Fachveranstaltungen 2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF | belegt

  • Datum: 13.02.2019, 14:00 Uhr bis 15.02.2019, 13:00 Uhr
  • Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/innen von (zukünftigen) Trägern der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sowie angrenzender Fachbereiche, an Mitarbeiter/innen der Landesministerien, an Leistungserbringer sowie an Dienste und Einrichtungen, die mit der Hilfeplanung und Bedarfsfeststellung befasst sind.
  • Anmeldung bitte bis: 21.12.2018, 23:59 Uhr
  • Veranstaltungsnummer: P 15/4499/19
  • Ort: Wyndham Hannover Atrium | Karl-Wiechert-Allee 68

INHALT


Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Hilfebedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln.

Die ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Sie beinhaltet einige der für eine Hilfeplanung definierten Regeln. Das bedeutet auch: Die ICF an sich ist kein Instrument zur Bedarfsfeststellung. Sie kann und soll jedoch in solchen Instrumenten genutzt und angewandt werden (§ 13 Abs. 2 SGB IX-neu, § 118 Abs. 1 SGB IX-neu).
Wie dies gelingen kann und welche Rolle Ziele und Wünsche der betroffenen Person dabei spielen, ist Gegenstand dieser Veranstaltung. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom 17. Juni 2009 sowie die seit dem 1. Januar 2018 geltenden rechtlichen Bedingungen nach dem Bundesteilhabegesetz werden in dem Seminar aufgegriffen und berücksichtigt. Hierfür werden einleitend der Hintergrund und die wesentlichen Inhalte des Bundesteilhabegesetzes im Überblick vorgestellt.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz" (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) statt. Das Projekt ist in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.

ZIELE


  1. Sie kennen den Hintergrund, die wesentlichen Inhalte und die Phasen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes.
  2. Sie kennen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Teilhabe-, Gesamtplan- und individueller Hilfe-/Förderplanung.
  3. Die Zielhierarchie einer Planung sowie deren Bedeutung für die Bedarfsermittlung sind bekannt.
  4. Die Teilnehmenden kennen das Verständnis von Behinderung nach der ICF sowie die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention.
  5. Aufbau und Inhalte der ICF sind bekannt.
  6. •Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen können identifiziert werden.
    •Die Leistungsfähigkeit der Betroffenen kann wahrgenommen und beschrieben werden.
    •Barrieren und Förderfaktoren können wahrgenommen und benannt werden.
    •Die Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Teilhabe kann beschrieben werden.
  7. Es hat ein Austausch zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern stattgefunden.


  8. HOTELZIMMERRESERVIERUNG


    Der Deutsche Verein hat ein Zimmerkontingent im Wyndham Hannover Atrium Hotel für die Teilnehmenden reserviert.
    Kosten: EZ € 65,00 pro Nacht/inkl. Frühstück
    Die Kontaktangaben über die Zimmerreservierung erhalten Sie mit der Zusage zur Veranstaltung.
    Die Kosten der Verpflegung während der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter.
    Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Teilnahmezusage durch den Deutschen Verein mit Rechnung oder eine Teilnahmeabsage.

    LEITUNG


    transfer – Unternehmen für soziale Innovation
    Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“

    REFERENTINNEN/REFERENTEN


    Thomas Schmitt-Schäfer (Dipl. Pädagoge, Verwaltungs-Betriebswirt VWA; Inhaber transfer – Unternehmen für soziale Innovation)
    Eva Maria Keßler (Dipl.-Sozialpädagogin, M.A. Soziale Arbeit, Mitarbeiterin bei transfer –
    Unternehmen für soziale Innovation)
    Dr. Florian Steinmüller (Dr. rer. pol., M.A. European Studies, B.A. Politikwissenschaft;
    Kommissarischer Projektleiter im Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“)


    Dokumente:

    P15-4499-19.pdf [PDF, 160 KB]


    Kosten:

    Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
    Mitglieder: 160,00 € | Nichtmitglieder: 200,00 €


    Sachbearbeiter/in:

    John Richter
    Telefonische Sprechzeiten: Mo. - Mi. von 9:00 - 14:00 Uhr, Do. von 9:00 - 16:00 Uhr, Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr

    Tel: +49 30 62980 606
    E-Mail: John.Richter@deutscher-verein.de




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