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dv aktuell 2/2023 

 
 
1. Empfehlungen des Deutschen Vereins im Bundestag diskutiert
2. Gutachten – exklusiv im Mitgliederportal
3. Stellungnahmen und Empfehlungen
4. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
5. Neuerscheinungen
6. Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe: Jetzt bis zum 31. März 2023 bewerben!
7. Unsere Präsidiumsmitglieder
8. Im Dialog
9. Deutscher Verein intern
10. Veranstaltungshinweise
11. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
12. Unsere Netzwerke
 
   
 
Foto: Michael Löher, Hoffotografen 

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

sozialpolitisch steht einiges auf der Agenda für 2023. Die Arbeitsvorhaben des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. stehen fest. In meinem aktuellen "Vodcast KLAR und DEUTLICH" nutze ich die Gelegenheit, zu einigen dieser Themen der Sozialpolitik etwas ausführlicherer und durchaus auch kritisch Stellung zu beziehen. Hören Sie gern wieder rein.

Im Bundestag wird auch wieder debattiert – diesmal geht es u.a. um den Housing First-Ansatz in der Wohnungshilfe. Eine Fraktion möchte den Ansatz als voraussetzungsloses Grundrecht etablieren und hat darüber hinaus viele Punkte aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins aufgegriffen. Mehr dazu in den Beiträgen des Newsletters.

Dieses Jahr freuen wir uns auch wieder, den "Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe" verleihen zu können. Die Auszeichnung steht im Jahr 2023 unter der Schirmherrschaft von Lisa Paus, der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftler/innen, deren wissenschaftliche Arbeiten Innovationen und Impulse für ein gutes Leben im höheren und hohen Lebensalter geben. Bis 31. März 2023 können die Bewerbungen eingereicht werden. Dieses Jahr stehen bis zu 10.000 Euro zur Verfügung, die bei der Preisverleihung im Rahmen unserer Hauptausschusssitzung und Mitgliederversammlung am 20. September 2023 in Potsdam vergeben werden.

Neuigkeiten gibt es auch aus dem Verlag: Aufgrund der großen Nachfrage haben wir unser Themenheft "Mehr Selbstbestimmung durch die Reform des Betreuungsrechts?" – Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit 3/2022 nachgedruckt. Die Reform der rechtlichen Betreuung seit 1. Januar 2023 soll die Selbstbestimmung betroffener Menschen stärken und die Qualität der Betreuung sichern. Im Heft werden die Neuregelungen vorgestellt und ihre Anforderungen an ehrenamtliche und Berufsbetreuer/innen, Betreuungsbehörden, -vereine und -gerichte erörtert. Alle, die bei der 1. Auflage nicht zum Zuge gekommen sind, können jetzt gerne wieder bestellen!

Weitere relevante Themen, wichtige Termine und die ein oder andere Anregung finden Sie auch wieder in unserem Newsletter. Ich wünsche viel Spaß beim Informieren und lassen Sie uns stets im Austausch bleiben.

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

 
   
 
 Empfehlungen des Deutschen Vereins im Bundestag diskutiertGrafik: Pfeil 
   
 

Antrag der Linksfraktion für Housing First-Ansatz in Wohnungslosenhilfe unter Einbeziehung der Empfehlungen des Deutschen Vereins

Der Deutsche Verein begrüßt sehr, dass seine Empfehlungen zum Housing-First Ansatz bei einer Beratung Eingang gefunden haben: In der Plenarsitzung vom 10. Februar 2023 hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke zur bundesweiten Etablierung von Housing First beraten (BT-Drs. 20/5542). Der Antrag, mit dem die Antragsteller u.a. den sogenannten Housing First-Ansatz in der Wohnungslosenhilfe verankert sehen wollen, greift in wesentlichen Teilen die Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen auf und fordert Bund, Länder und Kommunen auf, entsprechende Hilfeleistungen konzeptionell, finanziell und strukturell zu unterstützen.

