Grafik: Header des Newsletter dv aktuell
 

dv aktuell 1/2023 

 
 
1. Stellungnahmen und Empfehlungen
2. Gutachten
3. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
4. Drei Fragen an Michael Löher
5. Neuerscheinungen
6. Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe: Jetzt bis zum 31. März 2023 bewerben!
7. Arbeitsschwerpunkte 2023 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschienen!
8. Unsere Präsidiumsmitglieder
9. Deutscher Verein intern
10. Veranstaltungshinweise
11. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
12. Unsere Netzwerke
 
   
 
Foto: Michael Löher, Hoffotografen 

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

das neue Jahr 2023 ist nun fast schon einen Monat alt und ich hoffe, Sie hatten alle einen guten Start.

Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist bereits wieder mittendrin. Unsere Planungen bzw. Themen für 2023 stehen. Allen voran natürlich die Entwicklung und Gestaltung einer Kindergrundsicherung und die Umsetzung des Bürgergeldes als zwei große sozialpolitische Reformen dieser Legislatur. Wir achten auch auf die Gestaltung der Schnittstellen. Die sehnlichst erwartete und lange geforderte Reform der Pflegeversicherung ist ein weiterer wichtiger Punkt auf der Agenda. Mit Blick auf den sich zunehmend dramatisch entwickelnden Fachkräftemangel darf auch das Thema Fachkräfteeinwanderung nicht fehlen – Stichwort Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Und Erwähnung finden sollen auch die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Fortführung des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz bis 2024. Dies ist aber nur ein Auszug unseres "Portfolios" – weitere zahlreiche Themen werden uns natürlich im Jahr 2023 auch begleiten. Darüber informieren wir Sie wie gewohnt in diesem Newsletter, auf unserer Website sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.

Ansprechen möchte ich auch das Onlinezugangsgesetz (OZG). Das Gesetz verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Diese Frist konnte – erwartungsgemäß – nicht eingehalten werden. Vor welch komplexen Herausforderungen Kommunen stehen, wurde bereits in unserem Archiv-Heft 4/2021 "Digitalisierung in der Sozialverwaltung" dargelegt. Hier findet sich eine Reihe richtungsweisender Beispiele für digitale Lösungen.

Zwei Termine (beide an einem Tag) möchte ich Ihnen auch schon einmal mit auf den Weg geben: Am 20. September 2023 finden unsere nächste Hauptausschusssitzung und Mitgliederversammlung in Potsdam statt. Bitte gern im Kalender schon einmal vormerken. Weitere Infos folgen auch hier in Kürze.

Und ein wichtiger Hinweis an alle DV-Mitglieder: Nutzen Sie (auch) 2023 unseren Service der Gutachtenerstellung – mehr dazu finden Sie in meinem Interview im Newsletter.

Mit diesen Infos entlasse ich Sie nun wieder in den kalten Monat Januar und sicherlich auch Februar. Ich freue mich auch dieses Jahr wieder auf viele intensive und produktive Gespräche – möglichst in Präsenz! Wir haben viel zu stemmen, lassen Sie es uns anpacken, damit wir langsam aus diesem Krisenmodus wieder herauskommen.

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

 
   
 
 Stellungnahmen und EmpfehlungenGrafik: Pfeil 
   
 

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Der Deutsche Verein beschließt Empfehlungen zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen.

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Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (Weiterbildungsgesetz)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. Dezember 2022 den Referentenentwurf (vom 16. Dezember 2022) eines Weiterbildungsgesetzes vorgelegt. Dieser sieht Neuregelungen in der Arbeitsförderung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie der beruflichen Ausbildung vor. Im Rahmen einer "Ausbildungsgarantie" sollen ausbildungssuchende junge Menschen stärker in der Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden.

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 GutachtenGrafik: Pfeil 
   
 

Wussten Sie schon, dass Sie als Mitglied des Deutschen Vereins grundsätzlich einmal pro Jahr ein kostenloses Gutachten von uns erstellen lassen können?

Wenn es um Detailfragen oder um die Erstellung von Sozialrechtsgutachten bei ungelösten oder strittigen Rechtsfragen von allgemeinem Interesse geht, steht Ihnen unsere Hauptgutachtenstelle gern zur Verfügung.

