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dv aktuell 3/2021 

 
 
1. Soziales zukunftsfest machen – Wie weiter mit der Pflege?
2. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
3. Neuerscheinungen
4. Gutachten – exklusiv im Mitgliederportal
5. Stellungnahmen und Empfehlungen
6. Unsere Präsidiumsmitglieder
7. Michael Stolleis gestorben
8. Veranstaltungshinweise
9. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
 
   
 
Foto von Michael Löher, © Hoffotografen 

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

seit über einem Jahr steht die COVID-19-Pandemie an oberster Stelle der politischen Agenda und bindet viele Kräfte. Etliche Gesetzesänderungen, Verordnungen und andere Maßnahmen waren und sind notwendig. Daher ist es einerseits natürlich verständlich und nachvollziehbar, dass manche im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzesvorhaben in ihrer Priorität zurückgestellt wurden. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Regierungskoalition, trotz und vielleicht auch wegen Corona wichtige Reformen im sozialen Bereich, die bereits vor der Pandemie geplant und dringlich waren, noch umzusetzen.

So wäre eine Pflegereform, die diesen Namen verdient, gerade in dieser Zeit ein notwendiges Signal. Um den bestehenden Mangel an Pflegekräften entgegenzuwirken, muss der Pflegeberuf nicht nur durch eine höhere Entlohnung sondern auch durch bessere Arbeitsbedingungen attraktiver gemacht werden. Hierfür muss ein einheitliches Personalbemessungsinstrument eingeführt werden. Die absehbar steigenden Löhne im jetzigen System werden sich allerdings direkt auf die Höhe der Eigenanteile der Pflegebedürftigen niederschlagen. Die Eigenanteile dürfen nicht ins uferlose steigen, müssen reduziert und/oder gedeckelt werden. Idealerweise noch in dieser Legislaturperiode. Bislang ist aus dem Bundesgesundheitsministerium nur ein inoffizieller Arbeitsentwurf für eine Pflegereform durchgedrungen. Die darin vorgeschlagene schrittweise und prozentuale Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Versorgung ist - nicht nur aus meiner Sicht – allerdings der falsche Weg.

Bedauerlich ist auch, dass die geplante SGB II–Reform vermutlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen wird. Das ist insbesondere bedauerlich, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen dringend umgesetzt werden sollte und die notwendige Entbürokratisierung gerade in diesen Zeiten wichtiger denn je wäre.

Ob wir zumindest bei der SGB VIII-Reform die Hoffnung haben dürfen, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, sehe ich eher pessimistisch. Vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ganz zu schweigen.

In knapp einem halben Jahr sind Bundestagswahlen und leider ist der Wahlkampfmodus viel zu früh gestartet. Die Bürgerinnen und Bürger haben sicherlich andere Erwartungen. Wünschenswert wäre es, wenn diese Erwartungen sich noch in Gestalt von umgesetzten Reformen zeigen würden.

Bleiben Sie gesund – und uns gewogen,

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

 
   
 
 Soziales zukunftsfest machen – Wie weiter mit der Pflege?Grafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Veranstaltung: Wie gehts weiter mit der Pflege? 

Am 23.03.2021 führten der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) gemeinsam eine digitale Veranstaltung zum Thema "Soziales zukunftsfest machen – Wie weiter mit der Pflege?" durch. Nach Videobotschaften von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90 / Die Grünen Katrin Göring-Eckardt diskutierten Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW gemeinsam mit Stakeholdern aus Kommunen, Wohlfahrtspflege und den Pflegekassen sowie der Wissenschaft und Parlamentariern des Bundes aktuelle pflegepolitische Fragen.

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 Für Mitglieder und die, die es werden wollenGrafik: Pfeil 
   
 
Alternativtext: Grafik zur Mitgliederbewerbung, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 

Wir begrüßen die neuen Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Großstadt-Mission Hamburg-Altona e. V.,
Stadt Voerde und 4 Einzelmitglieder.