Der Antrag fordert die Erstellung eines Masterplans zur Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030. In dessen Zentrum wird neben der Beschaffung des für den Ansatz notwendigen Wohnraums auch die Eingliederung des Housing First-Angebotes in bestehende oder noch aufzubauende kommunale Hilfestrukturen (wie auch vom Deutschen Verein) empfohlen. Hinsichtlich der dauerhaften Verankerung von Housing First fordert der Antrag, ebenfalls unter explizitem Rückgriff auf die Emp-fehlungen des Deutschen Vereins, eine sozialrechtliche Absicherung der Finanzierung durch die zuständigen Leistungsträger.

Nach eingehender Beratung wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Aus-schuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen, und der Deutsche Verein hofft, seine Expertise auch in diesen Beratungsprozess einbringen zu können.

 
   
 
 Gutachten – exklusiv im MitgliederportalGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Hinweis auf Gutachtenstelle, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Zu Leistungen für ein Kraftfahrzeug für Minderjährige gemäß § 83 Abs. 4 SGB IX

Der Gesetzgeber hat mit § 83 Abs. 4 SGB IX für Minderjährige den Umfang der Leistungen für ein Kraftfahrzeug abschließend ausgestaltet und in Abweichung vom Regelfall des § 83 Abs. 3 SGB IX eingeschränkt. Danach umfassen die Leistungen für Minderjährige ausschließlich den wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwand bei der Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie Leistungen für die erforderliche Zusatzausstattung.

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 Stellungnahmen und EmpfehlungenGrafik: Pfeil 
   
 

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Selbstbefassungsantrag in der Ausschussdrucksache 8/SOZ/17

des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt zur Studie des Autors Dr. Wolfgang Hammer "Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme" vom April 2022

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt es ausdrücklich, dass sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt mit Entscheidungsabläufen und Entscheidungsfindungen, deren Hintergründen und zeitlichen Rahmen in familienrechtlichen Verfahren bei konflikthaften kindschaftsrechtlichen Entscheidungen sowie bei problematischen Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen durch Jugendämter in Sachsen-Anhalt befasst.

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Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/5162) und dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucks. 20/5544) anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 27. Februar 2023

Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und im Grundschulalter in öffentlich verantworteten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentliche Bausteine für ein gelingendes Aufwachsen der Kinder. Sie unterstützen Eltern in ihrer Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsverantwortung, ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit und tragen nicht zuletzt entscheidend zur individuellen Entwicklung der Kinder zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und der Sicherung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft bei.

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Die Deutsche Rentenversicherung hat Ende November 2022 die Erhöhung der Mindestbeiträge zur freiwilligen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2023 bekanntgegeben. Der Deutsche Verein hat deshalb seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023 aktualisiert und empfiehlt nunmehr, den Erstattungsbetrag für nachgewiesene Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson auf 48,36 Euro pro Pflegekind anzuheben.

Die aktualisierten Empfehlungen schaffen für die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege zuständigen Behörden zügig Orientierung und Rechtssicherheit. Nach § 39 SGB VIII umfassen die vom Jugendamt zu erbringenden laufenden Leistungen zum Unterhalt des Pflegekindes „auch […"> die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson.“

Elf Bundesländer setzen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege jährlich verbindlich um, zwei Bundesländer geben sie als Empfehlung an ihre Kommunen weiter.

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 Für Mitglieder und die, die es werden wollenGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Werden Sie Teil einer Gemeinschaft, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Wir begrüßen neue Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Kanzlei Emmenecker in Schwörstadt-Dossenbach
und zwei Einzelpersonen.

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
Grafik: Mitglieder wissen mehr!, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
Grafik: Fachlexikon mit Mitgliedswerbung 

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 NeuerscheinungenGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Cover des Archiv 1/2023 

Archiv 1/2023 | Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – Hilfe für Kinder und Familien

Herausgeber: Prof. Dr. Peter Buttner
96 Seiten
16,00 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 13,00 €
ISBN: 978-3-7841-3583-0

Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind immer häufiger mit grenzüberschreitenden Fällen konfrontiert. Eine gelingende Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger, internationale Sorge- und Umgangsrechtsfälle, Kindesentführungen oder die Wahrung der Kinderrechte nach Leihmutterschaft erfordern umfassende juristische Kenntnisse und interkulturelle Beratungskompetenz. In diesem Themenheft werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und fachlichen Anforderungen für die Praxis dargelegt.

