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dv aktuell 10/2022 

 
 
1. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
2. Gutachten
3. Stellungnahmen und Empfehlungen
4. Neuerscheinungen
5. Im Dialog
6. Deutscher Verein intern
7. Unsere Präsidiumsmitglieder
8. Veranstaltungshinweise
9. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
10. Unsere Netzwerke
 
   
 
Foto: Michael Löher, Hoffotografen 

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

oft strapaziert, aber mehr denn je passt die Metapher "heißer Herbst" auch in diesen Zeiten. Auch weil dem Wort "heiß" in Bezug auf das Heizen eine besondere Bedeutung zukommt. Damit wären wir schon bei den aktuellen internationalen und damit auch innenpolitischen Entwicklungen angekommen: Ukraine-Krieg, Inflation oder die Energiekrise stellen Deutschland vor (neue) Herausforderungen. Natürlich immer verbunden mit der Frage nach den finanziellen Ressourcen, nach den richtigen Prioritäten. Auch im Hinblick auf den Gesetzentwurf für ein Bürgergeld. Dieser wichtige und in etlichen Punkten auch vom Deutschen Verein begrüßte Reformprozess muss nun kritisch debattiert werden. Es sind eben nur etliche, nicht alle Aspekte zu begrüßen. Das Zusammenspiel, auch unserer Akteur/innen, wird nicht einfacher. Aber es ist wichtig, dass insbesondere die Zusammenarbeit der Leistungserbringer/innen und der Leistungsträger/innen funktioniert und am Ende für die Leistungsberechtigten ein guter Weg gefunden wird. Wir müssen gute Kompromisse finden, es darf keine Überforderung stattfinden, die föderalen Ebenen müssen zusammenwirken und ihre jeweilige Verantwortung übernehmen. Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Vereins ist dazu unter abrufbar.

An dieser Stelle möchte ich auch gern noch einmal unsere Hauptgutachtenstelle in Erinnerung bringen. Wenn es um die Erstellung von Sozialrechtsgutachten bei ungelösten oder strittigen Rechtsfragen von allgemeinem Interesse geht, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Für Mitglieder ist die Erstellung solcher Gutachten in der Regel einmal pro Jahr kostenfrei. Nur ein Vorteil einer Mitgliedschaft im Deutschen Verein von vielen. Ich freue mich, wenn Sie auch ein Teil unserer starken Gemeinschaft werden wollen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/mitglied-werden

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

 
   
 
 Für Mitglieder und die, die es werden wollenGrafik: Topsymbol 
   
 
Grafik: Mitgliederportal, zweiband 

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und Vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
 GutachtenGrafik: Topsymbol 
   
 

Exklusiver Service für unsere Mitglieder

Wussten Sie schon, dass Sie als Mitglied des Deutschen Vereins einmal pro Jahr ein kostenloses Gutachten von uns erstellen lassen können?

Wenn es um Detailfragen oder um die Erstellung von Sozialrechtsgutachten bei ungelösten oder strittigen Rechtsfragen von allgemeinem Interesse geht, steht Ihnen unsere Hauptgutachtenstelle gern zur Verfügung.

Alle Gutachten können Sie im Mitgliederportal downloaden.

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 Stellungnahmen und EmpfehlungenGrafik: Topsymbol 
   
 
Foto: Jugendliche vers. Nationalitäten, istock.com/ © Highwaystarz-Photography 

Eckpunkte des Deutschen Vereins zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland

Neue Eckpunkte des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland, sind erschienen.

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Foto: Männerhand und Frau auf dem Sofa, istock.com/©bymuratdeniz 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder

Am 20. September 2022 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder verabschiedet. Sie sollen dazu beitragen, einheitliche und verbindliche Regelungen in Deutschland für ein bundesweit bedarfsgerechtes, barrierefreies und diskriminierungsfrei zugängliches Hilfesystem zu entwickeln.

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Foto: Schriftzug Hartz und Bürgergeld, istock.com/Imagesines 

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes vom 14. September 2022 (Bürgergeld-Gesetz)

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht in dem kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Bürgergeld den Beginn eines wichtigen Reformprozesses, der nun im Deutschen Bundestag kritisch zu debattieren ist.