Alle Gutachten können Sie im Mitgliederportal downloaden.

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 Für Mitglieder und die, die es werden wollenGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Werden Sie Teil einer Gemeinschaft, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Wir begrüßen neue Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

FreiesBeratungsZentrum in Paderborn,
Postillion e.V. in Wilhelmsfeld
und eine Einzelperson.

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
Grafik: Mitglieder wissen mehr!, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

 
   
 
 Drei Fragen an Michael LöherGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Michael Löher, Hoffotografen 

Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 in Kraft getreten. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat sich mit einzelnen Umsetzungsfragen in einem Rechtsgutachten befasst. Hierzu haben Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, befragt.

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 NeuerscheinungenGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Cover der T7 

Recht der Betreuung

(Reihe "Textausgaben zum Sozialrecht", Band 7)
Herausgegeben vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und Lambertus-Verlag.
2. Auflage 2023; 300 Seiten; kart., 12,90 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,90 €
ISBN 978-3-7841-3516-8

Diese neu bearbeitete Ausgabe enthält die Vorschriften zur rechtlichen Betreuung, die v.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch in anderen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen enthalten sind. So enthält diese Ausgabe vollständige Texte oder Auszüge aus insgesamt 25 Normen (Stand: Januar 2023).

Den Rechtsgrundlagen wurde eine Einführung von Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein, vorangestellt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet die Textausgabe ab.

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Grafik: Cover des Archiv 4/2022 

Archiv Nr. 4/2022 | Der Soziale Arbeitsmarkt – wie wirkt das Teilhabechancengesetz?

Herausgeber: Prof. Dr. Peter Buttner
96 Seiten
16,00 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 13,00 €
ISBN: 978-3-7841-3496-3

Am 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Der "Soziale Arbeitsmarkt" soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit finanzieren und Langzeitarbeitslosen eine nachhaltige Perspektive eröffnen. Unser neues Themenheft fragt nach Wirkungskraft und zukünftiger Finanzierbarkeit der Förderinstrumente; auf Grundlage empirischer Studien sowie praktischer Erfahrungen aus Jobcentern, Kommunen und sozialen Trägern werden Gelingensbedingungen für die Umsetzung formuliert.

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Grafik: Cover des SAk 28 

SAk 28 | Warum ist die Leitung sozialer Organisationen männlich?

Autoren: Michael Boecker und Romina Maillaro
64 Seiten
9,00 €; für Mitglieder des Deutschen Vereins 7,50 €
ISBN: 978-3-7841-3558-8

Nach wie vor sind Männer in der Leitung sozialer Organisationen überrepräsentiert. Die qualitativ-empirische Studie untersucht, welche Rolle "Gender" als Strukturkategorie für den beruflichen Aufstieg von Frauen spielt. Es werden Perspektiven entwickelt, um das Gerechtigkeitsdefizit in der Profession zu überwinden – nicht zuletzt, um den Bedarf an qualifizierten Nachwuchsleitungskräften zu decken.

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 Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe: Jetzt bis zum 31. März 2023 bewerben!Grafik: Pfeil 
   
 
Grafik: DV-Logo und Hinweis auf Cäcilia-Schwarz-Förderpreis, © zweiband/Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Bereits zum neunten Mal lobt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seinen Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe aus. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wendet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich mit innovativen Entwicklungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse älterer Menschen beschäftigen. Es können Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften oder andere bedeutende wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Geriatrie, Gerontologie, Pflege- und Therapiewissenschaft, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft und verwandten Disziplinen eingereicht werden. Schirmherrin ist Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Preis wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20. September 2023 in Potsdam übergeben.

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 Arbeitsschwerpunkte 2023 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschienen!Grafik: Pfeil 
   
 
Grafik: Cover der Arbeitsschwerpunkte 2023 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Im Jahr 2023 wird der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die sozialpolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund der aktuellen multiplen Krisen in den Blick nehmen. Gerade in dieser Zeit kommt es darauf an, den Sozialstaat zu sichern und krisenfest für die Zukunft aufzustellen. Dazu wird der Deutsche Verein die großen sozialpolitischen Reformprozesse, wie die Entwicklung einer Kindergrundsicherung und die Umsetzung des Bürgergeldes sowie die anstehende Finanzreform der Pflegeversicherung fachlich begleiten. Außerdem wird sich der Deutsche Verein weiterhin der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe widmen sowie die Stärkung der sozialen Berufe und die Fachkräfteeinwanderung besonders in den Fokus nehmen.