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Grafik: Cover der T7 

Recht der Betreuung

(Reihe "Textausgaben zum Sozialrecht", Band 7)
Herausgegeben vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und Lambertus-Verlag.
2. Auflage 2023; 300 Seiten; kart., 12,90 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,90 €
ISBN 978-3-7841-3516-8

Diese neu bearbeitete Ausgabe enthält die Vorschriften zur rechtlichen Betreuung, die v.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch in anderen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen enthalten sind. So enthält diese Ausgabe vollständige Texte oder Auszüge aus insgesamt 25 Normen (Stand: Januar 2023).

Den Rechtsgrundlagen wurde eine Einführung von Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein, vorangestellt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet die Textausgabe ab.

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Grafik: Cover des Archiv 3/2022 

Wieder da! Aufgrund der großen Nachfrage haben wir unser Themenheft nachgedruckt: Mehr Selbstbestimmung durch die Reform des Betreuungsrechts?

Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit 3/2022

Herausgeber: Prof. Dr. Peter Buttner
104 Seiten
16,00 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 13,00 €
ISSN: 0340-3564
ISBN: 978-3-7841-3494-9

Die Reform der rechtlichen Betreuung seit 1. Januar 2023 soll die Selbstbestimmung betroffener Menschen stärken und die Qualität der Betreuung sichern. In diesem Themenheft werden die Neuregelungen vorgestellt und ihre Anforderungen an ehrenamtliche und Berufsbetreuer/innen, Betreuungsbehörden, -vereine und -gerichte erörtert.

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 Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe: Jetzt bis zum 31. März 2023 bewerben!Grafik: Pfeil 
   
 
Grafik: DV-Logo und Hinweis auf Cäcilia-Schwarz-Förderpreis, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Bereits zum neunten Mal lobt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seinen Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe aus. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wendet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich mit innovativen Entwicklungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse älterer Menschen beschäftigen. Es können Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften oder andere bedeutende wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Geriatrie, Gerontologie, Pflege- und Therapiewissenschaft, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft und verwandten Disziplinen eingereicht werden. Schirmherrin ist Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Preis wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20. September 2023 in Potsdam übergeben.

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 Unsere PräsidiumsmitgliederGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Dr. Elisabeth Fix, privat 

Dr. Elisabeth Fix, Referatsleiterin (Tandemleitung) des Referats Kontaktstelle Politik im Deutschen Caritasverband e.V. und seit 2022 Mitglied im Präsidium des Deutschen Vereins

"Der Deutsche Verein ist eine einzigartige Plattform und das zentrale Forum aller relevanten Akteure für Soziale Arbeit in den Bereichen Pflege und Altenhilfe, Kinder- und Jugendarbeit, Teilhabe und Rehabilitation, bürgerschaftliches Engagement sowie dem Sozialrecht in Deutschland. Sein besonderer Stellenwert und hoher Mehrwert für die politische Entscheidungsfindung liegt darin, dass er auch ggf. Interessensgegensätze z.B. von Leistungserbringern und Kostenträgern, im gemeinsamen Bestreben nach einer sozial gerechten Gestaltung der Gesellschaft austariert und so konstruktiv zur Weiterentwicklung der Sozialpolitik beiträgt. Ich schätze diese Funktion des Deutschen Vereins außerordentlich und freue mich, dass ich schon seit mehr als 20 Jahren meinen Beitrag dazu leisten darf."

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 Im DialogGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Versandkarton mit Aufschrift Deutscher Bundestag, Felix Zahn/phonothek 

Deutscher Verein als Sachverständiger bei Bundestag-Anhörung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. freut sich, erneut bei einer Bundestag-Anhörung mit seiner Expertise vertreten zu sein. Für die öffentliche Anhörung des Familienausschusses zum Kinderbetreuungsgesetz am 27. Februar 2023 hat die SPD den Deutschen Verein als Sachverständigen angefragt.

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Grafik: Vodcast 

Vodcast-Reihe

Klar & Deutlich: Die 7. Folge der Vodcast-Reihe von Vorstand Michael Löher

In seiner Vodcast-Reihe "Klar & Deutlich" kommentiert Vorstand Michael Löher in regelmäßigen Abständen aktuelle sozialpolitische Themen und berichtet über die Arbeit des Deutschen Vereins.

