Pressemitteilungen 2019

27.06.2019 – Versorgungslücke bei Hilfe zur Pflege schließen

Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurde auch in der Hilfe zur Pflege der Begriff der Pflegebedürftigkeit verändert. Zwar profitieren von den Leistungsverbesserungen viele Pflegebedürftige, im Bereich der Hilfe zur Pflege können sich jedoch in bestimmten Fällen Versorgungslücken ergeben.

Berlin – Pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, können Hilfe zur Pflege erhalten. Mit den Pflegestärkungsgesetzen ist die zuvor bestehende flexible Öffnungsklausel für Pflegebedürftige unterhalb der formalen Schwelle zur Pflegebedürftigkeit und jenseits der üblichen Unterstützungsbedarfe weggefallen. Menschen ohne Pflegegrad haben nun keinen Anspruch mehr auf Hilfe zur Pflege, Personen mit Pflegegrad 1 erhalten im Wesentlichen nur noch den Entlastungsbetrag von 125 € im Monat. Die Hilfe zur Pflege wird in diesen Fällen also nicht mehr wie zuvor bedarfsdeckend gewährt, sondern hat einen abschließenden Charakter. Besteht nun weitergehender Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der aufgrund der geringen finanziellen Mittel nicht von den Betroffenen selbst gedeckt werden kann, ist die Gewährung von anderen Hilfen notwendig damit keine Versorgungslücken entstehen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat kürzlich Empfehlungen verabschiedet, wie bestehende Bedarfe von Personen ohne Pflegegrad oder im Pflegegrad 1 auf Grundlage des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII) ermittelt und gedeckt werden können. "Es geht darum, bestehende Grundbedarfe abzudecken und die Versorgung durch entsprechende Angebote sicherzustellen, die für ein Leben in Würde essenziell sind", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Wir wollen die Handlungssicherheit der Leistungsträger und Leistungserbringer erhöhen und Anregungen geben, wie Rechtssicherheit auch für die Leistungsberechtigten geschaffen werden kann."

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsdeckung nach dem Dritten Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Vollständige Pressemitteilung vom 27.06.2019 [PDF, 200 KB]

Drucken

nach oben