Fachveranstaltungen 2019

Teilhabeplanverfahren | neue Veranstaltung, belegt

  • Datum: 21.11.2019, 14:00 Uhr bis 22.11.2019, 13:00 Uhr
  • Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Träger der Eingliederungshilfe, Mitarbeiter/innen anderer Rehabilitationsträger sowie Leistungsberechtigte bzw. deren rechtliche Vertreter/innen und sonstige Personen, soweit sie potenziell am Teilhabeplanverfahren beteiligt sind.
  • Anmeldung bitte bis: 26.10.2019, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 20/4499/19
  • Ort:

Logo des Projekts "Umsetzungsbeteiligung Bundesteilhabegesetz"


INHALT
Mit dem 01. Januar 2018 sind mit den § 14 bis 24 SGB IX die Regelungen zur Koordination und Kooperation zwischen unterschiedlichen Rehabilitationsträgern näher beschrieben und das Teilhabeplanverfahren eingeführt worden. Sobald Leistungen mehrerer Rehabilitati-onsträger oder aus mehreren Leistungsgruppen erforderlich sind oder wenn der Leis-tungsberechtigte das wünscht, ist ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen.
Ferner sind detaillierte Regelungen zu Inhalt und Ablauf des Gesamtplanverfahrens in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten, die ergänzend dazu gelten.
Die unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vereinten Rehabilitationsträger haben eine Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess verabschiedet und zwischen einzelnen Rehabilitationsträgern gibt es mittlerweile Verfahrensabsprachen zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit. Mit der Veranstaltung soll der Gang des Ver-fahrens und die Zusammenarbeit zwischen den Rehabilitationsträgern praxisnah vermittelt werden.

ZIELE
Die Teilnehmer/innen sind mit den rechtlichen Neuregelungen, der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess der BAR und der Orientierungshilfe zum Gesamtplanverfahren der BAGüS vertraut und erhalten Einblicke in die praktische Umsetzung von Gesamt-und Teilhabeplanverfahren.


Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) statt. Das Projekt ist in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.


Wichtiger Hinweis zum Anmeldeverfahren bei Veranstaltungen im Pentahotel Köpenick:
Bei den Tagungsstättenkosten entstehen für Sie nur die Kosten für die Übernachtung mit Frühstück in Höhe von 83,00 €, sofern Sie eine Übernachtung benötigen.
Mit der Zusage zur Veranstaltung erhalten Sie Informationen zur Buchung einer Übernachtung.

Die Kosten für Verpflegung, Räume und Technik übernimmt der Veranstalter!


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 470 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 120 € | Nichtmitglieder: 150 €


Sachbearbeiter/in:

Bärbel Winter
Telefonische Sprechzeiten: Di. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 605
E-Mail: Baerbel.Winter@deutscher-verein.de




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