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dv aktuell 1/2021

1. Arbeitsschwerpunkte 2021 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschienen!
2. Motto für den 82. Deutschen Fürsorgetags 2022 steht fest
3. Cäcilia-Schwarz-Förderpreis: Bewerben Sie sich bis zum 31. März 2021
4. Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
5. Gutachten – exklusiv im Mitgliederportal
6. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
7. Im Dialog
8. Neuerscheinungen
9. Veranstaltungshinweise
10. Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Foto von Michael Löher, © Hoffotografen

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet und wünsche Ihnen für 2021 viel Erfolg und vor allem Gesundheit!

Die COVID-19-Pandemie bestimmt weiterhin unser Leben und ihre Auswirkungen werden die Arbeit des Deutschen Vereins auch im Jahr 2021 weiter prägen. Dies betrifft nicht nur weitere ausschließlich digitale Veranstaltungen, zumindest bis zur Jahresmitte. Wir wollen darüber hinaus in diesem Jahr in einem ressortübergreifenden Ansatz mit dem Bundesfamilienministerium, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesgesundheitsministeriums in einer Veranstaltungsreihe die Lernerfahrungen aus der Pandemie für künftiges sozialpolitisches Handeln reflektieren. Außerdem sind die Reform des SGB VIII, notwendige Neuerungen in der Pflege, die Weiterentwicklung des SGB II und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zentrale Themenschwerpunkte.

Die Sicherstellung und Unterstützung der sozialen Infrastruktur in der Krise bleibt ein wichtiges Ziel. Die Pandemie hat aber auch verschiedene bereits bestehende Handlungserfordernisse wie durch ein Brennglas besonders sichtbar gemacht: Maßnahmen gegen Bildungsungleichheit sowie grundlegende Verbesserungen für die sozialen Berufe. Uns beschäftigen aber auch Fragen der Vereinbarkeit, der Unterstützung von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, und vor allem die erheblichen Schwachstellen bei der Digitalisierung in fast allen Bereichen.

Themen, die uns auch über das Jahr 2021 hinaus begleiten werden und die wir auf dem 82. Deutschen Fürsorgetag, der vom 10. bis 12. Mai 2022 in Essen stattfinden wird, diskutieren wollen. Das Präsidium des Deutschen Vereins hat dazu Ende letzten Jahres das Motto zum 82. Deutschen Fürsorgetag verabschiedet: Mit dem Motto "Der Sozialstaat sichert unsere Zukunft – sichern wird den Sozialstaat!" wollen wir die wichtige und stabilisierende Funktion unseres Sozialstaates für die Demokratie und unser Gemeinwesen in den Blick nehmen.

Bleiben Sie uns gewogen,

Ihr Michael Löher
(Vorstand)

Arbeitsschwerpunkte 2021 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschienen!Grafik: Pfeil

Die Arbeit des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. wird im Jahr 2021, wie schon im Jahr 2020, von der COVID-19-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Bereiche des Sozialen geprägt sein. Außerdem sind die Reform des SGB VIII, notwendige Neuerungen in der Pflege, die Weiterentwicklung des SGB II und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zentrale Themenschwerpunkte. Die Sicherstellung und Unterstützung der sozialen Infrastruktur in der Krise bleibt ein wichtiges Ziel. Die Pandemie hat aber auch verschiedene bereits bestehende Handlungserfordernisse wie durch ein Brennglas besonders sichtbar gemacht: Maßnahmen gegen Bildungsungleichheit, grundlegende Verbesserungen für die sozialen Berufe, Fragen der Vereinbarkeit sowie die Unterstützung von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Zu diesen und weiteren aktuellen Themen, die im Folgenden als Überblick aufgeführt sind, wird der Deutsche Verein Anregungen geben. Außerdem ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des Deutschen Vereins mit dem BMFSFJ, dem BMAS und dem BMG geplant. Ziel ist es dabei, in einem ressortübergreifenden Ansatz die Lernerfahrungen aus der COVID-19-Pandemie für künftiges sozialpolitisches Handeln zu reflektieren.

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Motto für den 82. Deutschen Fürsorgetags 2022 steht festGrafik: Pfeil

"Der Sozialstaat sichert unsere Zukunft – sichern wir den Sozialstaat!"