Aktuelles Thema: "Arbeitsschwerpunkte 2023 des Deutschen Vereins".

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Foto: v. l. n. r.: Michael Löher, Nora Schmidt, Brigitte Döcker und Claudia Mandrysch 

AWO-Bundesverband e.V. zu Besuch im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Vorstand Michael Löher und Geschäftsführerin Nora Schmidt vom DV waren am 8. Februar 2023 im Austausch mit Brigitte Döcker und Claudia Mandrysch, Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt. Seit Januar 2023 ist Claudia Mandrysch neues AWO-Vorstandsmitglied, da lag ein Kennenlern-Termin nicht fern. Zudem standen das Einbinden in die Arbeit und in die Gremien des DV ebenso wie fachliche Schwerpunkte u.a. die Pflegereform und die Kindergrundsicherung auf der Tagesordnung.

 
   
 
Foto: v.l.n.r.: Dr. Cornelia Schu und Michael Löher 

Sachverständigenrat für Integration und Migration beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Am 15. Februar 2023 begrüßte Vorstand Michael Löher die Geschäftsführerin Dr. Cornelia Schu vom Sachverständigenrat für Integration und Migration im Deutschen Verein.

Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges Expertengremium zu Integration und Migration. Diese äußerst aktuellen Themen waren dementsprechend Kern des Treffens – ebenso wie die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit.

 
   
 
Foto: Michael Löher, Regina Heibrock/Stadt Karlsruhe 

1. Symposium "Sozialökologische Transformation"

Die Stadt Karlsruhe hatte zu ihrem 1. Symposium "Sozialökologische Transformation" am 17. Februar 2023 eingeladen. Diskutiert wurden die verschärften sozialen Ungleichheiten aufgrund der aktuellen Transformationsprozesse und multiplen Krisen. Es ging insbesondere um den Handlungsspielraum der Stadt Karlsruhe, um diese sozialen Ungleichheiten zu vermindern. DV-Vorstand Michael Löher sprach in einer Keynote zum Thema "Sozialpolitik und Klimapolitik zusammendenken – Ansätze für eine sozialökologische Balance".

 
   
 
 Deutscher Verein internGrafik: Pfeil 
   
 

Seit 1. Februar 2023 ist Manuela Barrera als wissenschaftliche Referentin im Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz" im Deutschen Verein tätig. Sie hat u. a. einen Abschluss Bachelor of Laws und war zuvor bei der Senatsverwaltung für Finanzen beschäftigt.

 
   
 
Foto: Nina Kreuzberg, Lëndita Mulaj 

Nina Kreuzberg unterstützt seit dem 1. Februar 2023 die Finanzbuchhaltung. Sie übernimmt die Aufgaben der Projektbuchhaltung. Frau Kreuzberg war zuletzt u. a. beim Sozialdienst für katholische Frauen tätig.

 
   
 
Foto: Ina Schmidt, Profoto Brell 

Ina Schmidt ist seit 1. Februar 2023 im Deutschen Verein als Referentin im Arbeitsfeld I – Grenzüberschreitende Sozialarbeit, Internationaler Sozialdienst (ISD) tätig. Frau Schmidt ist staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und hat zuvor als Sozialarbeiterin für die Charité – Universitätsmedizin Berlin gearbeitet.

 
   
 
 VeranstaltungshinweiseGrafik: Pfeil 
   
 

Gewaltschutz in der Pflege und Behindertenhilfe und die Rolle der rechtlichen Betreuung, 31. Mai bis 2. Juni 2023 in Apolda

Zielgruppe: Vertreter/innen von Bundes- und Landesministerien, Kommunen, Fachverwaltungen, örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Berufs- und Fachverbände von Pflege, Eingliederungshilfe und rechtlicher Betreuung, Einrichtungsträger und Einrichtung der Pflege und der Eingliederungshilfe, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Träger der Eingliederungshilfe, Pflegekassen, Interessenvertretungen pflege-, betreuungs- oder unterstützungsbedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger, Pflege- und Rehabilitationswissenschaft und weitere Interessierte.

Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen sind derzeit nicht ausreichend wirksam vor Gewalt geschützt. Nicht selten erfahren sie körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, Vernachlässigung und soziale wie finanzielle Benachteiligung oder freiheitsentziehende Maßnahmen. Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen machen Gewalterfahrungen sowohl in häuslichen Pflegesettings, in der Familie und im eigenen zu Hause, wie auch in der professionellen Pflege, in Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Raum oder in Notfallsituationen. Menschen mit Behinderungen sind immer wieder in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe gefährdet und erleben dort unterschiedliche Formen von Gewalt. Fehlende Kenntnisse ihrer eigenen Rechte, fehlende oder schwer zugängliche Schutzmechanismen und -strukturen, verhindern noch immer effektiven Gewaltschutz.

Im Rahmen der dreitägigen Fachtagung werden Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt, Zwang und freiheitsentziehenden Maßnahmen im Kontext von Pflege und Behinderung fachlich beleuchtet und insbesondere die Rolle, die Rechtlicher Betreuung dabei zukommt, untersucht.

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Einwanderungsgesellschaft vor Ort: Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege – eine Kooperationsveranstaltung des Deutschen Vereins und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, am 11. Mai 2023 in Berlin

Zielgruppe: Fach- und Leitungskräfte aus Verwaltung, öffentlichen Stellen, Freier Wohlfahrtspflege sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Institutionen, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene mit Konzeption oder Umsetzung von Integrationsaufgaben befasst sind.

In der kommunalen Integrationsarbeit kooperieren Kommunen mit einer Fülle zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dazu zählen insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege, aber auch freiwillig Engagierte, Migrantenorganisationen und religiöse, wie zum Beispiel muslimische Organisationen sowie Integrationsbeiräte. Die Fachtagung rückt die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, freien Trägern sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort in den Fokus.

Im Dialog sollen die Erfahrungen der vergangenen Jahre ausgewertet sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen werden. Es sollen Erfolge benannt, aber auch Herausforderungen für die gemeinsame Arbeit an Integration als gesamtgesellschaftlicher Aufgabe diskutiert werden. Herausforderungen bei Aufnahme und Teilhabe Geflüchteter aus der Ukraine sollen als Querschnittsthema in einzelne Einheiten einfließen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege vor Ort in den Arbeitsfeldern der Einwanderungsgesellschaft zu verbessern.

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Arbeitstreffen der Vorsitzenden und Geschäftsstellenleiter/innen der Schiedsstellen nach § 133 SGB IX, § 76 SGB XI und § 81 SGB XII, 8. bis 9. Mai 2023 in Potsdam

Zielgruppe: Vorsitzende und Geschäftsstellenleiter/innen der Schiedsstellen nach § 133 SGB IX, § 76 SGB XI und § 81 SGB XII

Der Deutsche Verein bietet mit seinem Arbeitstreffen den Vorsitzenden und Geschäftsstellenleiter/innen der Schiedsstellen nach SGB IX, SGB XI und SGB XII ein Forum zur Diskussion und zum Austausch über die Arbeit in den Schiedsstellen an. Neben Berichten aus den einzelnen Bundesländern werden aktuelle Problemlagen diskutiert, Schiedssprüche und Entscheidungen sowie Erfahrungen aus der Praxis der Schiedsstellenarbeit ausgetauscht. Die konkreten Themenschwerpunkte des Arbeitstreffens werden auch von den aktuellen Entwicklungen des Pflegeversicherungs- und Sozialhilferechts sowie dem Recht der Eingliederungshilfe und dem Bundesteilhabegesetz bestimmt.

Die Berichte der zuständigen Ressorts der Bundesministerien über aktuelle Reformüberlegungen sowie die Beiträge zu ausgewählter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts runden das Arbeitstreffen ab.

