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dv aktuell 4/2021 

 
 
1. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
2. Neuerscheinungen
3. Stellungnahmen und Empfehlungen
4. Deutscher Verein intern
5. Veranstaltungshinweise
6. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
7. Unsere Netzwerke
 
   
 
Foto von Michael Löher, © Hoffotografen 

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

im April hat sich sozialpolitisch einiges getan! Wider Erwarten wurde am 19. April 2021 mit dem Referentenentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter parallel zur Ressortabstimmung kurzfristig die Verbändebeteiligung eingeleitet. Auch die eigentlich unzumutbar sehr kurze Frist von zwei Tagen hat uns als Geschäftsstelle nicht davon abgehalten, Stellung zu nehmen. Eine Beteiligung unserer üblichen Gremien war leider nicht möglich. In unserer Stellungnahme begrüßen wir sozialpolitisch zwar grundsätzlich dieses Vorhaben, kritisch ist allerdings, dass die Beteiligung des Bundes an der regelmäßigen Finanzierung der Betriebskosten aus unserer Sicht unzureichend ist. Da es nach wie vor in dieser Frage bisher auch zu keiner Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist, bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgebungsprozess noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden kann. Bei Erstellung dieses Editorials war die Beschlussvorlage erst einmal von der Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt worden.

Auch bei der SGB VIII-Reform gab es mit der Verabschiedung im Bundestag Bewegung. Besonders erfreulich ist, dass viele unserer Änderungsvorschläge aufgegriffen wurden und sich nun im Gesetz wiederfinden. Doch so sehr das Gesetz zu begrüßen und auch notwendig ist: Um die Ziele, nämlich die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, zu erreichen, benötigen wir nicht nur dieses Gesetz. Die Regelungen müssen in der Praxis vor Ort umgesetzt werden, werden können. Dies wird teilweise zu erheblichen Herausforderungen insbesondere bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe führen. So wird unter anderem die Arbeit im ASD aufwändiger und komplexer werden. Daher freut es, dass unser Vorschlag aufgenommen wurde, auch die Personalbedarfsbemessung in den ASDs mit in das SGB VIII aufzunehmen – ohne konkrete Fallzahlen zu benennen, aber mit der Verpflichtung, zumindest ein Verfahren zur Personalbedarfsbemessung vor Ort zu etablieren.

Die Ressourcen-Frage werden wir auch auf unserem diesjährigen ASD-Kongress diskutieren. Er findet vom 31.08. bis zum 1.09.2021 unter dem Motto "Digitalisierung, Inklusion, Transformation: Wir | Machen | Was" statt. Pandemiebedingt werden wir nicht nur den Kongress in digitaler Form durchführen, sondern haben uns auch dazu entschlossen, in diesem Jahr alle unsere Fachveranstaltungen weiterhin digital anzubieten. Näheres dazu auf unserer Website.

Bleiben Sie gesund – und uns gewogen,

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

 
   
 
 Für Mitglieder und die, die es werden wollenGrafik: Pfeil 
   
 
Alternativtext: Grafik zur Mitgliederbewerbung, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 

Wir begrüßen die neuen Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn gGmbH in Eppingen und
Stiftung Lebenshilfe Südholstein in Elmshorn

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Diana Pech

 
   
 
Grafik des Buchshops, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und Vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
 NeuerscheinungenGrafik: Pfeil 
   
 
Cover des K3 

Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe – Ein Praxiskommentar

Herausgeber: Diana Eschelbach und Dorette Nickel
Auflage: 2. Auflage 2021
Seitenzahl: 360
ISBN: 978-3-7841-3273-0
Artikelnummer: K 3
32,00 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 24,00 €

Der Deutsche Verein hat seinen Kommentar über "Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe" aktualisiert neu aufgelegt und möchte mit dieser Veröffentlichung dazu beitragen, in diesem Bereich mehr Sicherheit zu schaffen und Auseinandersetzungen zwischen Jugendhilfeträgern zu vermeiden.

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Cover des SAk 25 

Soziale Arbeit kontrovers: Migration, Religiosität und Engagement – unauflösbare Spannungsfelder?

Autoren: Hacı-Halil Uslucan, Anna Wiebke Klie und Thomas Klie
Auflage: 2021
Seitenzahl: 64
ISBN: 978-3-7841- 3380-5
Artikelnummer: SAk 25
9,00 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 7,50 €


Aktiv gelebte Religiosität hat für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte oftmals eine hohe Bedeutung. Doch wie wirkt sich diese auf Integrationsprozesse und zivilgesellschaftliches Engagement aus? Unsere neue Publikation zeigt Potenziale und Hemmnisse der Engagementbereitschaft insbesondere vor dem Hintergrund aktueller politischer Konfliktszenarien auf.