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Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) und zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung plant die Bundesregierung die Fortführung des am 19. Dezember 2018 beschlossenen gleichnamigen Gesetzes. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich. In ihrer Stellungnahme zum vorangegangenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung hatte sie entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen bereits eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung gefordert. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail.

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 NeuerscheinungenGrafik: Topsymbol 
   
 
Grafik: Cover des Fachlexikons 

Zum Semesterbeginn: das neue Fachlexikon der Sozialen Arbeit ist da!

Herausgegeben vom Deutschen Verein für öffentliche
und private Fürsorge e.V.
9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2022
1.090 Seiten, broschiert,
49,00 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 39,00 €
ISBN 978-3-8487-7131-8

Das Fachlexikon ist ein zuverlässiger Begleiter durch das gesamte Studium. 1.500 Stichwörter informieren über den aktuellen Stand in Sozialer Arbeit, Sozialpolitik, Sozialrecht und den Bezugswissenschaften – alles in einem Band!

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 Im DialogGrafik: Topsymbol 
   
 
Foto: v. l. n. r.: Franziska Weidinger und Michael Löher, MJ LSA 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Im Austausch: Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins sprach, am 18. Oktober 2022 mit Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger in Magdeburg. Themen waren u.a. Umsetzung der Betreuungsrechtsreform, ein gemeinsamer Fachtag Betreuungsrecht 2023 und notwendige Reformen im Familienrecht.

 
   
 
Foto: v.l.n.r.: Monika Paulat und Dietmar Woidke, Quelle-Presseamt, Staatskanzlei Land Brandenburg 

Verleihung des Verdienstordens an Monika Paulat

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, erfolgte am 6. Oktober 2022 in der Staatskanzlei in Potsdam.

Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich in vielen Bereichen des Sozialrechts und insbesondere beim DSGT. Sie ist nicht nur ein Gründungsmitglied, sondern auch seit 2006 Präsidentin des DSGT. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass der Verein mit seinen vielen Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie mit Praxisleitfäden zu einer gewichtigen und nicht mehr wegzudenkenden Stimme geworden ist.

Monika Paulat wurde im März 1981 zur Richterin am Sozialgericht ernannt. Im April 1996 wurde sie Präsidentin des Landessozialgerichts Bremen. Sie wechselte zum Landessozialgericht Niedersachsen und leitete 2002 bis 2009 als Präsidentin das erste gemeinsame Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Im Mai 2009 führte sie ihr Weg nach Brandenburg, wo sie zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ernannt wurde. Dieses Amt übte sie bis zu ihrer Pensionierung im Januar 2014 aus. Monika Paulat ist seit 2007 Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins. Der Deutsche Verein arbeitet in einigen Kommissionen des DSGT mit. Unser Vorstand Michael Löher ist Mitglied im Vorstand des DSGT.

 
   
 
Grafik: Cover der "Was bleibt?!" 

Was bleibt?! – Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Die Broschüre "Was bleibt?!" informiert über die aktuellen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege und gibt wichtige Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen sowie zu sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Diese Hinweise können jedoch individuelle Beratung und verbindliche Auskünfte im Einzelfall durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.

Herausgegeben vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

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Foto: v.l.n.r.: Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins, Staatssekretärin Margit Gottstein (BMFSFJ) und Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Michael Löher, Vorstand und Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins waren am 11. Oktober 2022 im Familienministerium bei einem Gespräch mit der Staatssekretärin Margit Gottstein. Neben dem persönlichen Kennenlernen ging es vor allem um einen fachlichen Austausch über aktuelle Gesetzgebungsprojekte wie dem Kita-Qualitätsgesetz und der Kindergrundsicherung.

 
   
 
 Deutscher Verein internGrafik: Topsymbol 
   
 

Seit 1. Oktober 2022 ist Viola Rentzsch als Juristin im AF I/Internationaler Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein tätig. Themenfelder sind internationale Familienkonflikte, länderübergreifender Kinderschutz, Migration und internationale Adoption. Neben Beratung und Fallarbeit leistet der ISD Grundsatzarbeit im Rahmen von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und bietet Fortbildungen und Schulungen für Fachkräfte an. Sie absolvierte einen LL.M. in Transnational Criminal Justice in Kapstadt und arbeitete zuletzt für eine Rechtsberatungsstelle für Flüchtlinge auf Lesbos.