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Grafik: Button "digital" 

Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte kommunale Wohnungspolitik, 23. bis 24. März 2023

Zielgruppe: Leistungskräfte und Mitarbeitende der Wohnungswirtschaft, der Stadt-, Kreis- und Gemeindeentwicklungsplanung, der Fachplanungen in Fachdiensten und bei Trägern und Einrichtungen

Vor dem Hintergrund der demografischen und sozialen Veränderungen muss die Wohnungspolitik zukunftsgerecht und sozial-ökologisch gestaltet werden. Kommunen können nur dann eine zukunftsgerechte Wohnungspolitik mitgestalten, wenn sie eine klare Vorstellung davon haben, für wen sie Stadt, Gemeinde, Quartier sein wollen, welchen Bedarf sie decken und welche sozialräumlichen und sozialpolitischen Ziele sie erreichen wollen. Der angespannte Wohnungsmarkt und daraus resultierende oder sich verschärfende soziale Ungleichheiten sind dabei eine große Herausforderung und eine Erschwernis. Kommunen sind maßgebliche Akteure bei der Entwicklung regionaler Wohnungsmärkte, aber sie können die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum nicht allein bewältigen.

Kommunale soziale und gemeinnützige Wohnungsanbieter wie z. B. Genossenschaften, Stiftungen, privatwirtschaftliche Initiativen und kommunale Tochterunternehmen sind relevante und potente Akteure beim Wohnungsneubau, beim Erhalt von bezahlbarem Wohnraum sowie der sozialräumlichen Weiterentwicklung von Quartieren und beim Generationenwohnen.

Der Fokus der digitalen Veranstaltung liegt auf den Möglichkeiten der Kommunen und weiterer Akteure, selbst als soziale und gemeinnützige Wohnungsanbieter aufzutreten. Anhand von Praxisbeispielen werden konkrete Anwendungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume zur Gestaltung sozialer und gemeinnütziger Wohnungspolitik kommunaler Wohnungspolitik veranschaulicht und erörtert.

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Grafik: Button "digital" 

Das EU-Beihilfenrecht und die sozialen Dienstleistungen – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, am 23. März 2023

Zielgruppe: Mitarbeitende freier und öffentlicher Träger sozialer Einrichtungen und Dienste (Leitungs- und Führungskräfte sowie Sachbearbeiter/innen Finanzen / Controlling)

Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt; dabei gelten im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Sonderregelungen.

Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden. Die digitale Fachveranstaltung vermittelt die Grundlagen sowie aktuelle Entwicklungen z.B. zur Entscheidungspraxis und zu Reformen des Rechtsrahmens. Dabei werden die „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) und die Freistellung bei "De-minimis-Beihilfen" im Vordergrund stehen. Auch die Rechtsfolgen von europarechtswidrig gewährten Beihilfen werden Thema sein.

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 Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: 3 Personen im Gespräch, Anke Seeliger 

Reden Sie mit zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe!

Wie werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen umgesetzt? An wen können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn es Streitigkeiten mit dem Träger der Eingliederungshilfe gibt? Zu diesen Fragen bietet das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG in den kommenden Wochen mehrere kostenfreie digitale Veranstaltungen an. Unter anderem berichtet der Bezirk Marzahn-Hellersdorf in Berlin von der Umsetzung des "Hauses der Teilhabe" und die Clearingstelle Bundesteilhabegesetz des Landes Brandenburgs stellt sich vor. Die Termine und Einwahldaten finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/.

Die digitalen Veranstaltungen sind Bestandteil der aktuellen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG zu den Beratungs- und Unterstützungspflichten der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX. Die Träger der Eingliederungshilfe müssen seit 2018 umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Das stellt hohe Anforderungen an Strukturen, Personal und die Vernetzung im Sozialraum. Bis zum 6. April 2023 können Interessierte und Fachpublikum Erfahrungsberichte, Ideen und Fragen zur Umsetzung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/fd-beratung-unterstuetzung einreichen.

 
   
 
Grafik: Frau mit Tablet, Anke Seeliger 

Bericht der Begleitmaßnahmen zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat erneut einen Bericht zu den Maßnahmen, mit denen die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) begleitet und evaluiert wird, an Bundestag und Bundesrat übermittelt. Darin enthalten sind die Berichte des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, der sogenannten Wirkungsprognose, der modellhaften Erprobung und der Finanzuntersuchung. Der Bericht umfasst die Untersuchungsergebnisse und Erkenntnisse der Begleitmaßnahmen sowie einen Ausblick des BMAS auf die weitere Begleitung des Umsetzungsprozesses. Die vollständigen Einzelberichte finden sich im Anhang der Bundestagsdrucksache.