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 Unsere PräsidiumsmitgliederGrafik: Pfeil 
   
 
Foto: Ines Feierabend, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 

Ines Feierabend, Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und seit 2022 Mitglied im Präsidium des Deutschen Vereins

"Seit 1880 ist der Deutsche Verein das Forum für die öffentlichen und privaten Träger der Wohlfahrtspflege, für Akteure aus Wissenschaft und Politik.

Seine wechselvolle Geschichte ist eng verbunden mit Entstehung, Ausbau und Umbau des deutschen Wohlfahrtsstaates und veranschaulicht die unterschiedlichen historischen Lösungen für soziale Probleme — von der Armenpflege im Kaiserreich über das Weimarer Fürsorgewesen bis hin zum Sozialhilferecht der Bundesrepublik und den aktuellen Gesetzgebungsprozessen. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins bieten Orientierung in der täglichen Arbeit auf kommunaler, Landes- und auf Bundesebene, für Sozialgerichte, aber auch für Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen sowie bei der Sozialplanung.

Die Arbeit des Deutschen Vereins bereicherte damit auch mein Wirken als Bezirksstadträtin für Arbeit, Soziales und Gesundheit in Treptow-Köpenick von Berlin und heute als Staatssekretärin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Thüringen."

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 Deutscher Verein internGrafik: Pfeil 
   
 

Teresa Sommer ist seit 2. Januar 2023 im Deutschen Verein als Sachbearbeiterin im Arbeitsfeld "Alter, Pflege, Rehabilitation, Sozialplanung" tätig. Frau Sommer ist gelernte Fachfrau für Systemgastronomie und war zuvor in dieser Branche tätig.

 
   
 
Foto: Anna Zhuleva, Studioline Fotostudio 

Seit 9. Januar 2023 ist Anna Zhuleva als wissenschaftliche Referentin im Arbeitsfeld II "Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe" im Deutschen Verein tätig. Ihr Themenfeld ist die SGB VIII-Reform. Sie ist Volljuristin und hat zuvor zweieinhalb Jahre beim Deutschen Roten Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt gearbeitet.

 
   
 
 VeranstaltungshinweiseGrafik: Pfeil 
   
 

Fachveranstaltungen 2023 – jetzt buchen!

Schon jetzt eine Fachveranstaltung für das Jahr 2023 buchen! Wir freuen uns sehr, Sie auf einer oder mehreren unserer Fachveranstaltungen im Jahr 2023 begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen gute Anregungen und neue Erkenntnisse für sich und Ihre praktische Arbeit.

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Grafik: Button "digital" 

Das EU-Beihilfenrecht und die sozialen Dienstleistungen – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, am 30. März 2023

Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt; dabei gelten im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Sonderregelungen.

Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden.

Die digitale Fachveranstaltung vermittelt die Grundlagen sowie aktuelle Entwicklungen z. B. zur Entscheidungspraxis und zu Reformen des Rechtsrahmens. Dabei werden die "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse"(DAWI) und die Freistellung bei "De-minimis-Beihilfen" im Vordergrund stehen. Auch die Rechtsfolgen von europarechtswidrig gewährten Beihilfen werden Thema sein.

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Grafik: Button "digital" 

Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte kommunale Wohnungspolitik, 23. bis 24. März 2023

Vor dem Hintergrund der demografischen und sozialen Veränderungen muss die Wohnungspolitik zukunftsgerecht und sozial-ökologisch gestaltet werden. Kommunen können nur dann eine zukunftsgerechte Wohnungspolitik mitgestalten, wenn sie eine klare Vorstellung davon haben, für wen sie Stadt, Gemeinde, Quartier sein wollen, welchen Bedarf sie decken und welche sozialräumlichen und sozialpolitischen Ziele sie erreichen wollen. Der angespannte Wohnungsmarkt und daraus resultierende oder sich verschärfende soziale Ungleichheiten sind dabei eine große Herausforderung und eine Erschwernis. Kommunen sind maßgebliche Akteure bei der Entwicklung regionaler Wohnungsmärkte, aber sie können die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum nicht allein bewältigen.