 
   
 

Stefanie Seiler ist seit 1. Oktober 2022 im Deutschen Verein als Projektbuchhalterin tätig. Frau Seiler ist Betriebswirtin mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen/Finanzmanagement und war zuvor in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen tätig.

 
   
 
Foto: Andrea Tiersch, DER FOTOLADEN MITTE 

Seit 1. Oktober 2022 ist Andrea Tiersch als Verwaltungsleiterin im Deutschen Verein tätig. Sie ist Diplom-Kauffrau und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Nach ihrem beruflichen Einstieg im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung für eine mittelständige Unternehmensgruppe für Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege und Kommunalwirtschaft war Frau Tiersch seit 2010 für ein Krankenhaus und das dazugehörige Seniorenheim im Berliner Raum tätig, seit November 2016 als Verwaltungs- und Heimleiterin.

 
   
 
 Unsere PräsidiumsmitgliederGrafik: Topsymbol 
   
 
Foto: Britta Altenkamp, © Klaus Lange für den AWO Bundesverband e.V. 

Britta Altenkamp, Präsidiumsvorsitzende im AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. und seit 2022 Mitglied im Präsidium des Deutschen Vereins

"Ich schätze am Deutschen Verein die Vernetzung mit den ExpertInnen und PraktikerInnen aus den unterschiedlichen Verbänden, aber auch aus den unterschiedlichen föderalen Ebenen. Nach 22 Jahren Abgeordnetentätigkeit im Landtag NRW erlebe ich gerade diesen Einblick und Perspektivwechsel als außerordentlich bereichernd. Bei den Diskussionen um Positionspapiere und Empfehlungen liegt es mir natürlich sehr am Herzen, gerade die Erfahrungen und Erwartungen aus der täglichen Praxis meines Verbandes einzubringen und sichtbar zu machen. Die Erarbeitungsphasen, die ich bislang erlebt habe, empfinde ich als respektvoll im Miteinander und zielorientiert in der Sache. Deshalb macht mir die Mitarbeit wirklich Freude."

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 VeranstaltungshinweiseGrafik: Topsymbol 
   
 

Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – Kinderschutzfälle mit Auslandsbezug und grenzüberschreitender Unterbringung, am 30. November 2022

Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Einerseits wird es um Fälle gehen, in denen Kinderschutzverfahren begonnen wurden und dann abgebrochen werden mussten, weil die Familie in das Ausland verzogen ist. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen, Möglichkeiten und Grenzen, diese auch über Grenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen.

Außerdem beschäftigen wir uns mir den Herausforderungen von Unterbringungen im Ausland. Dies betrifft Pflegefamilien, die ins Ausland verziehen oder dies beabsichtigen, ebenso wie Fälle von Unterbringung in Verwandtenpflege oder in Einrichtungen der Jugendhilfe im Ausland und damit auch die häufig besonderen Fälle der Auslandsintensivmaßnahmen.

Die rechtlichen Grundlagen werden vorgestellt, insbesondere auch die Veränderungen, die sich aus der neuen Brüssel IIb-Verordnung und aus der Reform des SGB VIII sowie des Vormundschaftsrechts ergeben haben. Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Sozialen Arbeit.

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Grafik: Button "digital" 

Zusatztermin: Das EU-Beihilfenrecht – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, am 15. Dezember 2022

Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt und es besteht ein grundsätzliches Verbot staatlicher Beihilfen, wobei es im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Ausnahmeregelungen gibt.

Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Beachtung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden. Darum wird die digitale Fachtagung die Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Urteile des Beihilfenrechts vermitteln.

Dabei werden die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und die Freistellung bei "De-minimis-Beihilfen" im Vordergrund stehen. Auch die Rechtsfolgen von europarechtswidrig gewährten Beihilfen werden Thema sein.

Zudem sollen praxisnahe Fragen aufgeworfen werden, die bei jeder Zuwendung, die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt wird, beantwortet werden müssen und als Hilfestellung in der Zukunft dienen können.

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Fachveranstaltung für Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten, 25. bis 27. Januar 2023 in Berlin

Die Sozialdezernententagung ist exklusiver Ort für all diejenigen, die kommunale Sozialpolitik vor Ort politisch und inhaltlich verantworten und gestalten. Sie bietet der Zielgruppe eine Plattform, um sich mit aktuellen fachlichen und fachpolitischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und in einen breiten Erfahrungsaustausch über das Alltagsgeschäft der Dezernatsleitung zu treten.

