Pressemitteilungen 2019

05.11.2019 – Endlich Klarheit in einer jahrelangen Debatte

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II. Er sieht seine seit langem vertretene Position bestätigt.

Berlin/Karlsruhe – "Es ist erfreulich, dass das Urteil nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit in die seit vielen Jahren kontrovers geführte Debatte bringen kann", kommentiert der Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Michael Löher, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und merkt an, "Im sich nun anschließenden Gesetzgebungsverfahren müssen auch die scharfen Sanktionen gegenüber unter 25-jährigen Leistungsberechtigten aufgehoben werden."

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat sich in ihrer Stellungnahme als Sachverständiger Dritter für eine sachgerechte Neugestaltung der gesetzlichen Regelungen ausgesprochen, die nicht vollständig auf Sanktionen verzichtet. Insbesondere trat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins im Verfahren vor dem BVerfG dafür ein, das Existenzminimum nicht vollständig zu kürzen – insbesondere die Kosten der Unterkunft stets zu gewähren – sowie die Leistungen wieder vollständig auszuzahlen, sobald die Leistungsberechtigten die geforderte Mitwirkungshandlung nachgeholt haben.

Der Deutsche Verein tritt seit Jahren dafür ein, die bestehenden gesetzlichen Sanktionsregelungen zu überarbeiten. Ziel soll es sein, eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis der Sanktionen bei Pflichtverletzungen zu gewährleisten. Die Sanktionen müssen den Aufgaben und den Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gerecht werden, Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, sie in ihrer Eigenverantwortung zu stärken und bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. In dieser seit langem vertretenen Position, fühlt sich der Deutsche Verein, durch das Urteil des BVerfG nun bestätigt.

Nach Ansicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins muss das sich nun anschließende Gesetzgebungsverfahren wichtige Reformbedarfe einschließen, auch wenn diese nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht waren: Die derzeitigen strengen Sanktionsregelungen gegenüber jungen Menschen unter 25 Jahren müssen aufgehoben werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrenzt die Leistungskürzungen auf derzeit 30 % des maßgeblichen Regelsatzes, auch mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Wirksamkeit hoher Sanktionen. Somit können die Beschränkungen der Leistung auf die Kosten der Unterkunft nach der ersten Pflichtverletzung, sowie der komplette Wegfall der Regelleistung nach zweiter Pflichtverletzung, bei Leistungsberechtigten unter 25 Jahren nicht aufrechterhalten bleiben. Entsprechend sollten auch die Additionen der Kürzungen bei Meldeversäumnissen eingeschränkt werden.

"Spannend werden die konkrete Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber sowie die aktuellen Übergangsregelungen in der alltäglichen Arbeit der Jobcenter. Eine Abkehr von der bisherigen komplizierten und fehleranfälligen Praxis im Falle wiederholter Pflichtverletzung wird notwendig. Die Entscheidung schließt jedoch wiederholte Sanktionen nicht grundsätzlich aus, sodass hier dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zukommt", sagt Löher. Auch müssen der Beratungsprozess sowie das Fallmanagement verbessert und ausgebaut werden, damit ausgeschlossen ist, dass besondere und schwerwiegende Problemlagen oder Lebenssituationen – wie etwa Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen – zu sanktionsbewehrten Verhaltensweisen und Sanktionen führen sowie außergewöhnliche Härten eintreten. Die Entscheidung des BVerfG gibt wichtige Impulse, um die Sanktionsregelungen für die Leistungsberechtigten transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und eröffnet zugleich die Möglichkeit das Verfahren zu vereinfachen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Vollständige Pressemitteilung vom 05.11.2019 [PDF, 210 KB]

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