Der Mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 und der Corona-Aufbauplan für Europa

Der Europäische Rat im Juli dieses Jahres stand ganz unter dem Eindruck der COVID-19-Krise. In einer mehrtägigen Sitzung haben die Staats- und Regierungschefs den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 für die EU und einen Aufbauplan für Europa ausgehandelt. Die Haushaltsmaßnahmen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Insgesamt beträgt das geplante Budget 1.824,3 Milliarden Euro, davon gehen 1.074 Milliarden Euro in den Mehrjährigen Finanzrahmen und 750 Milliarden Euro in den Aufbauplan für Europa.

Der Aufbauplan für Europa – Next Generation EU
Der Aufbauplan beinhaltet 312,5 Milliarden in Form von Zuschüssen und 360 Milliarden in Form von Darlehen. Dabei ist der Zuschussanteil an politische Reformpläne gebunden, die die nationalen Regierungen der Europäischen Kommission vorlegen sollen.
Darüber hinaus werden 47,5 Milliarden Euro im Rahmen eines neuen REACT-EU-Programms investiert, das ebenfalls Teil des Aufbauplans ist und in Form von kohäsionspolitischen (Stärkung des Zusammenhalts) Zuschüssen für Gemeinden, Krankenhäuser und Unternehmen durch nationale EU-Haushaltsverwaltungsbehörden bis 2022 ausgezahlt werden soll.

Soziale Aspekte des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027
Unter der Überschrift "In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte" wird unter anderem das Budget für das Programm Europäischer Sozialfonds plus (ESF+) aufgeführt. Der Europäische Sozialfonds (ESF+) umfasst den bekannten Europäischen Sozialfonds, aber auch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, das EU-Gesundheitsprogramm und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation. Die Gesamtfinanzausstattung des ESF+ für den Zeitraum 2021-2027 wird sich auf 87,995 Milliarden Euro belaufen. Die Ko-Finanzierungssätze liegen in der aktuellen Förderperiode bei 85% für weniger entwickelte Regionen, 60% für Übergangsregionen und 50% für stärker entwickelte Regionen. Für die Förderperiode ab 2021 schlägt die Kommission eine Abstufung der Ko-Finanzierungsätze von 70%, 55% und 40% vor. Voraussichtlich Ende des Jahres werden alle relevanten Informationen zur neuen Förderperiode auf der Internetseite www.esf.de, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben wird, veröffentlicht.

Der Deutsche Verein und viele jugendpolitische Akteure machen immer wieder deutlich, dass die Jugend -und Schüleraustauschprogramme, aber auch der Studierendenaustausch unerlässlich sind, um Europa erlebbar zu machen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch das Erasmus+-Programm weiter ausreichend finanziert wird. Die Fördersumme von 2021 bis 2027 soll nach Beschluss des Rates 21,208 Milliarden Euro betragen. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Förderzeitraum 2014-2020 in dem das Budget 14,7 Milliarden Euro betrug.

Das Europäische Parlament hat die politische Einigung über den Finanzrahmen 2021 bis 2027 in seiner jetzigen Form abgelehnt und vor allem Kürzungen in den Bereichen Gesundheit, Forschung, Bildung, Innovation und Green Deal kritisiert. Beim benannten Programm Erasmus+ hat das Europäische Parlament beispielsweise ein Budget von 41,1 Milliarden Euro gefordert. Somit bleibt es abzuwarten, welche Veränderungen das Europäische Parlament einfordert, bevor es seine Zustimmung gibt.

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