Kommunale soziale und gemeinnützige Wohnungsanbieter wie z. B. Genossenschaften, Stiftungen, privatwirtschaftliche Initiativen und kommunale Tochterunternehmen sind relevante und potente Akteure beim Wohnungsneubau, beim Erhalt von bezahlbarem Wohnraum sowie der sozialräumlichen Weiterentwicklung von Quartieren und beim Generationenwohnen.

Der Fokus der digitalen Veranstaltung liegt auf den Möglichkeiten der Kommunen und weiterer Akteure, selbst als soziale und gemeinnützige Wohnungsanbieter aufzutreten. Anhand von Praxisbeispielen werden konkrete Anwendungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume zur Gestaltung sozialer und gemeinnütziger Wohnungspolitik kommunaler Wohnungspolitik veranschaulicht und erörtert.

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Grafik: Button "digital" 

Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – Kinderschutzfälle mit Auslandsbezug und grenzüberschreitende Unterbringung, am 1. März 2023

Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Einerseits wird es um Fälle gehen, in denen Kinderschutzverfahren begonnen wurden und dann abgebrochen werden mussten, weil die Familie in das Ausland verzogen ist. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen, Möglichkeiten und Grenzen, diese auch über Grenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen.

Außerdem beschäftigen wir uns mir den Herausforderungen von Unterbringungen im Ausland. Dies betrifft Pflegefamilien, die ins Ausland verziehen oder dies beabsichtigen, ebenso wie Fälle von Unterbringung in Verwandtenpflege oder in Einrichtungen der Jugendhilfe im Ausland und damit auch die häufig besonderen Fälle der Auslandsintensivmaßnahmen.

Die rechtlichen Grundlagen werden vorgestellt, insbesondere auch die Veränderungen, die sich aus der neuen Brüssel-IIb-Verordnung sowie aus der Reform des SGB VIII sowie des Vormundschaftsrechts ergeben haben.

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 Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGGrafik: Pfeil 
   
 
Grafik: 3 Personen im Gespräch, Anke Seeliger 

Reden Sie mit – zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe!

Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit einer Frage zum Amt. Dort berät man Sie nicht nur zu Ihrer Frage, sondern zu Ihrer persönlichen Situation, zu weiteren in Frage kommenden Leistungen, füllt mit Ihnen den Antrag aus und unterstützt Sie im weiteren Verlauf dabei, Ihre Mitwirkungspflichten wahrzunehmen. Was wie ein Wunschtraum klingt, hat der Bundesgesetzgeber als Leistungen für Menschen mit Behinderungen in § 106 SGB IX festgelegt.

Die Träger der Eingliederungshilfe müssen seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Das stellt hohe Anforderungen an Strukturen, Personal und die Vernetzung im Sozialraum. Erfahrungsberichte, Ideen und Fragen dazu sammelt die neue Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, die am 16. Januar 2023 startet. Interessierte und Fachpublikum können bis zum 6. April 2023 Ihre Beiträge unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/fd-beratung-unterstuetzung einreichen.

 
   
 
Grafik: Frau mit Tablet, Anke Seeliger 

Bericht der Begleitmaßnahmen zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat erneut einen Bericht zu den Maßnahmen, mit denen die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) begleitet und evaluiert wird, an Bundestag und Bundesrat übermittelt. Darin enthalten sind die Berichte des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, der sogenannten Wirkungsprognose, der modellhaften Erprobung und der Finanzuntersuchung. Der Bericht umfasst die Untersuchungsergebnisse und Erkenntnisse der Begleitmaßnahmen sowie einen Ausblick des BMAS auf die weitere Begleitung des Umsetzungsprozesses. Die vollständigen Einzelberichte finden sich im Anhang der Bundestagsdrucksache.