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, das sich seit 2017 in Trägerschaft des Deutschen Vereins befindet, hat in seinem Bericht die Erkenntnisse aus der sechsjährigen Projektarbeit zusammengefasst. Der Fokus liegt auf den aktuellen Herausforderungen und Problemen in der Umsetzung des BTHG. Das Projekt beleuchtet, welche Umsetzungsaspekte auf der Ebene des Bundes und welche auf Ebene der Länder und Kommunen eine Rolle spielen, welche Hürden und Herausforderungen für die Umsetzung identifiziert wurden und welche guten Lösungen aus der Praxis dem Projekt bekannt sind.

Bericht steht als Bundestagsdrucksache zum Download bereit

 
   
 
 Unsere NetzwerkeGrafik: Pfeil 
   
 

Digitale Veranstaltung: "Nachhaltiger Vergabe-Wettbewerb in der Sozialwirtschaft", am 28. Juni 2023

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und ihre Kooperationspartner, der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., freuen sich den Fachtag "Nachhaltiger Vergabe-Wettbewerb in der Sozialwirtschaft":

am 28. Juni 2023,
von 10.00 bis 14.30 Uhr,
digital durchzuführen.

Die Tagung wird die Bedingungen, Erwartungen und Möglichkeiten für einen nachhaltigen Qualitätswettbewerb in der Sozialwirtschaft ausloten. Insbesondere in Bezug auf die Ausschreibungen von Sozialleistungen erfahren Sie, was die Bundesregierung unternommen hat, um ihre Ankündigungen im Koalitionsvertrag zur nachhaltigen Beschaffung umzusetzen. Im Gespräch mit Vertretern aus Politik, Praxis und Wissenschaft fragen wir, wie diese Schritte/Weichenstellungen/Maßnahmen in der Sozialwirtschaft zum Tragen kommen können.

Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit interessanten Referentinnen und Referenten über dieses wichtige und in Zukunft immer wichtiger werdende Thema!

Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldemöglichkeit erhalten Sie zeitnah.

 
   
 

Hybride Veranstaltung. Digitalisierung in der Sozialwirtschaft am 31. März 2023

Eine gemeinsame Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmanagement/Sozialwirtschaft an Hochschulen e.V. und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim in Kooperation mit der Fachgruppe Sozialwirtschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit:

am 31. März 2023,
von 9.30 bis 15.45 Uhr,
Hybridkonferenz
An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim
Marienstraße 20, 89518 Heidenheim an der Brenz

Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei.

Anmeldung bitte bis zum 14.März 2023 per E-Mail an: roman.grinblat@dhbw-heidenheim.de

mehr Informationen

 
   
 

5. Speyerer Sozialrechtstage 2023, 20. bis 21. März 2023

Thema der diesjährigen Speyerer Sozialrechtstage: "Migration und Sozialleistungsbezug"

Die Europäische Kommission bezeichnet Migration als "immerwährenden Bestandteil der Menschheitsgeschichte". Migration stellt die Verwaltung zweifelsohne vor Herausforderungen – sei es organisatorisch durch hohe Zahlen von Schutzsuchenden, deren Anträge auf Sozialleistungen zu bearbeiten sind, sei es in der Rechtsanwendung. Das Migrationssozialrecht ist durch das Anliegen geprägt, dass vermeintliche Zuwanderungsanreize zu vermeiden seien. Entsprechend komplex sind die Regelungen für den Zugang von Migrantinnen und Migranten zu Sozialleistungen. Gleichwohl führt Migration nicht per se zu einem krisenhaften Zustand in der (Sozial)Verwaltung, sondern es gilt, die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen.

Die Tagung nimmt die Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II und dem SGB XII in den Blick, insbesondere Leistungsausschlüsse und -einschränkungen. Diskutiert
werden darüber hinaus spezifische Anforderungen an die Sozialplanung, die Amtsermittlung und die Amtssprache sowie die interkulturell sensible Kommunikation im Verwaltungsverfahren.

Kontakt
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Tagungssekretariat
Freiherr-vom-Stein-Str. 2, 67346 Speyer
Telefon: +49 (0) 6232 / 654 – 226 / - 227 / -269
E-Mail: tagungssekretariat@uni-speyer.de

mehr Informationen

 
   
 
 
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