"Mit dem Motto wollen wir die wichtige und stabilisierende Funktion unseres Sozialstaates für die Demokratie und unser Gemeinwesen in den Blick nehmen. Die aktuelle Covid19-Pandemie hat aufgezeigt, dass sich der Sozialstaat zwar vielerorts bewährt, aber nicht an allen Stellen krisenfest und stabil ist. Auch hat die Pandemie schon länger bekannte Baustellen schonungslos sichtbar gemacht“, erläutert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Wir nehmen in den letzten Jahren eine zunehmende Spannung innerhalb der Gesellschaft wahr. Etliche Probleme harren der Lösung."

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Cäcilia-Schwarz-Förderpreis: Bewerben Sie sich bis zum 31. März 2021Grafik: Pfeil

Altenhilfe

Bereits zum siebten Mal lobt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seinen Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe aus. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wendet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich mit innovativen Entwicklungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse älterer Menschen beschäftigen. Es können Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften oder andere bedeutende wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Geriatrie, Gerontologie, Pflege- und Therapiewissenschaft, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft und verwandten Disziplinen eingereicht werden. Schirmherrin ist Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Einreichungsfrist ist der 31. März 2021. Der Preis wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 15. September 2021 in Berlin übergeben.

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Deutsche EU-RatspräsidentschaftGrafik: Pfeil
Foto: EU-Flagge, istock.com/© kamisoka

Eine erste Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Gleich zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde deutlich, dass nicht der Brexit und das abzuschließende Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien das Programm für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft maßgeblich bestimmen würden.

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Gutachten – exklusiv im MitgliederportalGrafik: Pfeil

Kinder- und Jugendhilfe

Zur Frage der Kostenerstattung bei Trägeridentität nach § 89a SGB VIII

Das vorliegende Gutachten befasst sich mit der Frage der Kostenerstattung nach § 89a SGB VIII im Fall der sog. Trägeridentität. Hintergrund ist, dass es in der Praxis immer wieder zu Fallkonstellationen kommt, in denen § 89a SGB VIII seinem Wortlaut nach zu keinem Kostenerstattungsanspruch führt, weil der örtliche Träger der Jugendhilfe, der nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig (geworden) ist, mit demjenigen Träger identisch ist, der zuvor gemäß § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII zuständig war oder zuständig gewesen wäre. Dieses Ergebnis wird in den Fällen als ungerecht empfunden, in denen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe nach den allgemeinen Regelungen – ohne die Anwendung der Sonderzuständigkeit gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII – ein Kostenerstattungsanspruch, etwa nach § 89 oder § 89e SGB VIII – zustehen würde.

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Jugendhilfeleistungen

Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit für Jugendhilfeleistungen im Anschluss an Leistungen nach § 19 SGB VIII

Das vorliegende Gutachten befasst sich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit für Jugendhilfeleistungen im Anschluss an die Gewährung von Leistungen nach § 19 SGB VIII, insbesondere wenn es dafür auf den Zeitpunkt „nach“ oder „vor Beginn der Leistung“ ankommt. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob eine Hilfe nach § 19 SGB VIII und eine sich anschließende Jugendhilfeleistung eine einheitliche Gesamtleistung darstellen können oder ob es sich immer um zwei verschiedene Leistungen handelt. Im Fall der Gewährung einer Anschlusshilfe stellt sich zudem die Frage, ob sich die örtliche Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII oder – wie es der Bayerische VGH entschieden hat – nach § 86b SGB VIII richtet.

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Für Mitglieder und die, die es werden wollenGrafik: Pfeil
Alternativtext: Grafik zur Mitgliederbewerbung, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Wir begrüßen die neuen Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Aktion Jugendberufshilfe in Ostwürttemberg (AJO) e.V. in Aalen,
AliBi Eifelservice gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und
Qualifizierung mbH in Bitburg,
Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Familien Vogtland e.V. in Plauen,
Mütterforum Baden-Württemberg e.V. in Stuttgart,
Zentrum für Evaluation und Politikberatung in Berlin
und 7 Einzelmitglieder.

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Diana Pech

Grafik des Buchshops, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und Vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an!
Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

Im DialogGrafik: Pfeil
Foto von Johannes Fuchs, © Holger Groß

Neues Ehrenmitglied

Ehemaliger Präsident des Deutschen Vereins wird Ehrenmitglied

Nach sechs Jahren im Amt wurde Johannes Fuchs, Landrat a.D., im November 2020 als Präsident des Deutschen Vereins verabschiedet. Am 6. Januar 2021 hat ihn das Präsidium des Deutschen Vereins zum Ehrenmitglied ernannt. Der 70-jährige Verwaltungswissenschaftler Fuchs war von 2014 bis 2020 Präsident und seit 2010 Mitglied im Präsidium des Deutschen Vereins sowie hauptamtlich u.a. dreizehn Jahre Landrat des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg.