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, das sich seit 2017 in Trägerschaft des Deutschen Vereins befindet, hat in seinem Bericht die Erkenntnisse aus der sechsjährigen Projektarbeit zusammengefasst. Der Fokus liegt auf den aktuellen Herausforderungen und Problemen in der Umsetzung des BTHG. Das Projekt beleuchtet, welche Umsetzungsaspekte auf der Ebene des Bundes und welche auf Ebene der Länder und Kommunen eine Rolle spielen, welche Hürden und Herausforderungen für die Umsetzung identifiziert wurden und welche guten Lösungen aus der Praxis dem Projekt bekannt sind.

Bericht steht als Bundestagsdrucksache zum Download bereit

 
   
 
 Unsere NetzwerkeGrafik: Pfeil 
   
 

Das neue Betreuungsrecht 2023: Informationen des Bundesministeriums der Justiz

Eine Reform allein auf dem Papier führt noch nicht zu mehr Selbstbestimmung und besserer Betreuungsqualität. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform muss bekannt gemacht werden und Eingang in den Praxisalltag finden. Das Betreuungswesen, wie auch die angrenzenden Professionen, Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe, Ärztinnen, Ärzte, Fachkräfte in Einrichtungen etc. sind aufgerufen, sich mit den Inhalten und dem neuen Geist der Reform vertraut zu machen. Eine Kampagne des BMJ stellt ab sofort umfangreiche Informationen auf der Webseite zur Verfügung und stimmt mit einem Film auf das neue Betreuungsrecht ein: www.bmj.de/betreuungsrecht

Bitte beachten Sie dazu auch die folgenden Informationen des Deutschen Vereins und unserer Mitglieder:

"Empfehlungen zur Aufgabenwahrnehmung der Betreuungsbehörden"

"Empfehlungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen"

Hessisches Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

Handreichung des Deutschen Vereins: Kooperation und Abgrenzung – Das Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung

Archiv Nr. 3/2022 | Mehr Selbstbestimmung durch die Reform des Betreuungsrechts?

Textausgabe: Recht der Betreuung (vorauss. Februar 2023)

 
   
 
Grafik: BGW-Logo 

Studie zur Arbeits- und Gesundheitssituation von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in der ambulanten und stationären Jugendhilfe

Arbeiten Sie in der ambulanten oder stationären Jugendhilfe? Dann möchten die BGW von Ihnen erfahren, wie Sie Ihre Arbeitsbedingungen und Ihre Gesundheit wahrnehmen. Machen Sie mit bei der Online-Befragung!

Mit der Studie sollen neue Erkenntnisse zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen von Beschäftigten in der ambulanten und stationären Jugendhilfe gewonnen werden. Dabei steht im Fokus, dass frühzeitig Risiken und Ressourcen bei der Arbeit erkannt werden.

Die Teilnahme an der Online-Befragung dauert rund 15 Minuten.Die Sicherheit Ihrer Daten ist garantiert: Die Daten werden ausschließlich für diese Studie verwendet und die Erfassung erfolgt anonym. Es sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. Die Studie ist von der Ethik-Kommission der Hamburger Universität genehmigt worden.

Ansprechpartnerinnen
Dr. Maren Kersten
Telefon: +49 40 20207-3236
Maren.kersten@bgw-online.de

Prof. Dr. Sylvie Vincent-Höper
sylvie.vincent-hoeper@uni-hamburg.de

mehr Informationen

 
   
 

Neues ESF Plus-Programm startet: Win-Win – Durch Kooperation zur Integration

Das neue ESF Plus-Programm "Win-Win" zielt darauf ab, junge Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren bei der Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe zu unterstützen. Dabei handelt es sich insbesondere um junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen.

Zur Erreichung der Teilhabeziele sollen im Rahmen von "Win-Win" neue soziale Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und/oder privaten Organisationen geschaffen werden, die der Gesellschaft zugutekommen und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Deshalb fördert das Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) die Bildung von neuen Kooperations- bzw. Trägerverbünden bestehend aus

1) Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
2) Arbeitsverwaltung (Agenturen für Arbeit, Jobcenter)
3) zivilgesellschaftlichen Organisationen (beispielsweise Migrantenorganisationen, Träger der sozialen Arbeit und sonstige gemeinnützige Träger, Stiftungen, Tafeln) und/oder
4) Unternehmens- und Wirtschaftsverbänden und Betrieben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant die Veröffentlichung der Förderrichtlinie für Mitte Februar 2023

Weitere Informationen zum Programm

 
   
 
 
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