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Diana Pech

 
   
 
Grafik des Buchshops, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und Vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
 NeuerscheinungenGrafik: Pfeil 
   
 
Cover der Bücher SD 58 und SD 59 

Nicht erst die Enthüllungen über Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik haben problematische Kontinuitäten fürsorgerischer Konzepte seit der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus aufgezeigt. Neue Erkenntnisse zur Geschichte des Deutschen Vereins werden in den Neuerscheinungen "Facetten der Fürsorge" und "Kontinuitäten der Fürsorge" vorgestellt. Ein Aufsatz zur Bedeutung weiblicher Akteurinnen steht zum kostenlosen Download bereit.

Facetten der Fürsorge. Akteurinnen und Akteure in der Geschichte des Deutschen Vereins
2020, 288 Seiten, kart.
25,90 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 19,80 €
ISBN 978-3-7841-3210-5
ISBN E-Book 978-3-7841-3315-7
Bestellung im Buchshop

Kontinuitäten der Fürsorge. Der "Nachrichtendienst des Deutschen Vereins" 1932–1946
2020, 176 Seiten, kart.
19,90 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 16,80 €
ISBN: 978-3-7841-3328-7
Bestellung im Buchshop

 
   
 
 Gutachten – exklusiv im MitgliederportalGrafik: Pfeil 
   
 

Zur Berücksichtigung einer Tarifbindung bei Entgeltvereinbarungen gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

Tariflich vereinbarte Vergütungen sind im Rahmen von Entgeltvereinbarungen i.S.d. § 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen. Sind überdurchschnittlich hohe Personalaufwendungen maßgeblich auf die Häufung individueller tarifrechtlicher Entgeltsteigerungstatbestände wie Familienstand, Kinderanzahl oder Beschäftigungsdauer zurückzuführen, scheidet eine Kürzung der plausiblen Personalaufwendungen im Wege des externen Vergleiches aus.

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Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots von Angeboten der Jugendarbeit zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Angesichts der schwierigen Lage, in der sich junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in vielen Fällen befinden, erscheint die Untersagung wesentlicher Teile der Jugendarbeit nicht verhältnismäßig. Im Hinblick darauf, dass es möglich ist, auf vielfältige Weise präsenz- bzw. kontaktlose Angebote zu unterbreiten, ist ein solches Verbot zur Verhinderung der Verbreitung der Pandemie nicht erforderlich.

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 Stellungnahmen und EmpfehlungenGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Buchstabensteine, die das Wort "Adoption" ergeben, istock.com/© tumsasedgars 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Anpassungen im Adoptionsverfahren vor dem Hintergrund der Reform des Adoptionsrechts

Das Adoptionshilfe-Gesetz wird am 1. April 2021 in Kraft treten und zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung reformieren. Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigen die daraus folgenden Umsetzungsschritte und Folgen für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland auf.

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Foto: Gebäude mit Schriftzug "Jobcenter", 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Präsenz von Jobcentern in Sozialräumen

Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. schlagen konkret vor, wie Jobcenter ihre Arbeit sozialräumlich ausrichten können. Dies soll deren Erreichbarkeit verbessern und mehr Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern schaffen.

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 Unsere PräsidiumsmitgliederGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Dr. Johannes Reimann, 

Dr. Johannes Reimann, Referent für Soziales, Jugend und Familie und Arbeit beim Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und seit 2020 Mitglied im Präsidium des Deutschen Vereins

"Der Deutsche Verein ist ein wichtiger Mittler zwischen den kommunalen Trägern von Sozialleistungen und den die Leistung erbringenden Institutionen und ihren Verbänden. Seine Arbeit und seine Empfehlungen sind vor Ort eine wichtige Hilfe, um übergreifend getragene und akzeptierte Lösungen zu finden, die vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen. Gut, dass es den Deutschen Verein gibt."

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 Michael Stolleis gestorbenGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Prof. Dr. Michael Stolleis, 

Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Michael Stolleis am 18. März 2021 im Alter von 79 Jahren gestorben ist. Michael Stolleis war seit 1975 Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Frankfurt am Main, Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und Direktor am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.

