Fachveranstaltungen 2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

  • Datum: 26.06.2019, 14:00 Uhr bis 28.06.2019, 13:00 Uhr
  • Anmeldung bitte bis: 26.04.2019, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 22/4499/19
  • Ort: Ringhotel Alpenhof Augsburg | Donauwörther Straße 233

Logo des Projekts "Umsetzungsbeteiligung Bundesteilhabegesetz"


Die ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Sie beinhaltet einige der für eine Hilfeplanung definierten Regeln. Das bedeutet auch: Die ICF an sich ist kein Instrument zur Bedarfsfeststellung. Sie kann und soll jedoch in solchen Instrumenten genutzt und angewandt werden (§ 13 Abs. 2 SGB IX-neu, § 118 Abs. 1 SGB IX-neu).

Wie dies gelingen kann und welche Rolle Ziele und Wünsche der betroffenen Person dabei spielen, ist Gegenstand dieser Veranstaltung. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom 17. Juni 2009 sowie die seit dem 1. Januar 2018 geltenden rechtlichen Bedingungen nach dem Bundesteilhabegesetz werden in dem Seminar aufgegriffen und berücksichtigt. Hierfür werden einleitend der Hintergrund und die wesentlichen Inhalte des Bundesteilhabegesetzes im Überblick vorgestellt.
Ziele

Sie kennen den Hintergrund, die wesentlichen Inhalte und die Phasen des In-krafttretens des Bundesteilhabegesetzes.

Sie kennen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Teilhabe-, Gesamtplan- und individueller Hilfe-/Förderplanung.

Die Zielhierarchie einer Planung sowie deren Bedeutung für die Bedarfsermitt-lung sind bekannt.

Die Teilnehmenden kennen das Verständnis von Behinderung nach der ICF so-wie die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention.

Aufbau und Inhalte der ICF sind bekannt.Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen können identifiziert werden.

Die Leistungsfähigkeit der Betroffenen kann wahrgenommen und beschrieben werden.

Barrieren und Förderfaktoren können wahrgenommen und benannt werden.

Die Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Teilhabe kann beschrieben werden.

Es hat ein Austausch zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern stattgefunden.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) statt. Das Projekt ist in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.


Wichtiger Hinweis zum Anmeldeverfahren bei Veranstaltungen im Ringhotel Alpenhof Augsburg:
Bei den Tagungsstättenkosten entstehen für Sie nur die Kosten für die Übernachtung mit Frühstück in Höhe von 90,00 €, sofern Sie eine Übernachtung benötigen.
Mit der Zusage zur Veranstaltung erhalten Sie die Kontaktdaten des Hotels für Ihre Zimmerreservierung. Die Zimmer können Sie dann bis zum 03.06.2019 buchen.
Die Kosten für Verpflegung, Räume und Technik übernimmt der Veranstalter!


Dokumente:

Veranstaltungsprogramm im PDF-Format [PDF, 130 KB]


Kosten:

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 160 € | Nichtmitglieder: 200 €


Sachbearbeiter/in:

John Richter
Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

Tel: +49 30 62980 606
E-Mail: John.Richter@deutscher-verein.de




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