Ein Schwerpunktthema der Sozialdezernententagung 2023 wird das Bürgergeld sein. Neben den neuen bundesgesetzlichen Regelungen werden Praxisfragen zu aktuellen und künftigen Herausforderungen in Bezug auf Jobcenter aufgegriffen. Gute Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis werden vorgestellt, um Anregungen für die eigene strategische Ausrichtung vor Ort zu bieten. In diesem Kontext werden beispielsweise Impulse zu Pflegestrukturen in ländlichen Räumen vorgestellt. Darüber hinaus wird aktuellen und übergeordneten Themen, wie der sozialen Dimension der ökologischen Wende und der Sicherstellung der sozialen Infrastruktur in Zeiten der Energiekrise, Raum gegeben. Die Sozialdezernententagung bietet den Teilnehmenden außerdem die Gelegenheit, eigene aktuelle Fragestellungen einzubringen und gemeinsam zu diskutieren.

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 Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGGrafik: Topsymbol 
   
 
Grafik: Logo BTHG, Anke Seeliger 

Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG wird bis 2024 verlängert

Zum 1. Januar 2023 wird die vierte und letzte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft treten. In der Praxis umgesetzt sind die rechtlichen Änderungen jedoch noch nicht flächendeckend. Um den Umsetzungsprozess weiter zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG um zwei weitere Jahre verlängert. Der Deutsche Verein ist bereits seit 2017 Träger des Projekts. Das ursprünglich auf drei Jahre konzipierte Projekt wurde 2020 das erste Mal verlängert. Es unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe, Leistungserbringer, Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen und die Akteure des Betreuungswesens bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. In den kommenden beiden Jahren liegt der Fokus auf dem Online-Kompendium BTHG-Kompass und den digitalen Veranstaltungen zu Themen des Gesetzes.

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 Unsere NetzwerkeGrafik: Topsymbol 
   
 
Grafik: Cover des Flyer des Deutschen Sozialgerichtstags 

Anmeldung zum 8. Deutschen Sozialgerichtstag , 3. bis 4. November 2022 in Potsdam

Nach vier Jahren findet endlich die Bundestagung des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. wieder statt. Es ist der 8. Kongress, der unter das besonders aktuelle Generalthema "Sozialstaat in der Schieflage – bleibt die Solidarität auf der Strecke?" gestellt wurde.

Am 3. und 4. November 2022 kommen im Kongresshotel im Potsdam alle zusammen, denen der Sozialstaat und das Sozialrecht ein wichtiges Anliegen ist. Es gilt, gemeinsam den Zustand des Sozialstaates und den Stellenwert des Sozialrechts als Stabilitätsfaktor in einer auf Solidarität basierenden Gesellschaftsordnung zu analysieren. Das Fachprogramm bietet weitere Themen an, die sich im Berufsalltag der Sozialrechtler/innen stellen.

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Grafik: Marie-Simon-Pflegepreis, spektrumK 

Marie Simon Pflegepreis für innovative Pflegeprojekte: Jetzt noch bis zum 30. November 2022 bewerben!

Mit dem Marie Simon Pflegepreis werden innovative Projekte und Lösungsansätze für Fragestellungen rund um Versorgung und Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Menschen gesucht. Bewerben können sich Initiativen, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen. Durch ihre Vielfalt geben die teilnehmenden Projekte wertvolle Einblicke in die Realität der Versorgung. Das herausragende Engagement der Initiatoren ist unverzichtbar für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb präsentieren sich die Einreicherinnen und Einreicher der Fachöffentlichkeit und stehen im Zentrum eines Lernprozesses, der zur nachhaltigen Entwicklung der Pflege, aber auch der Projekte selbst beiträgt. Der Wettbewerb findet unter der Schirmherrschaft der Bevollmächtigten der Bundesregierung für die Pflege, Claudia Moll, statt und wird von spectrumK in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgelobt. Der Deutsche Verein ist durch seinen Vorstand Michael Löher in der Jury vertreten.

Mit einem Podcast werden außerdem Tipps rund um die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung gestellt. Die Verleihung des Marie Simon Pflegepreises findet im Rahmen der 9. Berliner Pflegekonferenz am 9. November 2023 statt.

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