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 Stellungnahmen und EmpfehlungenGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Euro-Geldscheine und Münzen sowie das Wort in Würfeln "Armut" und ein Verkehrsschild mit der Aufschrift "Soziale Gerechtigkeit", istock.com/© Pusteflower9024 

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 22. März 2021

Der vorliegende Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 22. März 2021 (6. ARB) ist ein umfassendes Werk statistischer Daten aus unterschiedlichen Studien und Indikatoren. Die Daten werden in dem Bericht miteinander in Verbindung gesetzt, um eine umfassende sozialpolitische Interpretation der Lebensverhältnisse in Deutschland und der Maßnahmen der Bundesregierung unter dem Aspekt der Armutsprävention und der Förderung von Wohlstand und sozialer Mobilität zu ermöglichen. Der aktuelle Bericht entwickelt die Berichterstattung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts methodisch und inhaltlich weiter und bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Daten, Informationen und Interpretationen zu Themenbereichen wie Arbeit, Familie, Gesundheit, Bürgerschaftliches Engagement etc. Die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf unterschiedliche Lebenslagen wurden dabei so weit wie möglich einbezogen bzw. es wurden Einschätzungen hierzu vorgenommen.

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Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Bereits 2015 hatte sich der Deutsche Verein für die Prüfung, einen solchen Rechtsanspruch einzuführen, ausgesprochen. 2019 formulierte er Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung desselben. Diesen folgt der vorgelegte Referentenentwurf zu weiten Teilen. Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie noch stärker offenbar gewordenen Notwendigkeit, der Bildungsbenachteiligung von Kindern entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu stärken, ist nach Auffassung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ein individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter dringend erforderlich.

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 Deutscher Verein internGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Phillip Mattern, privat 

Neu in der Geschäftsstelle

Philipp Mattern ist seit dem 12.04.2021 als wissenschaftlicher Referent im Arbeitsfeld IV "Alter, Pflege, Rehabilitation, Sozialplanung" tätig. Er hat berufspraktische Erfahrung in der Jugendhilfe, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpädagoge und arbeitete als Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen. Zuletzt war er für eine große Mieterorganisation tätig und Promotionsstipendiat der Hans-Böckler-Stiftung.

 
   
 
 VeranstaltungshinweiseGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Digital-Button Veranstaltung 

Netzwerktreffen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen vom 10. bis 11. Juni 2021

Das bundesweite Netzwerktreffen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen dient dem Austausch, der Diskussion und der Weiterentwicklung aktueller Fragen aus der Praxis auf dem Gebiet des SGB IX, der Gleichstellungsgesetze und der Unterstützungssysteme für Menschen mit Behinderung. Im Fokus steht der Austausch zu aktuellen Fachthemen und Entwicklungen in der Praxis, wie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das wegen seiner Komplexität viele Fragen aufwirft. Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Weiterentwicklung von Barrierefreiheit und Inklusion sind ungemindert wesentliche Themen, für die es guter Ansätze und Ideen bedarf.

Neben dem Austausch fachpolitischer Fragestellungen soll das Netzwerktreffen auch ein Forum für Erfahrungen aus der Arbeit der Beauftragten sein (Rolle und Status eines kommunalen Behindertenbeauftragten in der Verwaltung, Zusammenwirken mit Behindertenbeiräten usw.). Diese können hier thematisiert, erörtert und ggf. möglichen gemeinsamen Lösungen zugeführt werden.

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Grafik: Digital-Button Veranstaltung 

ASD-Bundeskongress 2021: 31.08. bis 01.09.2021

Digitalisierung, Inklusion, Transformation: Wir | Machen | Was

Gesellschaftliche Umbrüche und sich wandelnde soziale Normen durch Digitalisierung und Inklusion erfordern eine Positionierung des ASD zu diesen Umbrüchen. Im ASD zeigen sich die strukturellen Ambivalenzen der Sozialen Arbeit wie unter einem Brennglas und sind zugleich verbunden mit einer hohen Entscheidungsverantwortung. Aufgaben und Aufgabenerweiterungen werden von außen an den ASD herangetragen und stehen zum Teil im Widerspruch zur geforderten Professionalisierung. Dies ist die Ausgangslage, aus der heraus im ASD mit aktuellen Entwicklungen und Erwartungen umgegangen werden muss.