Dem Deutschen Verein war Michael Stolleis viele Jahre lang eng verbunden – als Mitglied des Hauptausschusses und des Fachausschusses "Jugend und Familie", als Autor des Fachlexikons der Sozialen Arbeit und (zusammen mit Walter Schellhorn) als Begründer des Vereins zur Förderung des Sozialrechts e.V. in Frankfurt am Main. Anlässlich des 125-jährigen Jubiläums des Deutschen Vereins im Jahre 2005 hatte Michael Stolleis eine Rede über "Armut und Reichtum in der Industriegesellschaft" vorbereitet, die aufgrund einer Bombenwarnung nicht gehalten werden konnte, aber in NDV 2/2006 abgedruckt wurde.

Der Deutsche Verein wird Michael Stolleis ein ehrendes Andenken bewahren. Ein ausführlicher Nachruf erscheint in NDV 5/2021.

 
   
 
 VeranstaltungshinweiseGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Digital-Button Veranstaltung 

Vorankündigung: Geschlechtergerechtigkeit in der Digitalisierung? Der Dritte Gleichstellungsbericht

Die Veranstaltung findet in 2 Blöcken an insgesamt 2 Tagen statt, die genauen Daten der Veranstaltung geben wir so bald wie möglich bekannt:

Digitalisierung bewirkt eine Neugestaltung von Erwerbsarbeit, wie die Flexibilisierung von Ort und Zeit, an denen Tätigkeiten ausgeübt werden, die auch das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit verändert und Grenzen zwischen den beiden Lebensbereichen verschwimmen lässt. Ob und in welchem Ausmaß sich die Chancen und Risiken solcher Digitalisierungseffekte für Frauen und Männer unterschiedlich darstellen, ist zentraler Gegenstand des Dritten Gleichstellungsberichts. Auf dieser digitalen Veranstaltung sollen kommunale Gleichstellungsbeauftragte über noch zu bestimmende Aspekte des Berichts informiert werden. Darüber hinaus werden einzelne Aspekte der EU-Gleichstellungsstrategie beleuchtet.

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 Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Deutschlandkarte mit BTHG-Logo, © Anke Selinger 

Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Regionalkonferenzen mit den Bundesländern

Bilanz ziehen zum Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – das ist das Ziel der Regionalkonferenzen, die das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Ländern Hessen, Sachsen-Anhalt und Bremen & Niedersachsen durchführen. Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Organisationen der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens werden sich zu ihren Umsetzungserfahrungen sowie aktuellen Herausforderungen austauschen. Vorträge zum Umsetzungsstand auf Bundesebene sowie externer Expertinnen zu Themen des BTHG ergänzen die Länderperspektive. Die Regionalkonferenzen finden digital statt.

Folgende Regionalkonferenzen sind für die kommenden Monate bereits terminiert:

Regionalkonferenz Hessen am 20. und 21. Mai 2021

Regionalkonferenz Sachsen-Anhalt am 6. Juli 2021

Regionalkonferenz Bremen & Niedersachsen am 12. und 13. Juli 2021

2021 finden außerdem Regionalkonferenzen mit den Ländern Rheinland-Pfalz & Saarland, Baden-Württemberg und Bayern statt.

 
   
 
Grafik von einer Frau am PC in einer Beratung, © Anke Seeliger 

Reden Sie mit! – zur Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe ab 1. April 2021

Das Bundesteilhabegesetz stellt Menschen mit Behinderungen und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in den Mittelpunkt. Die sogenannte Personenzentrierung ist ein zentrales Ziel des Gesetzes und hat zu grundlegenden Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben für Beratung, Bedarfsermittlung, Leistungsplanung und -erbringung geführt: Leistungsträger müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbinden. Die Bedarfsermittlungsinstrumente bilden die individuellen Einschränkungen ab. Die Landesrahmenverträge müssen Raum für individuell angepasste Leistungen schaffen. Menschen mit Behinderungen können und müssen ihr Leben selbst gestalten. Inwieweit diese Anforderungen schon umgesetzt werden, wie sich bestehende Strukturen und Haltungen verändern müssen und wie personenzentrierte Leistungserbringung und eine zu bremsende Kostendynamik miteinander einhergehen, ist Thema der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung. Ab dem 1. April 2021 können Fachpublikum und Interessierte wieder Fragen und Beiträge zum Thema auf der Projektwebsite einstellen.

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