts "Umsetzungsbeteiligung Bundesteilhabegesetz"



INHALT
Menschen mit Behinderungen, die in den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, erhalten derzeit eine Komplexleistung, in die existenzsichernde Leistungen wie Wohnen und Ernährung (in pauschalierter Form) ebenso einfließen, wie die eigentlichen Fach-leistungen der Eingliederungshilfe.
Die ab dem 01.01.2020 erforderliche Trennung dieser Komplexleistung in ihre Einzelbestandteile stellt Leistungsträger wie Leistungserbringer, aber auch Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen. In einem ersten Schritt müssen nun Leistungserbringer herausfinden, welcher Anteil der für den Betrieb ihrer Einrichtungen entstehenden Kosten tatsächlich für die Erbringung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe entfällt und welcher Anteil der Existenzsicherung dient. Ferner müssen die Akteure zur Vorbereitung der Landesrahmenverträge, sowie der neuen Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen bestimmen, welche konkreten Fachleistungsbedarfe bestehen und auf welche Weise diese künftig angeboten und finanziert werden sollen.

ZIELE
Neben den drei Empfehlungen auf Bundesebene, die zur Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen bislang erarbeitet wurden, gibt es eine Reihe von Einzelproblemen, die bei der Umsetzung des Systemwechsels zu bedenken und vorzubereiten sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen einen Überblick über das Thema in seiner Gesamtheit und haben Gelegenheit, zum gegenseitigen Austausch über verschiedene Lösungsansätze.


Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) statt. Das Projekt ist in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.

Wichtiger Hinweis zum Anmeldeverfahren bei Veranstaltungen im Hotel Holiday Inn City West:
Falls Sie eine Übernachtung wünschen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus und senden es zeitnah an das Veranstaltungshotel.
Die Zimmer können bis zum 18.02.2019 zu folgenden Preisen abgerufen werden:
Preis Einzelzimmer: 79,00 €


Dokumente:

Anmeldeformular Hotelzimmerbuchung [PDF, 160 KB]
Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 170 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 160 € | Nichtmitglieder: 200 €


Sachbearbeiter/in:

John Richter
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 606
E-Mail: John.Richter@deutscher-verein.de




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