COVID-19 und grenzüberschreitende Familienkonflikte

COVID-19 und grenzüberschreitende Familienkonflikte

Logo des ISDJährlich erleiden weltweit viele hundert Kinder das gleiche Schicksal: Sie werden von einem Land in ein anderes entführt, weil die Eltern sich getrennt haben. Sie sind Leidtragende einer Situation, die sie oft nicht verstehen und nicht beeinflussen können. Die durch die Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen wie Grenzschließungen, Lockdown und Quarantäne mögen zwar die eine oder andere Kindesentführung verhindert haben – gleichzeitig haben sie aber Zündstoff für neue Auseinandersetzungen zwischen den Eltern gegeben. Dies hat viele Fragen aufkommen lassen, wie dem Wohl des Kindes Priorität eingeräumt werden kann.

COVID-19 ändert nichts an bestehenden elterlichen Rechten und Pflichten. Jedoch können aufgrund der Veränderungen bei den von den Staaten angewandten Sicherheitsmaßnahmen entsprechende Anpassungen notwendig sein, wie diese Rechte und Pflichten ausgeübt werden. Diese sollten wenn möglich von den Eltern gemeinsam gefunden werden. Denn: Ein Kind hat das Recht und es dient dem Wohl des Kindes, den Kontakt zu beiden Eltern aufrechterhalten zu können.

Für Kinder ist es wichtig, die Auswirkungen der Pandemie zu verstehen. Ihre Zweifel und Besorgnis in Bezug auf die neue Situation sollten gemeinsam mit ihnen besprochen werden. So kann ein Elternteil beispielsweise erklären, dass die Kontakte zum anderen Elternteil begrenzt sein können, die Situation aber nur vorübergehend besteht und das Kind in dieser Zeit mit dem Elternteil kommunizieren kann, wann immer es möchte. Aber auch die beteiligten Elternteile müssen verstehen, dass in Zeiten von COVID-19 aufgrund von Gesundheitsrisiken ein persönliches Treffen mit dem anderen Elternteil evtl. nicht im Interesse des Kindes ist. Jedoch ist COVID-19 kein Grund, um eine Rückführung des Kindes zum anderen Elternteil zu vermeiden.

Daher ist eine verstärkte Zusammenarbeit sowie ein verbesserter Informationsfluss zwischen zentralen Behörden, Justizbehörden und Fachkräften über die Auswirkungen von COVID-19 in beiden Ländern notwendig, um die Rechte der Kinder zu schützen, einschließlich der sicheren Rückführung des Kindes und zügigen Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen.

Der International Social Service (ISS) hat ein Factsheet zu COVID-19 in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Familienkonflikte in deutscher und englischer Sprache veröffentlich. Dieses enthält Hinweise, wie internationale Standards auch in Zeiten der globalen Pandemie angewandt werden können. Für eine gezielte Beratung steht auch der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Der International Social Service (ISS) wurde 1924 gegründet, hat weltweite Zweigstellen und kümmert sich um die Belange von Kindern und ihren Eltern. Dazu gehört auch der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. als deutsche Zweigstelle des ISS. Gleichzeitig hat der ISD das Mandat der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte (ZAnK) inne. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

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