Pressemitteilungen 2022

24.10.2022 – Deutscher Verein fordert eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zur Absicherung des Hilfesystems für von Gewalt betroffenen Mädchen, Frauen und ihre Kinder

Foto: Geballte Faust und weinende Frau auf der Couch, istock.com/bymuratdenizFoto: istock.com/©bymuratdeniz

Am 20. September 2022 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder verabschiedet. Sie sollen dazu beitragen, einheitliche und verbindliche Regelungen in Deutschland für ein bundesweit bedarfsgerechtes, barrierefreies und diskriminierungsfrei zugängliches Hilfesystem zu entwickeln.

"Der Zugang zu Schutz und Unterstützung ist für von gewaltbetroffene oder -bedrohte Mädchen, Frauen und ihre Kinder zentral und muss in jedem Fall gesichert sein", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

"Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Umsetzung der Handlungsaufträge aus der Istanbul Konvention verpflichtet. Es ist daher ihre Aufgabe, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Hilfe zu gewähren sowie ein öffentliches Bewusstsein für die Thematik Gewalt gegen Frauen zu schaffen", so Stetter-Karp weiter.

Die neuen Empfehlungen knüpfen an das am 27. Mai 2021 veröffentlichte Positionspapier des (politischen) Runden Tisches "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen an und formulieren konkrete Anforderungen an eine eigenständige Regelung auf Bundesebene.

"Diese ist so auszugestalten, dass ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Schutz- und Beratungsangebot zu vergleichbarer Qualität in Deutschland umgesetzt und gesichert wird. Voraussetzung für den Zugang zu Schutz und Beratung soll allein die Betroffenheit der Frauen und ihrer Kinder von Gewalt oder drohender Gewalt sein", unterstreicht Stetter-Karp.

Aktuell veröffentlichte der Europarat (am 7.10.2022) den von einem unabhängigen Expertengremium (engl. Abkürzung: GREVIO) im Auftrag des Europarats verfassten GREVIO Bericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland. Dieser evaluiert und beurteilt, inwieweit Deutschland die Vorgaben der sog. Istanbul-Konvention bereits umgesetzt hat und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-9-21_gewaltbetroffene-frauen.pdf abrufbar.

Deutsche Gesamtversion:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf

Deutsche Zusammenfassung:
https://www.gesine-intervention.de/wp-content/uploads/Executive_summary_GREVIO_Germany-in-German_10_22.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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