Die Ehrenmitgliedschaft des Deutschen Vereins wird Persönlichkeiten verliehen, die sich wegen hervorragender Dienste um die Vereinsarbeit hervorgetan haben.

Foto von Monika Büning, © privat

Leiterin der Stabsstelle Internationales zur Schatzmeisterin des ICSW Europa gewählt

Für die nächsten zwei Jahre wird Monika Büning, Leiterin der Stabsstelle Internationales im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., das Amt der Schatzmeisterin des International Committee of Social Welfare (ICSW) Europa wahrnehmen. Monika Büning vertritt das ICSW Deutschland.

"Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe und möchte als Schatzmeisterin und Mitglied im Vorstand des ICSW Europa alle Mitglieder ermutigen, sich mit digitalen oder Vor-Ort-Veranstaltungen an der Arbeit des ICSW in der Region Europa zu beteiligen. Gerade in Zeiten der Pandemie ist es wichtig, die Netzwerke aufrechtzuerhalten und gemeinsam an Themen zu arbeiten", sagt Monika Büning.

Neben ihr sind noch drei weitere Mitglieder in den Vorstand des ICSW Europa gewählt worden: Jean-Michel Hôte ist erneut zum Vize-Präsidenten gewählt worden, er vertritt das Nationalkomitee des ICSW Frankreich, Vadim Moldovan, das von Moldavien und Alina Petrauskiené das Nationalkomitee Litauens. Ronald Wiman vom Nationalkomitee des ICSW Finnland wurde als Präsident bestätigt. Seine Wahl hat bereits im Zuge der Generalversammlung des ICSW Global im November 2020 stattgefunden.

NeuerscheinungenGrafik: Pfeil
Cover des Buches "Kontinuitäten der Fürsorge"

Kontinuitäten der Fürsorge. Der "Nachrichtendienst des Deutschen Vereins" 1932–1946

2020, 176 Seiten, kart.
19,90 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 16,80 €
ISBN: 978-3-7841-3328-7

Zum 100. Gründungsjubiläum des Nachrichtendienstes des Deutschen Vereins (NDV) hat Manfred Kappeler dessen Geschichte in den Jahren 1932–1946 erforscht. Er zeigt, dass Fürsorgekonzepte, die in der Weimarer Republik entwickelt wurden, anschlussfähig an die Bevölkerungspolitik des NS-Regimes waren und auch nach dessen Ende weiter vertreten wurden. Die Studie belegt exemplarisch Kontinuitäten im Denken, in der Sprache und im Handeln der Sozialen Arbeit in Deutschland über alle politischen Systeme hinweg.

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VeranstaltungshinweiseGrafik: Pfeil
Grafik: Digital-Button Veranstaltung

Pflege

Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit und besonderen Bedarfssituationen, 17. bis 18. März 2021

Soziale Teilhabe auch bei Pflegebedürftigkeit aufrechtzuerhalten, zu unterstützen und zu fördern ist voraussetzungsreich und anspruchsvoll. Dies gilt umso mehr bei denjenigen, die über geringe Ressourcen verfügen oder deren Teilhabe auch schon vor dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit eingeschränkt war. Bei sozial benachteiligten Menschen kumulieren Risiken sozialer Exklusion, häufig einhergehend mit Einsamkeit und dem Rückzug aus dem sozialen Leben, insbesondere bei alleinwohnenden mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Einsamkeit und Isolation ziehen wiederum zusätzliche Risiken für Gesundheit und Lebensqualität nach sich. Bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote erreichen diese auch in sehr heterogenen Gruppen der Pflegebedürftigen oft nur schwer. Selbst der Zugang zur pflegerischen Grundversorgung im ambulanten Bereich ist auf Grund fehlender Informationen oder Scham eingeschränkt und Leistungen der Pflegeversicherung oder sozialräumliche Angebote werden nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch genommen. In der digitalen Fachveranstaltung werden spezifische Bedürfnisse von und mögliche Zugänge zu bestimmten Zielgruppen dargestellt und diskutiert.

