Pressemitteilungen 2022

19.09.2022 – Zum Weltkindertag am 20. September 2022: Im Interesse der betroffenen Kinder: Kontakt zu beiden Elternteilen auch über Ländergrenzen hinweg gut gestalten

Foto: Sonnenuntergang mit einem Kind und Mann, istock.com/©ridvan celikFoto: istock.com/©ridvan celik

Nach einer Trennung fällt es vielen ehemaligen Paaren schwer weiterhin gut miteinander zu kommunizieren. Diese Notwendigkeit besteht jedoch, wenn gemeinsame Kinder von der Trennung betroffen sind. Zwei Menschen, die sich zwar als Paar trennen, aber weiterhin als Eltern gemeinsame Verantwortung tragen, stehen vor einer großen Herausforderung, die es im Interesse der Kinder unbedingt anzunehmen gilt. Denn Kinder haben ein Recht auf eine gute und stabile Beziehung zu beiden Elternteilen – auch nach deren Trennung. Und sie brauchen diese Beziehung auch dringend für eine gesunde emotionale Entwicklung. Sind häufige persönliche Umgangskontakte durch einen Umzug und Lebensmittelpunkten in verschiedenen Ländern nicht möglich, besteht diese Verantwortung dennoch in gleicher Weise. Eltern sind gefordert, sich um verlässlichen Kontakt zu bemühen und verbindliche Absprachen hierzu zu treffen, das Kind bei Telefonaten und Videokontakten zu unterstützen und im Alltag häufig und positiv vom entfernt lebenden Elternteil zu sprechen. Dies fällt umso schwerer, je konflikthafter die Trennung verlaufen und je schwieriger die Beziehung der Eltern untereinander ist.

"Das Wohl des Kindes in den Fokus jeder Betrachtung zu stellen, ist für alle Beteiligten eine enorme Aufgabe. Dafür können Eltern und Fachkräfte sich frühzeitig Unterstützung bei ZAnK holen" sagt Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., in dessen Trägerschaft sich die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation, kurz: ZAnK, befindet.

Auf der neugestalteten Webseite finden Betroffene wichtige Informationen, Kontakte und Links sowie anlässlich des Weltkindertags einen Erklärfilm zum Thema:
https://zank.de/wp-content/uploads/2022/06/ZAnK_Spot2_Kindersicht_mit-UT.mp4

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der Internationale Sozialdienst ist deutsches Mitglied des „International Social Service“ und Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.iss-ger.de.

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