Pressemitteilungen 2022

30.06.2022 – Rechtliche Betreuung: Wirksame Hilfe für unterstützungsbedürftige Menschen darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen scheitern

Bild: Jüngere Frau unterstützt ältere Frau beim ausfülen eines FormularsFoto: istock.com/ © Daisy-Daisy

Gute Kooperation und exakte Abgrenzung im Verhältnis von rechtlicher Betreuung und sozialer, gesundheitlicher wie auch pflegerischer Unterstützung sind der Schlüssel zu einer bedarfsgerechten Versorgung von unterstützungsbedürftigen Menschen. Die aktualisierte Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für die Praxis zeigt, wie dies gelingen kann.

"Wenn Menschen Unterstützung brauchen, um ihre Angelegenheiten zu besorgen, dann dürfen sie nicht auf Zuständigkeitsgrenzen verwiesen werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Ein Mehr an Verständnis der Inhalte und Zusammenhänge sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Hilfen im Verhältnis zu rechtlicher Betreuung, bedeutet ein Mehr an Qualität bei der Unterstützung der betroffenen Menschen."

Mit der Neuauflage seiner aktualisierten Handreichung zeigt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Möglichkeiten auf, wie die Konfliktlinien an der Schnittstelle in der Praxis minimiert werden können.

Die überarbeitete Handreichung richtet sich an alle in diesem Bereich tätigen Akteure: rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten ebenso wie von Sozialverwaltungen und sozialen gesundheitlichen oder pflegerischen Diensten und Einrichtungen.

Die Handreichungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-3-18_kooperation-abgrenzung-sozialer-pflegerischer-gesundheitlicher-unterstuetzung.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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