Pressemitteilungen 2022

20.06.2022 – Teilhabe für Geflüchtete aus der Ukraine ermöglichen

Grafik: Bunte Hände in der Luft mit Schriftzug World Refugee DayGrafik: istock.com/ © Vectorgraphics

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni 2022 erklärt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.: "Die Integration in unseren Arbeitsmarkt ist eines der wichtigsten Ziele zur Teilhabe Geflüchteter in unserer Gesellschaft." Bei den geflüchteten Menschen aus der Ukraine seien schon wichtige Schritte gemacht worden: Durch die Aktivierung der europäischen Richtlinie zum vorübergehenden Schutz haben sie sehr früh Zugang zum Arbeitsmarkt. Zum 1. Juni ist der Übergang ins SGB II in Deutschland erfolgt – damit sind sie in der Regelförderung einschließlich der Betreuung durch die Jobcenter. Hierzu Michael Löher: „Nun müssen weitere Schritte folgen. Das gilt insbesondere für die schnelle und einheitliche Anerkennung ukrainischer Berufsabschlüsse, auf die sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf ihrem Treffen am 7. April geeinigt haben.“

Löher betont zudem, dass Länder und Kommunen eine ausreichende finanzielle Ausstattung benötigen. "Klar ist, dass wir den Menschen aus der Ukraine mit ihren Bedarfen die nötige Unterstützung geben und Teilhabe ermöglichen müssen. Ebenso klar ist aber auch, dass dafür finanzielle Ressourcen erforderlich sind – die Integration vieler schulpflichtiger Kinder sowie vieler Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedarfen stellt die Regelsysteme vor große Herausforderungen." Deshalb sei es wichtig, dass der Bund Länder und Kommunen in diesem Jahr bei den Kosten der Aufnahme mit zwei Milliarden Euro unterstützt. Ebenso wichtig sei die geplante Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten und den Aufwendungen für Integration, die Bund und Länder bis Ende 2022 erarbeiteten.

Letztlich müsse auch darüber diskutiert werden, ob positive Erfahrungen einer frühen Integration nicht auch auf andere Flüchtlingsgruppen übertragbar wären, bei aller Unterschiedlichkeit der insbesondere europäischen Rechtslage.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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