In den vier Foren "Positionen", "Ressourcen", "Profession" und "Prozesse" wird erörtert, wie sich die Situation heute darstellt, welche Erwartungen an den ASD herangetragen werden und was Fachlichkeit in diesem Kontext bedeutet. Inwieweit sollte sich der ASD als systemrelevant darstellen?
Welche Effekte gehen davon aus, auch unter begrenzten Ressourcen als systemrelevant anerkannt zu werden? Besteht die Gefahr einer Verengung des Bildes vom ASD auf den Kinderschutz?

In welchem Verhältnis steht dies zum Selbstbild des ASDs, eine beratende und unterstützende Infrastruktur zu sein? Wie verändert sich durch den Ausbau von Regelangeboten (Schule, Kita) das Umfeld des ASD und welche Rückwirkungen gehen von diesen Veränderungen für den ASD selbst aus? Wie positioniert sich der ASD in dieser Transformation?

Das Programm des Kongresses wird demnächst auf unserer Website veröffentlicht.

 
   
 
Logo des Deutschen Vereins 

Save the date! Mitgiederversammlung und Hauptausschusssitzung am 15. September 2021

Präsidium und Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. laden alle Mitglieder zur  ordentlichen  Mitgliederversammlung  und  Hauptausschusssitzung  ein. In  diesem  Jahr  finden    diese  als  gemeinsame Veranstaltung statt. Ob diese Coronabedingt in  Präsenz oder digital durchgeführt werden, entscheidet sich in den nächsten Tagen.

Im Rahmen der Vereinsregularien der  Mitgliederversammlung stehen u.a. die Ergänzungswahlen zum Hauptausschuss auf der Tagesordnung.  Ebenso sind kleinere Satzungsänderungen geplant, in erster  Linie  Ergänzungen  zur  Durchführung  digitaler  Veranstaltungsformate. Außerdem  wird  zum  siebten  Mal  der  Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe verliehen. Der  mit 10.000 Euro dotierte Preis wendet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich mit innovativen Entwicklungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse älterer Menschen beschäftigen. Schirmherrin ist  Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren,  Frauen und Jugend.

Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich dem Thema  der "Gleichwertigen Lebensverhältnisse". Geplant sind  ein Impulsvortrag von Prof. Dr. Claudia Neu, Universitäten  Göttingen und Kassel, Soziologie ländlicher Räume sowie  eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern  der Kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen  Praxis, der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Länder und  dem Bund.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unserer Website.

 
   
 
 Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik von einer Frau am PC in einer Beratung, © Anke Seeliger 

Reden Sie mit! – zur Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe ab 1. April 2021

Das Bundesteilhabegesetz stellt Menschen mit Behinderungen und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in den Mittelpunkt. Die sogenannte Personenzentrierung ist ein zentrales Ziel des Gesetzes und hat zu grundlegenden Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben für Beratung, Bedarfsermittlung, Leistungsplanung und -erbringung geführt: Leistungsträger müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbinden. Die Bedarfsermittlungsinstrumente bilden die individuellen Einschränkungen ab. Die Landesrahmenverträge müssen Raum für individuell angepasste Leistungen schaffen. Menschen mit Behinderungen können und müssen ihr Leben selbst gestalten. Inwieweit diese Anforderungen schon umgesetzt werden, wie sich bestehende Strukturen und Haltungen verändern müssen und wie personenzentrierte Leistungserbringung und eine zu bremsende Kostendynamik miteinander einhergehen, ist Thema der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung. Ab dem 1. April 2021 können Fachpublikum und Interessierte wieder Fragen und Beiträge zum Thema auf der Projektwebsite einstellen.

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 Unsere NetzwerkeGrafik: Pfeil 
   
 
Logo des Deutschen Kitapreises 

Jetzt für den Deutschen Kita-Preis 2022 bewerben

Der Deutsche Kita-Preis geht in die vierte Runde. Ab sofort können sich Kindertageseinrichtungen und lokale Bündnisse für frühe Bildung wieder online um den Deutschen Kita-Preis bewerben. Bewerbungsunterlagen können bis zum 15. Juli 2021 eingereicht werden.