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Grafik: Digital-Button Veranstaltung

Alter

Fachtag Nationale Demenzstrategie, 25. bis 26. März 2021

In Deutschland leben aktuell 1,8 Mio. Menschen mit Demenz und ihre Zahl wird bis 2050 auf geschätzt 3 Mio. anwachsen. Der Deutsche Verein hat seit 2012 die Allianz für Menschen mit Demenz fachlich begleitet. Vieles ist seitdem vor Ort durch Projekte und Initiativen geleistet worden. Die Weiterentwicklung und Bündelung der Erkenntnisse und Erfahrungen zu einer Nationalen Demenzstrategie mündete im Sommer 2020 in die von drei Bundesministerien (BMFSFJ, BMG, BMBF) getragene Nationale Demenzstrategie. Um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und ihre Teilhabe zu stärken, ist das Zusammenwirken aller relevanten Akteure in den Ländern und insbesondere in den Kommunen und der Betroffenen selbst nötig – auf diese Perspektive ist die weitere Umsetzung auszurichten. Mit dem bundesweiten Fachtag sollen Ziele und Handlungsfelder der Strategie vorgestellt und in die Breite der Fachöffentlichkeit gebracht werden. Der Fachtag wird einen weiteren Schwerpunkt auf die Chancen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen legen, die im Zusammenwirken von Kommune, Pflege, Zivilgesellschaft, Selbsthilfe und lokaler Wirtschaft bestehen. Menschen mit Demenz und ihre Familien brauchen gute sozialräumliche Strukturen zur gesellschaftlichen Teilhabe an ihrem Lebensort. Wie dieser Ausbau gelingen kann und welche Handlungsansätze und Initiativen dazu bereits bestehen, dazu wird gute Praxis vorgestellt. Das umfasst auch die Öffnung der Angebote für die wachsende Diversität der Lebenswelten.

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Grafik: Digital-Button Veranstaltung

Kindertagesbetreuung

Forum Fachberatung für Kindertagesbetreuung: Aktuelle Entwicklungen im System der Fachberatung – Standortbestimmung und Neujustierung?!, am 30. März 2021

Diese Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertagesbetreuung und Schulkinderbetreuung. Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachberater/innen sind Vermittler/innen und Multiplikator/innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen. Ziel und Inhalt der Veranstaltung ist es, die derzeitige Situation der Fachberatung unter Berücksichtigung der Folgen der COVID 19-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung und auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse zu beleuchten und konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis zu identifizieren. Ausgangspunkte werden erstens die Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auf das System der Fachberatung sein. Zweitens wird sich die digitale Fachtagung vorbehaltlich des Gesetzgebungsprozesses mit der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder befassen und der Frage nachgehen, wie ein zukunftsfähiges Unterstützungssystem für dieses Angebot ausgestaltet werden sollte. Drittens wird sie sich mit der weiteren Professionalisierung und Verberuflichung von Fachberatung befassen.

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Projekt Umsetzungsbegleitung BTHGGrafik: Pfeil
Grafik: Hand und ein Sparschwein, © Anke Seeliger

Reden Sie mit! – zu Einkommen und Vermögen nach dem BTHG

Wer als Mensch mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, musste diese lange selbst zahlen. Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen für leistungsberechtigte Personen in Kraft getreten. Vor einem Jahr, zum 1. Januar 2020, wurde letztlich das Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt. Die Online-Fachdiskussion "Einkommen und Vermögen nach dem BTHG" des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG fragt nach den Erfahrungen von Leistungsträgern, -erbringern, Menschen mit Behinderungen sowie rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern mit diesen Änderungen. Fachpublikum und Interessierte sind eingeladen, vom 14. Januar bis 31. März 2021 ihre Fragen und Beiträge auf der Projektwebsite einzustellen.

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Grafik von einer Frau am PC in einer Beratung, © Anke Seeliger

Digitale Fachveranstaltung "Die wesentlichen Änderungen durch das BTHG für Betreuerinnen und Betreuer", 3. bis 4. März 2021

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt zu einer digitalen Fachveranstaltung 3./4. März 2021 ein, die sich mit den wesentlichen Änderungen durch das BTHG für Betreuerinnen und Betreuer beschäftigt. Die digitale Fachveranstaltung richtet sich in erster Linie an Berufsbetreuer/innen und Vertreter/innen von Betreuungsvereinen.

Im Fokus der Veranstaltung stehen sowohl die rechtlichen Änderungen durch das BTHG als auch die damit verbundenen Beratungs- und Kooperationsmöglichkeiten. Es wird ein Überblick über den Ablauf von Gesamt- und Teilhabeplanverfahren vermittelt. Aspekte der Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen werden ebenso vertieft wie vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Regelungen. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden Informationen über die Reform des Betreuungsrechts.
In verschiedenen Modulen wenden die Teilnehmenden das erworbene Wissen auf konkrete Fallkonstellationen aus der eigenen beruflichen Praxis an.

Eine Anmeldung ist bis zum 20. Februar 2021 möglich.

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