Bei der Preisträger-Auswahl zählen auch gute Prozesse und nicht nur gute Ergebnisse. Insgesamt ist die Auszeichnung mit 130.000 Euro dotiert. In den beiden Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" wird es jeweils einen ersten Preis und vier zweite Preise geben.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, dem ELTERN-Magazin, der Soziallotterie freiheit+ und dem Didacta-Verband. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

Der Deutsche Verein ist seit vielen Jahren in der Jury des Deutschen Kita-Preises vertreten.

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Motto des diesjährigen Deutschen Jugendhilfetages 

Deutscher Verein auf dem digitalen Deutschen Jugendhilfetag am 18. bis 20. Mai 2021

Vom 18. bis 20. Mai 2021 wird der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag, der diesmal rein digital stattfindet, wieder zur Plattform für Initiativen, Innovationen, Impulse und Ideen rund um die "Generation U27". Motto des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages ist "Wir machen Zukunft – Jetzt!"

Auch der Deutsche Verein ist wieder dabei! Besuchen Sie ab dem 18. Mai 2021 unseren digitalen DV-Stand! Es erwarten Sie zahlreiche Informationen und Videochats zu den verschiedenen Themen der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem beteiligt sich der Deutsche Verein inhaltlich an folgenden Fachforen und Workshops:

19. Mai, 10.45 bis 12.15 Uhr
Fachforum "Jugendhilfeausschüsse unter Druck?!"
Jugendhilfeausschüsse sind das wichtigste Gremium der kommunalen Jugendhilfe. Wie ist es um die aktuelle Ausschusslandschaft bestellt? Welche Auswirkungen haben rechtspopulistischen Parteien und Positionen auf die Arbeit der Ausschüsse?

19. Mai, 10.45 bis 12.45 Uhr
Fachforum "Auf dem Weg zur Kindergrundsicherung"
Die Kindergrundsicherung wird seit längerem als wichtiges Instrument gegen Kinderarmut diskutiert. Das Nds. Sozialministerium stellt gemeinsam mit wichtigen NGOs die zentralen Inhalte und Positionen für die Einführung einer Kindergrundsicherung vor.

19. Mai, 15.45 bis 17.15 Uhr
Fachforum "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter - was geschafft ist und was noch geleistet werden muss"
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist ein prioritäre Vorhaben der Bundesregierung. Ziel ist die Einführung eines Rechtsanspruchs für Kinder der Klassen 1-4 ab 2025.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Implementierung und Ausgestaltung multiprofessioneller Teams und multiprofessionellen Arbeitens in Kindertageseinrichtungen

19. Mai, 17.30 bis 19.00 Uhr
Fachforum "Fachberatung zwischen den Stühlen - Beratung versus Aufsicht?"
Fachberatung als Stützsystem gewinnt für Kitas zunehmend an Bedeutung. In diesem Forum wird auf Basis empirischer Befunde die Frage diskutiert, inwiefern Fachberatung mit einer Aufsichtsfunktion verbunden sein soll.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur konzeptionellen und strukturellen Ausgestaltung der Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung

20. Mai, 9.00 bis 10.30 Uhr
Workshop "Jugendhilfe im Ausland – sind die aktuellen Regelungen passend?"
Intensivpädagogische Einzelmaßnahmen sind immer wieder in der Kritik, Fachkräfte sind verunsichert. Der Workshop soll die rechtlichen Grundlagen erläutern und die bekannte Kritik an diesem Rahmen diskutieren mit dem Ziel, den Handlungsrahmen zu klären.
Eckpunkte zur Durchführung von intensivpädagogischen Erziehungshilfen im Ausland


Programm des Fachkongresses

Ausstellerverzeichnis

 
   
 
Grafik: Buchcover, Wolters Kluwer Deutschland GmbH 

Sozialschutzpaket III und Kinderbonus – Praxiserläuterungen zu § 144 SGB XII

Das Sozialschutzpaket III knüpft ab 1. April 2021 an die Vorgängerregelungen in den Paketen I und II an. Es enthält neben der zeitlichen Einordnung bestehender Maßnahmen vor allem eine Einmalzahlung zur Entlastung der Leistungsbezieher und ist zusätzlich im Zusammenhang mit dem steuerrechtlich eingeführten Kinderbonus zu betrachten. Prof. Becker, BSG-Richter und Chief Editor der eGovPraxis Sozialhilfe, erläutert die Corona-Sonderregelungen im Sozialschutzpaket III und gibt wertvolle Praxishinweise zur Handhabe des § 144 SGB XII.

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